• 28.12.2009, 14:19:55
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Ein Jahr Nichtraucherschutz-Gesetz: Österreichisches Modell deutlich besser als sein Ruf

Hinterleitner: Zwei Drittel sind mit Nichtraucherschutz-Lösung für die heimische Gastronomie zufrieden - Gesetzliche Übergangsfrist bis 30.6.2010 muss respektiert werden

Wien (OTS/PWK) - (PWK1014) - Ein Jahr nach Inkrafttreten des
Nichtraucherschutz-Gesetzes für die heimische Gastronomie ziehen die
Gastwirte in Österreich Zwischenbilanz: "Für viele von uns hat das
Gesetz in seinem ersten Jahr auch Investitionen und Umstellungen im
Betrieb bedeutet. Aber die Zufriedenheit der Gäste ist die
Anstrengungen wert. Denn laut einer repräsentativen Erhebung des
Market-Institutes erachten 63 Prozent aller Befragten - unabhängig
davon ob es sich bei den Befragten um Raucher oder Nichtraucher
handelt - die österreichische Lösung für gut", ist Helmut
Hinterleitner, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), überzeugt.

Rechtsicherheit für die Gastronomen überlebenswichtig

Dass einzelne Politiker das Gesetz zuletzt wieder in Frage stellen
wollten und selbsternannte Nichtraucher-Sheriffs nach wie vor Wirten
auflauern und Gäste zum Denunziantentum auffordern sind in den Augen
der Interessensvertretung überhebliche und unverhältnismäßige
Angriffe auf die durch die Wirtschaftskrise ohnehin stark getroffene
österreichische Gastronomie. "Beunruhigen lassen wir uns durch diese
Querschüsse einer Handvoll militanter Nichtraucher allerdings ohnehin
nicht. Denn der Gesundheitsminister wird nicht müde, angesichts
solcher Forderungen die Beständigkeit des österreichischen
Nichtraucherschutz-Gesetzes zu bestätigen. Gerade erst Anfang
Dezember, anlässlich der Diskussion um die EU-Empfehlung zu einem
Rauchverbot auch im Freien, hat Minister Stöger die im Tabakgesetz
vorgesehenen Ausnahmen vom Rauchverbot für die Gastronomie
ausdrücklich bekräftigt", betont Hinterleitner.

Ende der Übergangsfirst bleibt abzuwarten

Für Erfolgsmeldungen zur abgeschlossenen Umsetzung des
Nichtraucherschutz-Gesetzes in der heimischen Gastronomie ist es
allerdings noch sechs Monate zu früh. Am 30. Juni 2010 endet die
gesetzliche Übergangsfrist für größere Betriebe mit nur einem
Gastraum, die bis dahin das Rauchen für die Dauer der nötigen
Umbaumaßnahmen noch erlauben dürfen. Erst nach Ablauf dieser Frist
kann erhoben werden, wie viele der heimischen Gastronomen das Gesetz
tatsächlich befolgen, wozu der Fachverband Gastronomie seine
Mitglieder bei jeder Gelegenheit dringend auffordert. Die große
Mehrheit der Betriebe hat die Umstellung nach Einschätzung der
Wirtschaftskammer aber ohnehin bereits erfolgreich durchgeführt.

Internationaler Trend geht in Richtung der österreichischen Lösung

Im Gegensatz zu den Bestrebungen der EU, die im Gesundheitsbereich
nur Empfehlungs- aber keine Weisungsbefugnis an die Mitgliedsstaaten
hat, entwickelte sich der reale Trend in Mitteleuropa 2009 angesichts
der massiven Auswirkungen von generellen Rauchverboten auf die
Gastronomie und Unzufriedenheit bei den Gästen in die Richtung der
österreichischen Lösung. Vor allem in Deutschland wurden die
entsprechenden Gesetze in den meisten Bundesländern 2009 wieder
aufgeweicht. So wurde in Bayern das Gesetz nach vielen Monaten der
Debatten gelockert - seit 1. August darf in kleineren Lokalen und
Nebenräumen wieder geraucht werden, Mitte 2010 soll möglicherweise
über die endgültige Lösung eine Volksabstimmung entscheiden. Eine
Lockerung des Rauchverbots in der Gastronomie nahm auch die Regierung
des benachbarten Kroatiens angesichts massiver Umsatzeinbrüche vor.
In Tschechien müssen seit 1. Juli Restaurants (jeder Größe) wieder
lediglich kennzeichnen, ob sie ein Nichtraucher- oder Raucherlokal
sind, nachdem das Rauchen in Gaststätten zuvor schon generell
verboten war. Griechenland hat sich 2009 das österreichische Modell
zum Vorbild genommen - auch hier dürfen sich seit 1. Juli Lokale
unter 70 Quadratmeter entscheiden, ob sie Nichtraucher- oder
Raucherlokal sind. (JR)

Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband Gastronomie
Dr. Thomas Wolf
Tel.: 05 90 900-3560
E-Mail: gastronomie@wko.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/240

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