• 20.12.2009, 11:06:10
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Ärztekammer rät zu Ethikberatung in den Spitälern

Erste Startschwierigkeiten bei Patientenverfügungen dürften nicht überbewertet werden - "Hohe gesellschaftspolitische Bedeutung"

Wien (OTS) - "Weiterhin bestehende Defizite" ortet der Referent
für Ethik und Palliativmedizin der Ärztekammer für Wien, Michael
Peintinger, hinsichtlich der seit drei Jahren in Gesetzeskraft
befindlichen Patientenverfügung in Österreich. Dies sei aber auch
"nicht weiter verwunderlich", handle es sich bei der
Patientenverfügung doch um eine "höchst sensible und die Kernbereiche
des Menschen betreffende Materie". Entscheidend sei, das Wissen über
die Möglichkeiten einer Patientenverfügung in den nächsten Jahren
innerhalb der Bevölkerung "entscheidend zu verbessern". ****

Die Einübung in den anspruchsvollen Aufklärungs- und
Interpretationsprozess, auch innerhalb der Ärzteschaft, sei dabei bei
Weitem noch nicht so weit gediehen, wie gewünscht. Die Ärztekammer,
die in den ursprünglichen Gesetzwerdungsprozess eingebunden war, habe
dies schon vor einiger Zeit zum Anlass genommen, eine Reihe von
Initiativen, Veranstaltungen und Fortbildungsmaßnahmen zu starten.
"Deren positive Auswirkungen werden sich aber wohl erst nach und nach
zeigen", glaubt Peintinger.

Eine verstärkte diesbezügliche rechtliche Sicherheit sei notwendig
und werde in weiterer Folge auch zu einer größeren Aufgeschlossenheit
führen. Zudem seien Probleme erst ab jenem Zeitpunkt wahrgenommen
worden, als Verfügungen verstärkt im Umlauf waren. Peintinger nennt
hier vor allem das Vorgehen bei Interpretationen nach dem
Mehr-Augen-Prinzip, das Problem der schleichenden Inkongruenz von
teuren verbindlichen Verfügungen sowie das in § 12
Patientenverfügungsgesetz nicht eindeutig geregelte Vorgehen in
Notfallsituationen bei bereits vorliegendem allgemeinem Wissen einer
Ablehnung, etwa in Pflegeheimen.

Die große Teilnehmerzahl bei allen diesbezüglichen
Informationsveranstaltungen der Ärztekammer belegten jedenfalls das
große Interesse sowohl innerhalb der Ärzteschaft als auch bei den
Patienten. Dabei zeigte sich auch, dass der Anteil jener, die die
Patientenverfügung als bloßes Abwehrinstrument sehen,
erfreulicherweise deutlich in der Minderheit sei, "was sich wohl auch
als Ausdruck einer grundsätzlich vertrauensvollen Beziehung zwischen
Arzt und Patient deuten lässt".

Ärztliche Leistungen honorieren

"Neben einem vertrauensvollen Klima, welches mithilfe des
Instruments zu einer gemeinsam erreichten Verbesserung zahlreicher
problematischer Situationen und damit einer größeren Heilsamkeit
dienen könnte, sollte auch bedacht werden, dass diese Entwicklung
auch von großer gesellschaftspolitischer Bedeutung ist", so
Peintinger weiter. Deshalb sollten auch die "anspruchsvollen und in
der Regel zeitintensiven Aufklärungsgespräche" als ärztliche Leistung
honoriert werden.

Weiters fordert der Ethikexperte die Etablierung einer klinischen
Ethikberatung in jedem Krankenhaus. Damit könne wichtige ethische
Vorarbeit geleistet werden. Eine diesbezügliche Initiative soll
demnächst seitens des Referats vorgestellt werden.

"Ausdrücklich bedauert" wird von Peintinger, dass das von ihm im
Bildungsministerium eingereichte Projekt einer interdisziplinären
Wissensvermittlung (Deutsch, Religion/Ethik, Psychologie/Philosophie)
in den 7. und 8. Schulstufen der allgemeinbildenden höheren Schulen
trotz mehrfacher Bemühungen mit dem Hinweis des schulpsychologischen
Dienstes abgelehnt wurde, wonach es nicht angebracht sei, dass sich
die jungen Menschen ohne Anlass mit dem Tod beschäftigten. Hier werde
eine unverständliche "Kopf-in-den-Sand-Politik" betrieben, kritisiert
Peintinger, der jungen Menschen sehr wohl die geistige und emotionale
Reife zuspricht, die für die Beschäftigung mit Themen wie dem
menschlichen Ableben nötig ist. (hpp)

Rückfragehinweis:
Ärztekammer für Wien - Pressestelle
Dr. Hans-Peter Petutschnig
Tel.: 0664/1014222, F:51501/1289
mailto:[email protected]
http://www.aekwien.at

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