- 03.12.2009, 12:27:45
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Arbeitnehmerförderung: Raubzug des Landes beim Kärntner Pendlergeld
Arbeiterkammer und ÖGB kündigen kärntenweite Protestaktionen an
Klagenfurt (OTS) - Als Raubzug zu Lasten der Arbeitnehmer
bezeichnen Arbeiterkammer und ÖGB die von der Kärntner
Landesregierung beschlossene Kürzung der Mittel für die
Arbeitnehmerförderung. Damit wird die Hälfte der bisher geförderten
Pendler künftig keinen Anspruch mehr auf finanzielle Unterstützung
haben. Betroffen sind vor allem Bezieher niedriger Einkommen. AK und
ÖGB kündigten heute bei einem gemeinsamen Pressegespräch
Protestaktionen an.
Die Arbeitnehmerförderung des Landes Kärnten umfasst neben dem
Fahrtkostenzuschuss für Pendler auch einen Wohnbauzuschuss und einen
Bildungsscheck für berufliche Weiterbildung. Die Förderungen werden
seit 1985 von der Arbeiterkammer administriert und ausbezahlt.
Pro Jahr erhalten rund 35.000 Kärntner eine Pendlerförderung.
Künftig wird fast jeder Zweite von ihnen keinen Anspruch mehr haben.
"Die von BZÖ und ÖVP beschlossene Kürzung der Fördersumme und die
Anhebung der Kilometergrenzen nimmt den Arbeitnehmern auf einen
Schlag 2,2 Millionen Euro weg", kritisierten AK-Präsident Günther
Goach und ÖGB-Landesgeschäftsführer Dietmar Samnitz.
Werden wie vom Land geplant nur mehr Zuschüsse ab einer Strecke
von 15 Kilometern gewährt, bekommen 15.000 Kärntner keinen
Fahrtkostenzuschuss mehr. Eine Analyse des Fahrtkostenzuschusses
durch die AK hat außerdem ergeben, dass fast 50 Prozent aller
Antragsteller in Kärnten weniger als 966 Euro pro Monat verdienen.
Daher trifft die Änderung der Richtlinien vor allem Bezieher
niedriger Einkommen, die künftig keinen Anspruch auf Unterstützung
mehr haben. "Von einer höheren sozialen Treffsicherheit der Förderung
kann also keine Rede sein", weist Goach Aussagen von Landeshauptmann
Gerhard Dörfler zurück.
Unrichtig ist laut Berechnungen der Arbeiterkammer Kärnten auch
die Behauptung des Landes, dass bei längeren Distanzen künftig
stärker gefördert werde. "Es gibt keine Besserstellung für
Weiterpendler mit geringem Einkommen", betont Goach und verwies auf
folgendes Beispiel: Pendelt jemand täglich 60 Kilometer hin und
retour und bezieht ein Einkommen von 1.000 Euro, macht der
Fahrtkostenzuschuss derzeit 262 Euro pro Jahr aus. Nach den neuen
Richtlinien werden es nur mehr 200 Euro sein, also um 23 Prozent
weniger. Teilweise betragen die Kürzungen bis zu 60 Prozent.
Auch Anreize für Pendler, verstärkt öffentliche Verkehrsmittel zu
benutzen, sind für AK und ÖGB in den neuen Förderrichtlinien nicht
erkennbar. Wie Pendlerstudien der Arbeiterkammer zeigen, können vor
allem Arbeitnehmer mit Teilzeit- oder geringfügiger Beschäftigung auf
Grund wechselnder Dienstzeiten öffentliche Verkehrsmittel kaum in
Anspruch nehmen. "Eine Koppelung des Fahrtkostenzuschusses an die
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel schließt vor allem
teilzeitbeschäftigte Frauen mit flexiblen Arbeitszeiten sowie Pendler
in Bezirken mit einem schlechten Nahverkehrsangebot von einer
Förderung aus", kritisierte ÖGB-Frauenvorsitzende Waltraud Rohrer.
Beträchtliche Verschlechterungen bringen die neuen
Förderrichtlinien bei den Fahrtkosten auch für Alleinerzieher und
Alleinverdiener, weil die Begünstigung durch Kinder bei der Bemessung
des Einkommens gestrichen wird. Lehrlinge erleiden ebenfalls
Nachteile, weil die Bezugsdauer für den Fahrtkostenersatz von 52 auf
39 Wochen gekürzt und die Höhe der Förderbeträge im Durchschnitt um
50 Prozent gesenkt wird.
Ersatzlos gestrichen haben BZÖ und ÖVP außerdem den
Wohnbauzuschuss für Arbeitnehmer. Dafür standen heuer 1,5 Millionen
Euro zur Verfügung. Pro Jahr nahmen rund 2.100 Kärntnerinnen und
Kärntner diese Unterstützung in Anspruch.
Insgesamt wird die Landesregierung die Mittel für die
Arbeitnehmerförderung im nächsten Jahr um 4,1 Millionen Euro kappen -
von 12,9 Millionen auf 8,8 Millionen Euro im Jahr 2010. Das ist ein
Minus von 32 Prozent, ein Drittel der gesamten Fördersumme.
Kärntner Arbeitnehmer sind von Arbeitslosigkeit besonders stark
betroffen. Einkommen und Kaufkraft zählen zu den niedrigsten in
Österreich. "Den Arbeitnehmern raubzugartig über vier Millionen Euro
wegzunehmen, ist angesichts dieser Fakten ein kühner Akt, den wir uns
sicher nicht gefallen lassen. Hände weg von der
Arbeitnehmerförderung!", betonte Goach.
Am 15. Dezember findet eine außerordentliche Vollversammlung der
Arbeiterkammer Kärnten statt, bei der AK und ÖGB weitere Schritte
beschließen werden.
Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Kärnten
Mag. Christa Maurer, Kommunikation
Tel.: 050 477-2401, Fax: 050 477-2400
mailto:[email protected]
http://kaernten.arbeiterkammer.at
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