- 18.12.2009, 12:18:54
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Solvency-II-Richtlinie der EU stellt die Aufsicht über Versicherungsunternehmen auf ein völlig neues Fundament.
Wien (OTS) - "Mit der Solvency-II-Richtlinie wird die
Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen in Europa auf ein völlig
neues Fundament gestellt", begrüßt der FMA-Vorstand, Mag. Helmut Ettl
und Dr. Kurt Pribil, dass die EU-Richtlinie "betreffend die Aufnahme
und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit -
Solvency II" (RL 2009/138 / EG) durch die Veröffentlichung im
Amtsblatt der Europäischen Kommission nun Rechtskraft erlangt hat.
Dieses neue europäische Aufsichtssystem, soll den
Aufsichtsbehörden geeignete qualitative und quantitative Werkzeuge
zur Verfügung stellen, um angesichts globalisierter Finanzmärkte die
Eigenmittelausstattung eines Versicherungsunternehmens, die
sogenannte "Solvabilität", risikoorientiert beurteilen zu können.
Gleichzeitig wurden mit dieser Rahmenrichtlinie 14 bestehende
Richtlinien aus den Bereichen der Lebens- und
Nichtlebensversicherung, der Rückversicherung, der
Versicherungsgruppen und der Liquidation in einem Dokument
zusammengefasst, ohne deren Inhalt zu ändern und somit deren Text neu
verhandeln zu müssen.
Ziel der EU-Solvabilitätsvorschriften ist es sicherzustellen, dass
Versicherungsunternehmen finanziell solide sind und negativen
Ereignissen standhalten können, um die Versicherungsnehmer und die
Stabilität des gesamten Finanzsystems zu schützen.
Versicherer und Rückversicherer müssen bestimmte
Solvabilitätsanforderungen erfüllen, damit gewährleistet ist, dass
sie ihre Zusagen gegenüber den Versicherungsnehmern einhalten können.
Bis dahin waren die Solvabilitätsvorschriften wenig risikoorientiert,
räumten der Gruppenaufsicht keinen ausreichenden Platz ein und wurden
von nationalen und internationalen Entwicklungen auf dem Markt sowie
branchenübergreifenden Entwicklungen überholt. Die neuen Regelungen
tragen diesen Entwicklungen in der Beaufsichtigung, der
Versicherungsmathematik und dem Risikomanagement besser Rechnung und
ermöglichen künftige Aktualisierungen.
Die Eckpfeiler der Solvency-II-Regelung bilden diese neuen
Solvabilitätsanforderungen, die nicht nur die Versicherungsrisiken
der Lebens- und Schadenversicherung, sondern auch das Marktrisiko,
das Kreditrisiko und das operationelle Risiko abdecken und somit das
tatsächliche Risikoprofil der einzelnen Versicherungsunternehmen
widerspiegeln sollen. Neben den quantitativen Vorschriften unter
Solvency II wird den qualitativen Anforderungen ein hoher Stellenwert
beigemessen. Zu diesen zählen die jeweiligen Aufsichtsregeln, das
Governance-System sowie die Bewertung von Kapitalanlagen. Das
Governance-System umfasst die Einhaltung der Eignungsanforderungen an
das Management, das Risikomanagement, die interne Bewertung des
Risikos und der Solvabilität, die interne Kontrolle, die interne
Revision, die versicherungsmathematische Funktion und die Auslagerung
von Geschäftstätigkeiten. Aus diesem Grund ist dieses
Governance-System für das adäquate Management des Versicherers als
auch für die Wirksamkeit des Beaufsichtigungssystems von besonderer
Bedeutung.
Die Transparenz- und die Rechenschaftspflicht unter Solvency II
führen zur öffentlichen Verfügbarkeit von mehr unternehmensbezogenen
Wirtschaftsinformationen und Handlungen der Aufsichtsbehörden.
Dadurch wird zusätzlicher Druck auf die Einhaltung der
Aufsichtsregeln auch über den Kapitalmarkt erreicht.
"Die Umsetzung von Solvency II ist eine besondere Herausforderung
und stellt hohe Anforderungen an die Finanzmarktaufsichtsbehörde", so
der FMA-Vorstand: "Eine Herausforderung, der wir uns mit vollem
Engagement stellen."
Die möglichen praktischen Auswirkungen der Umstellung auf das
Solvency-II-System werden vom "Committee of European Insurance and
Occupational Pensions Supervisors" (CEIOPS) in Kooperation mit den
nationalen Aufsichtsbehörden bereits seit 2005 durch sogenannte
Auswirkungsstudien bzw. Feldstudien ("Quantitative Impact Studies",
QIS) untersucht. Die nächste Feldstudie steht unmittelbar bevor und
wird im Jahr 2010 durchgeführt werden.
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
Tel: +43/(0)1/24959-5106
Mobil: +43/(0)676/882 49 516
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