- 29.12.2009, 11:13:26
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uniko: Änderung der Studienbeitragsverordnung wird zum Schildbürgerstreich
Wien (OTS) - Mit scharfem Protest reagiert die Österreichische
Universitätenkonferenz (uniko) auf die Absicht des Bundesministeriums
für Wissenschaft und Forschung (BMWF), einen neuen Erlasstatbestand
bei der Einhebung von Studienbeiträgen einzuführen. Der neue Paragraf
2d Abs.1 in der Studienbeitragsverordnung betreffend den
Beitragsentfall bei Mehrfachstudien wird von der uniko nicht nur aus
studienrechtlichen, finanziellen und universitätspolitischen Aspekten
abgelehnt. "Es handelt sich dabei auch um eine administrative
Schikane, die als Schildbürgerstreich empfunden wird und obendrein
noch verfassungswidrig ist", erklärt dazu der designierte Präsident
der uniko und Rektor der TU Graz, Hans Sünkel.
Abgesehen von den offensichtlichen Widersprüchen zwischen den
Erläuterungen und dem Verordnungstext in besagtem Paragrafen der
geänderten Studienbeitragsverordnung 2004 setzt die Verordnung
kontraproduktive Anreize. Demnach können Studierende durch Eröffnung
eines Zweitstudiums die Beitragspflicht umgehen, wenn sie mindestens
10 ECTS-Anrechnungspunkte pro Semester erwerben - unklar ist, ob
sich diese auf jedes betriebene Studium beziehen oder nur auf jene
Studienrichtung, in der die beitragsfreie Zeit überschritten wurde.
"Die Studierenden werden auf diese Weise eingeladen, ein Zweitstudium
zu beginnen, das nur ein Ziel verfolgt, nämlich im Erststudium keine
Studienbeiträge zu bezahlen", merkt Sünkel kritisch an. Damit würden
nicht nur die Drop-out-Raten steigen, auch die Planbarkeit des
Lehrangebots werde massiv beeinträchtigt, ganz zu schweigen von der
Problematik der Aufteilung der Studienbeiträge zwischen den
Universitäten.
Schon die jüngsten Änderungen der Studienbeitragsverordnung haben
den Universitäten einen enormen Verwaltungsaufwand und zusätzliche
Kosten in Millionenhöhe beschert. "Zuerst wurde den Universitäten
versprochen, den Entfall der Studienbeiträge vollständig zu ersetzen,
dann wurde der Betrag gesetzlich gedeckelt, jetzt werden die Beiträge
durch neue Ausnahmen weiter zu Lasten der Universitäten reduziert.
Das ist ein Bruch der seinerzeitigen Vereinbarungen", stellt Sünkel
fest. Die Universitätenkonferenz lehnt daher die geplante Änderung
der Studienbeitragsverordnung kategorisch ab.
Rückfragehinweis:
Manfred Kadi Referent für Öffentlichkeitsarbeit Österreichische Universitätenkonferenz Liechtensteinstraße 22, 1090 Wien Tel.: +43 (0)1 310 56 56 - 24 Fax: +43 (0)1 310 56 56 - 22 Email: [email protected] Homepage: www.uniko.ac.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/1173
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