• 01.12.2009, 20:57:48
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Dienstrechts-Novelle bringt Mobbing-Verbot im öffentlichen Dienst Verfassungsausschuss stimmt Novellierung des Bundesvergabegesetzes zu

Wien (PK) - Bei der Gehaltserhöhung für Beamte steht eine Einigung
zwischen Regierung und Gewerkschaft noch aus, in verschiedenen
dienstrechtlichen Fragen ist man hingegen bereits einen guten Schritt
weiter. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats billigte in seiner
heutigen Sitzung eine Gesetzesnovelle, die ein ganzes Bündel von
Gesetzesadaptierungen im Bereich des öffentlichen Dienstes zum Inhalt
hat. Dazu gehören, neben einer Reihe von Detailbestimmungen für
einzelne Berufsgruppen, etwa auch ein ausdrückliches Mobbingverbot im
öffentlichen Dienst, die Vereinheitlichung der Dienstpflichten von
Beamten und Vertragsbediensteten, mehr Transparenz bei der Aufnahme
von Karenzvertretungen und die Ausweitung der Frauenförderung.
Außerdem soll das befristet erhöhte "Kilometergeld" um ein Jahr
verlängert und die Aufsicht über weisungsfreie Organe wie Prüfungs-
und Disziplinarkommissionen geregelt werden.

Was die Frauenförderung betrifft, müssen bei der Aufnahme in den
öffentlichen Dienst und bei der Besetzung von Führungspositionen
gleich qualifizierte Frauen männlichen Bewerbern künftig so lange
vorgezogen werden, bis eine Frauenquote im entsprechenden
Verwendungsbereich bzw. auf der entsprechenden Führungsebene von
zumindest 45 % (bisher 40 %) erreicht ist. Das "Mobbingverbot"
verpflichtet öffentlich Bedienstete ausdrücklich zu einem
achtungsvollen Umgang miteinander und untersagt Verhaltensweisen oder
das Schaffen von Arbeitsbedingungen, die die menschliche Würde
verletzen oder sonst diskriminierend sind. Die Frist für die
Geltendmachung von Ansprüchen wegen sexueller Belästigung wird von
einem Jahr auf drei Jahre ausgedehnt.

Durch einen bei den Beratungen eingebrachten und bei der Abstimmung
mitberücksichtigten Abänderungsantrag wird sichergestellt, dass die
vereinbarte Einmalzahlung für BezieherInnen niedriger Pensionen im
Jahr 2010 auch bei Beamtenpensionen zur Anwendung kommt. Die
Einmalzahlung beträgt bei einer monatlichen Pension von bis zu 1.200
€ 4,2 % und sinkt danach bis zu einer Pension von 1.300 € linear auf
0 % ab.

Zustimmung zur 2. Dienstrechts-Novelle 2009 gab es von SPÖ und ÖVP.
Abgeordneter Otto Pendl lobte den Gesetzentwurf als Ergebnis guter
sozialpartnerschaftlicher Verhandlungen, eine Einschätzung, der sich
auch Beamten-Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek anschloss. Heinisch-
Hosek verteidigte auch die Bevorzugung von Frauen im öffentlichen
Dienst gegen Kritik von FPÖ-Abgeordnetem Werner Herbert und machte
dabei geltend, dass diese nur bei gleicher Qualifikation einer
weiblichen Bewerberin mit einem männlichen Bewerber Geltung erlange.

Abgeordneter Johann Maier (S) begründete die neuen Auskunftspflichten
für weisungsfreie Organe gegenüber der jeweils obersten Dienstbehörde
damit, dass diese es Abgeordneten ermöglichten, in Form von
parlamentarischen Anfragen beispielsweise Auskunft über die Anzahl
von eingeleiteten Disziplinarverfahren bei der Polizei zu erhalten.
Bisher hätten die zuständigen Minister solche Fragen nicht
beantworten können, skizzierte er. Maier reagierte damit auf Kritik
von Abgeordneter Daniela Musiol (G), die die Unterrichtungspflicht
bereits im Zusammenhang mit der Novellierung des Datenschutzgesetzes
in Frage gestellt hatte und sich insgesamt gegen eine
undifferenzierte Regelung für alle weisungsfreien Organe wandte.

Begrüßt wurden von Musiol und ihrer Fraktionskollegin Judith
Schwentner (G) jene Punkte der Gesetzesnovelle, die eine stärkere
Förderung von Frauen vorsehen.

Abgeordneter Christoph Hagen (B) verwies wie Abgeordneter Werner
Herbert (F) auf die angespannte Personalsituation bei der Polizei und
urgierte ein eigenes Exekutivdienstgesetz, das Exekutivbeamten ein
angemessenes Einkommen auch ohne die Leistung von Überstunden
garantiere. Ausdrücklich begrüßten er und Herbert, dass künftig auch
Exekutivbeamte in Städten Anspruch auf eine Pauschalvergütung nach
der Reisegebührenvorschrift hätten, wenn sie überwiegend im
Außendienst tätig sind.

Mitverhandelt mit der Regierungsvorlage wurde ein Antrag der FPÖ. Um
zu verhindern, dass die "fortgesetzte Krankheit" eines öffentlich
Bediensteten Gehaltseinbußen zur Folge hat, mahnt Abgeordneter Werner
Herbert eine Änderung des Gehaltsgesetzes ein.

Der Antrag wurde von den Koalitionsparteien allerdings abgelehnt.
Beamten-Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek gab zu bedenken, dass für
die Privatwirtschaft ähnliche Bestimmungen gelten. Unterstützt wurde
der Antrag hingegen von BZÖ und Grünen, wobei Abgeordnete Daniela
Musiol (G) darauf hinwies, dass der von der FPÖ kritisierte Passus zu
Zeiten der schwarz-blauen Koalition beschlossen wurde.

Bundesvergabeamt kann künftig Verträge für nichtig erklären

Vom Verfassungsausschuss mit S-V-B-Mehrheit gebilligt wurde eine
Novellierung des Bundesvergabegesetzes. Dabei geht es unter anderem
um die Umsetzung neuer EU-Richtlinien, die Anpassung einzelner
Bestimmungen an neue österreichische Rechtsvorschriften und die
Minimierung von Verwaltungskosten für Unternehmen.

So ist etwa geplant, dem Bundesvergabeamt in Bezug auf
Feststellungsverfahren mehr Befugnisse einzuräumen. Außerdem soll das
Vergabeamt, in Umsetzung von EU-Vorgaben, unter gewissen
Voraussetzungen künftig auch Verträge für nichtig erklären können.
Die EU will damit elementaren Verstößen gegen das Vergaberecht
wirksamer entgegentreten. Weiters wird der Gestaltungsspielraum bei
der Vergabe von Konzessionen und bestimmten Dienstleistungsaufträgen
im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs vergrößert und die
öffentliche Hand angehalten, saubere und energieeffiziente
Straßenfahrzeuge zu beschaffen. Unternehmen werden im Zusammenhang
mit der Eignungsprüfung entlastet.

Bei der Abstimmung mitberücksichtigt wurde ein von den
Koalitionsparteien eingebrachter Abänderungsantrag, dem zufolge die
derzeit im Bundesvergabegesetz verankerten Pauschalgebühren für
Nachprüfungsanträge, Feststellungsverfahren und Anträge auf
einstweilige Verfügungen künftig per Verordnung der Regierung
festgesetzt werden sollen. Bei der Höhe der Gebührensätze ist dabei
das Verhältnis zwischen dem bewirkten Verfahrensaufwand und dem für
den Antragsteller zu erzielenden Nutzen zu berücksichtigen. Mit einer
einstimmig gefassten Entschließung wollen die Abgeordneten außerdem
darauf hinwirken, dass es bis zu neuen gesetzlichen Regelungen über
Direktvergaben von öffentlichen Dienstleistungen im Bereich des
Eisenbahn-Personenverkehrs nicht zur Diskriminierung von Anbietern
kommt.

Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) erklärte, es gebe einige Gründe,
warum die Grünen dem Gesetz nicht zustimmen könnten. Das Gesetz sehe
grundsätzlich zwar einen guten Rechtsschutz für BewerberInnen vor,
meinte er, es sei aber bedauerlich, dass den gesetzlich anerkannten
Interessenvertretungen wieder nicht das Recht eingeräumt werde,
Ausschreibungsunterlagen zu prüfen. Seiner Ansicht nach würde es bei
Auftragsvergaben zu Kosteneinsparungen kommen, wenn Fehler
rechtzeitig entdeckt würden. Ebenso ist ihm zufolge die Anonymität
bei Architekturwettbewerben aufgrund von Schlupflöchern im Gesetz
nicht gesichert.

Abgeordneter Harald Stefan (F) äußerte sich hingegen grundsätzlich
mit dem Gesetzesvorschlag zufrieden. Die FPÖ werde dem Entwurf
zustimmen, wenn den gesetzlichen Interessenvertretungen die
Möglichkeit der Prüfung von Ausschreibungen eingeräumt werde, sagte
er. Seitens des BZÖ signalisierte Abgeordneter Herbert Scheibner
Zustimmung zum Gesetzentwurf.

Abgeordneter Johannes Jarolim (S) bekräftigte, das
Bundesvergabegesetz habe ein sehr ausgeprägtes Rechtsschutzsystem.
Einer Voraus- bzw. Nachprüfung von Ausschreibungen durch anerkannte
Interessenvertretungen stand er allerdings ablehnend gegenüber. Er
gab zu bedenken, dass einzelne Interessenvertreter in den Senaten des
Bundesvergabeamtes sitzen und Antragsteller und Richter nicht ident
sein könnten.

Abgeordnete Daniela Musiol (G) sprach sich für eine stärkere
Berücksichtigung der Frauenförderung im Bundesvergabegesetz aus.

Staatssekretär Josef Ostermayer ging auf Detailfragen von
Abgeordneten ein und erklärte, mit dem Gesetz werde klar gestellt,
dass in Bezug auf Auftragsvergaben im öffentlichen Personenverkehr
die EU-Verordnung unmittelbar Anwendung finde. Es gelte allerdings
darauf zu achten, dass die Anwendung der Verordnung
diskriminierungsfrei erfolge. Das bringe auch die Entschließung zum
Ausdruck.

Damit die neuen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft treten können,
bedarf es auch der Zustimmung der Länder.

KommAustria-Gesetz wird adaptiert

Mit breiter Mehrheit passierte eine Novellierung des KommAustria-
Gesetzes den Verfassungsausschuss. Die Regierungsvorlage sieht vor,
dem Bundeskanzler eine Informationsrecht über alle Gegenstände der
Geschäftsführung des Bundeskommunikationssenats einzuräumen. Gleiches
soll einem heute vorgelegten Abänderungsantrag zufolge für die
Verkehrsministerin in Bezug auf die Telekom-Control-Kommission, den
Postsenat der Telekom-Control-Kommission und die Post-Control-
Kommission gelten. Damit wollen die Abgeordneten dem im Jahr 2008
verfassungsrechtlich verankerten Erfordernis Rechnung tragen, jedes
weisungsfreie Organ einer angemessenen Aufsicht zu unterstellen.

Während FPÖ und BZÖ ihre Zustimmung zur Regierungsvorlage
signalisierten, zeigte sich Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G)
skeptisch. Er befürchtete, dass es zu Beeinflussungen der
weisungsfreien Organe durch das jeweils zuständige Regierungsmitglied
kommen könnte. Wenn nicht einmal der Zweck für die Unterrichtung
angegeben werden muss, dann werde dahinter etwas anderes stecken,
mutmaßte er.

Dies bezeichnete Abgeordneter Johann Maier (S) als eine
Unterstellung. Die vom Gesetz betroffenen Angelegenheiten fielen
immer wieder in das parlamentarischen Interpellationsrecht,
bekräftigte er seinen bereits im Rahmen der Dienstrechts-Novelle
geäußerten Standpunkt und begrüßte daher die gegenständliche Novelle.

Auch Abgeordneter Norbert Hofer (F) wertete die Ausweitung des
Interpellationsrechts positiv. Abgeordneter Ewald Stadler (B)
bezeichnete die Vorlage als eine Reparatur. Es sei richtig, die
Verantwortung der Ressortleitung nicht nur formal festzuschreiben,
sondern im materiellen Recht, sagte er.

Staatssekretär Josef Ostermayer informierte die Abgeordneten darüber,
dass sich das neue ORF-Gesetz derzeit in Begutachtung befinde.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage unter Berücksichtigung
des S-V-Abänderungsantrags mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ
angenommen. Ein Abänderungsantrag der FPÖ, der sich nur formal von
jenem der Koalition unterschied, wurde mehrheitlich abgelehnt.
(Schluss)

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