• 14.12.2009, 11:02:05
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Greifvogelverordnung: Abschussfreigabe durchlöchert Vogelschutzrichtlinie

Wien (OTS) - WWF und BirdLife kritisieren die Äußerung des NÖ
Landesjagdverbandes in Zusammenhang mit der NÖ
Beutegreiferverordnung. Auf der Onlineplattform des ORF NÖ vom 13.
Dezember wird darin die erlaubte Bejagung einer bestimmten Anzahl von
Mäusebussarden und Habichten mit der geringen Quote gerechtfertigt,
die nur der natürlichen Sterblichkeit der Arten entspräche. "Uns geht
es nicht um die Quote, sondern darum, dass per EU-Gesetz geschützte
Vögel überhaupt nicht geschossen werden dürfen!", erklärt Bernhard
Kohler vom WWF.

"Die Beutegreiferverordnung ist nichts anderes als der Versuch, die
reguläre Bejagung geschützter Arten durch ein 'Hintertürl'
einzuführen!", pflichtet ihm Gábor Wichmann von BirdLife Österreich
bei. Beide unterstreichen nochmals, dass die Verordnung
zurückgenommen werden muss, weil sie mit Sicherheit gegen die
EU-Vogelschutzrichtlinie verstößt.

WWF und BirdLife verwehren sich weiters dagegen, dass ein Gutachten
die Rechtmäßigkeit der Greifvogelverordnung untermauere, wie
Niederösterreichs Umweltlandesrat Stephan Pernkopf ebenfalls auf ORF
NÖ online verlauten ließ. Dieses Gutachten wurde von WWF und BirdLife
in etlichen Punkten fachlich widerlegt. So wird darin nicht auf das
Hauptrisiko für die Greifvögel eingegangen: Hochgradig gefährdete
Arten können mit Bussard oder Habicht verwechselt und versehentlich
abgeschossen werden. "Beim seltenen Sakerfalken zum Beispiel wiegt
schon der Verlust einzelner Vögel so schwer, dass das Überleben der
Art auf der Kippe stehen kann!", warnen die
Naturschutzorganisationen.

Allein mit der Nichtbeachtung dieses Risikos verstößt die NÖ
Beutegreiferverordnung eindeutig gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie.
Von "Rechtmäßigkeit" könne deshalb keine Rede sein, so der WWF und
BirdLife.

Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 0676/83488203
Dr. Bernhard Kohler, Leiter des WWF-Ostösterreichprogramms, Tel. 0676/83488281

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | WWF

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