• 08.12.2009, 11:31:48
  • /
  • OTS0039 OTW0039

FMA veröffentlicht Rundschreiben zu Interessenkonflikten bei Anreizsystemen im Vertrieb von Anlageprodukten

Wien (OTS) - "Die Ausgestaltung bestimmter Anreiz- und
Vergütungssysteme im Vertrieb von Anlageprodukten kann beim Berater
Interessenkonflikte auslösen, die zum Nachteil des Kunden gereichen
können", so der FMA-Vorstand, Mag. Helmut Ettl und Dr. Kurt Pribil:
"Mit dem heute veröffentlichten Rundschreiben legt die
Finanzmarktaufsicht dar, wie Unternehmen bei der Erbringung ihrer
Wertpapierdienstleistungen vorzugehen haben, um ehrlich, redlich und
professionell im besten Sinn des Kunden zu handeln und die
Wohlverhaltensregeln einzuhalten." Dabei geht es vor allem darum,
dass die Unternehmen ihren Mitarbeitern im Vertrieb von Wertpapieren
keine falschen Anreize setzen.

Das "Rundschreiben der FMA zur Interessenkonfliktproblematik bei
bestimmten Vergütungssystemen" im Vertrieb von Anlageprodukten
richtet sich an Kreditinstitute,
Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Versicherungsunternehmen sowie
Kapitalanlagegesellschaften und betrifft Wertpapierdienstleistungen,
Anlagetätigkeiten sowie Wertpapiernebendienstleistungen. Die Aufsicht
erläutert darin, was bei Vertriebsanreizsystemen zu beachten ist, um
mögliche Interessenkonflikte gemäß der Paragrafen 34f
Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2007) zu managen. Das WAG 2007 sieht
dazu einen dreistufigen Ansatz vor - Identifizieren, Vermeiden,
Offenlegen: Erstens sind potenzielle Interessenkonflikte präventiv zu
identifizieren, zweitens sind diese, so weit es möglich ist, zu
vermeiden, und drittens, sollte trotz aller Maßnahmen ein
Interessenkonflikt nicht vermeidbar sein, so ist dieser dem Kunden
gegenüber jedenfalls offenzulegen.

Jedes Unternehmen hat in einer schriftlich festgehaltenen
Leitlinie (Interessenkonflikt-Policy) festzulegen, wie es
entsprechend diesem dreistufigen Ansatz mit potenziellen
Interessenkonflikten umgeht. Dazu sind alle unternehmensinternen
Vergütungs-, Provisionszahlungs- oder sonstigen Boni-Regelungen für
Mitarbeiter zu evaluieren. Erfolgsabhängige Vergütungssysteme für
Mitarbeiter wie

- die Vorgabe allgemeiner Vertriebsziele (z.B. Umsätze, 
   Depotvolumen), 
 - die Vorgaben, die den Vertrieb von Produkten bestimmter Anbieter 
   oder bestimmter Produktkategorien (z.B. Aktien, Investmentfonds, 
   Anleihen) honorieren,
 - und die Vorgabe, ganz konkret bestimmte Produkte (wie die Aktie 
   XY) zu forcieren,

sind auf Grund des mit Ihnen verbundenen
Interessenkonfliktpotenzials gemäß § 35 Abs. 2 Z1 WAG 2007 in die
Leitlinie aufzunehmen.

"Es ist evident, dass ein Mitarbeiter, der für den erfolgreichen
Vertrieb eines bestimmten Anlageproduktes eine besondere Vergütung
erhält, eher geneigt sein wird, Kunden dieses Produkt zu empfehlen
als ein anderes, das für die Höhe der variablen Vergütung nicht oder
weniger relevant ist", so FMA-Vorstand Dr. Pribil. Es bestehe daher
ein Konfliktpotenzial, nicht im besten Interesse des Kunden zu
handeln.

Bei obigen Vergütungssystemen haben daher die Unternehmen auf
jeden Fall, Verfahren zu entwickeln und Maßnahmen zu treffen, um
Interessenkonflikte zu vermeiden. Grundsätzlich ist zu empfehlen, auf
den Einsatz derartiger kritischer Vergütungssysteme zu verzichten. In
der Praxis kann jedoch eine entsprechende Ausgestaltung und
Einführung von Kontrollmechanismen ausreichend sein, um bestehende
Modelle beizubehalten. Besonders wichtig ist es aber, zumindest
entsprechende Ex-Post-Kontrollen einzuführen; etwa die Etablierung
von Tools, die Mitarbeiter, bei denen gehäuft Kundenbeschwerden
auftreten oder deren Vergütung einen besonders hohen variablen Anteil
aufweist, kontrollieren. Zusätzlich wird empfohlen, derartige
Kontrollen auch risikobasiert stichprobenartig durchzuführen.
Grundsätzlich werden Interessenkonflikte mit konfliktgeneigten
Vergütungssystemen auch zurückgedrängt, wenn der flexible
Gehaltsbestandteil eines Mitarbeiters nur einen geringen bzw.
betraglich begrenzten Teil des Gesamtgehaltes ausmacht.
Vertriebsziele, bei denen der Mitarbeiter für den Verkauf konkret
genannter Produkte höher honoriert wird als bei anderen
vergleichbaren, stellen jedenfalls einen nicht aufzulösenden
Interessenkonflikt dar.

"Die Umsetzung dieses Rundschreibens stellt sicher, dass geeignete
Maßnahmen zum Schutz der Kunden gesetzt werden", so der FMA-Vorstand
zusammenfassend.

Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
Tel.: +43/(0)1/24959-5106
Tel.: +43/(0)676/882 49 516

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FMA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel