- 15.12.2009, 09:28:39
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Erfolgreicher IT-Einsatz der Justiz
Ein Jahr EU-Mahnverfahren, 64 Millionen Euro Schulden eingeklagt
Wien (OTS) - Am 12. Dezember 2009 jährte sich zum ersten Mal das
Inkrafttreten der Verordnung zur Einführung eines Europäischen
Mahnverfahrens. Seit diesem Tag steht eine gemeinsam zwischen
Österreich und Deutschland entwickelte und vor kurzem prämierte
IT-Anwendung zur Verfügung.
Untersuchungen haben gezeigt, dass Zahlungsverzüge eines der größten
Probleme bei grenzüberschreitenden Geschäften im Europäischen
Binnenmarkt sind. Die Verordnung dient daher der Schaffung eines
einfachen, einheitlichen, zeitsparenden und effizienten Instruments
zur Betreibung und Durchsetzung unbestrittener Geldforderungen in der
Europäischen Union. Dem Bürger wird mittels in allen Sprachen auf dem
Europäischen Gerichtsatlas zur Verfügung stehender
Formulare(http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/ep
o_information_de.htm) die Möglichkeit eröffnet, grenzüberschreitende
Geldforderungen in unbeschränkter Höhe und ohne Anwaltszwang bei
Gericht einzubringen. In Österreich ist das Bezirksgericht für
Handelssachen Wien zentral zuständig.
Um den Gläubigern rascher zu einem in allen Mitgliedstaaten
vollstreckbaren Zahlungsbefehl zu verhelfen und die
Gerichtsbediensteten in Österreich und Deutschland zu entlasten,
wurde eine IT-Anwendung implementiert, die bereits über 3.300
Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von rund 64 Millionen Euro
automationsunterstützt abgewickelt hat.
Im Rahmen der eGovernment-Konferenz in Malmö im November 2009 wurde
das Projekt unter 259 Bewerbern in der innovativsten Kategorie der
europäischen Zusammenarbeit "eGovernment supporting the Single
Market" mit dem eGovernment-Award ausgezeichnet.
Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner sieht die führende
Stellung der österreichischen Justiz im eGovernment eindrucksvoll
bestätigt und zeigt sich davon überzeugt, dass durch diese
Preisverleihung das Interesse anderer EU-Mitgliedstaaten an dieser
zukunftsweisenden IT-Lösung weiter steigen werde. So hat sich
Frankreich bereits für die Übernahme dieser technisch offenen
Anwendung entschieden. Mit weiteren Staaten ist Österreich im
Gespräch.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Paul Hefelle, Pressesprecher
Tel.: 01-52152-2873
mailto:[email protected]
http://www.bmj.gv.at
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