- 15.12.2009, 12:06:12
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Stellungnahme des Bundesministeriums für Justiz zu den Vorgängen rund um die Hypo Alpe Adria
Wien (OTS) - Die Justiz prüft die Vorgänge rund um die Hypo Alpe
Adria auf strafrechtliche Relevanz. Aufgrund der jüngst medial
transportierten Informationen und einer anonymen Anzeige vom 10.
Dezember 2009 wurde ein Strafverfahren eingeleitet, das vorläufig
gegen Verantwortliche der Bank geführt wird. Untersucht wird der
Sachverhalt primär in Richtung Untreue (§ 153 StGB) und Betrug (§ 146
StGB). Nähere Details können im Hinblick auf die Ermittlungen derzeit
nicht bekannt gegeben werden. Die Vorwürfe werden sorgfältig
untersucht. Auf die Unschuldsvermutung wird ausdrücklich hingewiesen.
Nach dem Gesetz ist das Ermittlungsverfahren von der örtlich
zuständigen Staatsanwaltschaft zu führen. Konkret ist das die
Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Nach Mitteilung des Leiters dieser
Anklagebehörde führt Staatsanwalt Mag. Andreas Höbl (40) den Fall.
Der Niederösterreicher war zuvor zehn Jahre (bis Juli 2009) als
Staatsanwalt und Gruppenleiter in St. Pölten und als Oberstaatsanwalt
in Wien tätig. Er ist eines der erfahrensten Mitglieder der Behörde.
Durch eine von Justizministerin Mag. Bandion-Ortner durchgesetzte
Gesetzesänderung kann die Justiz in komplexen Ermittlungsverfahren ab
1. Jänner 2010 Experten für Fachgebiete wie zB das Bankwesen
aufnehmen. Für den Fall Hypo-Alpe-Adria kann ein solcher Experte also
eingesetzt werden. Für die Ermittlungen wird überdies eine
Sonderkommission beim Bundeskriminalamt eingerichtet. Mit dem Team
aus einem erfahrenen Staatsanwalt, dem vorgesehenen Experten und der
Sonderkommission stehen die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung,
um die Aufklärung der Vorkommnisse voranzutreiben.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Katharina Swoboda
Pressesprecherin
Tel.: 01-52152-2173
mailto:[email protected]
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