- 01.12.2009, 20:41:19
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- OTS0356 OTW0356
Verfassungsausschuss drängt auf Richtlinien für Regierungswerbung Empfehlungen des Rechnungshofs sollen umgesetzt werden
Wien (PK) - Der Rechnungshof fordert es seit Jahren, nun ist ein
erstes Etappenziel erreicht. Der Verfassungsausschuss des
Nationalrats fasste in seiner heutigen Sitzung auf Initiative der
Koalitionsparteien und des BZÖ eine Entschließung, die auf die
Erarbeitung von Richtlinien für staatliche Informations- und
Werbemaßnahmen abzielt. Damit wollen die Abgeordneten sicherstellen,
dass bei Inseraten von Ministerien und anderen Informations- und
Werbemaßnahmen der Regierung der Sachinhalt eindeutig in den
Vordergrund gestellt und parteipolitische Wahlwerbung vermieden wird.
Außerdem wird von ihnen die Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei Regierungswerbung
eingemahnt.
Basis für den Beschluss bildete ein Antrag der Koalitionsparteien,
dem auch das BZÖ zustimmte. Außerdem lag ein Entschließungsantrag des
BZÖ mit gleichem Ziel vor, der jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde.
Die FPÖ konnte sich nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, bei der
Ausarbeitung der geplanten Richtlinien für staatliche Informations-
und Werbemaßnahmen auf wirtschaftliche Ausnahmesituationen Bedacht zu
nehmen und in Krisenzeiten nur unbedingt erforderliche
Informationsmaßnahmen zuzulassen. Ein entsprechender
Entschließungsantrag fand keine Mehrheit.
Abgeordneter Norbert Hofer (F) hielt die geplanten Maßnahmen der
Regierungsparteien lediglich für ein Feigenblatt. Bei der Prüfung der
Inserate der Bundesregierung der letzten zwei Jahre sei
festzustellen, dass jedes einzelne Inserat auch nach Umsetzung des
vorliegenden Entschließungsantrags möglich sein könnte, argumentierte
er seine Kritik. Vor allem muss laut Hofer die Thematik der Fotos
angesprochen werden. Bei vielen Inseraten stehe nämlich das Bild der
MinisterInnen mehr im Vordergrund als der Inhalt. Hofer plädierte
daher dafür, in Wahlzeiten ab dem Stichtag auf Fotos zu verzichten.
Auch für die Grünen entspricht der vorliegende Entschließungsantrag
nur unzureichend den Empfehlungen des Rechnungshofs. So regte
Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) an, ein Verbot von Kampagnen in
Vorwahlzeiten zu überlegen. Wie sein Vorredner vertrat er die
Auffassung, dass die Ministerbilder in den Inseratenkampagnen
problematisch sind, da es in den meisten Fällen um die Bewerbung der
MinisterInnen gehe und weniger um den Transport von Informationen.
Zinggl übte auch harte Kritik an der hohen Zahl von Inseraten der
Bundesregierung in Boulevard-Zeitungen.
Dem gegenüber meinte Abgeordneter Ewald Stadler (B), die
Entschließung der Koalition sei zwar nicht ganz ident mit den
Empfehlungen des Rechnungshofs, sie gehe aber in die richtige
Richtung.
Die Abgeordneten Wilhelm Molterer (V) und Günther Kräuter (S) sahen
die Empfehlungen des Rechnungshofs durch die Entschließung in vollem
Umfang abgedeckt. Kräuter betonte, in den Inseraten der derzeitigen
Bundesregierung stehe die Sachinformation im Vordergrund und nicht
die Parteipolitik. Das sei ein Qualitätssprung.
Staatssekretär Josef Ostermayer ging davon aus, dass die
Entschließung in kurzer Zeit umgesetzt werden könne.
Landesverwaltungsgerichte - der Teufel steckt im Detail
Vom Verfassungsausschuss vertagt wurde ein Entschließungsantrag der
Grünen, der auf die Einführung einer zweistufigen
Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich abzielt. Konkret schlagen
die Grünen die Einrichtung von 9 Landesverwaltungsgerichten und eines
Bundesverwaltungsgerichts, ein einheitliches Verfahrensgesetz für
alle Verwaltungsgerichte, einen Rechtszug im Gemeindebereich vom
Bürgermeister über den Gemeinderat an das Verwaltungsgericht und eine
Beschwerdemöglichkeit in allen Materien an den Verwaltungsgerichtshof
vor. Zudem sprechen sie sich dafür aus, dass die Verwaltungsgerichte
grundsätzlich in der Sache selbst entscheiden sollen und es für
Mitglieder strenge Qualifikationsanforderungen gibt.
Abgeordnete Daniela Musiol (G), die den Antrag ausführlich
begründete, unterstrich die Dringlichkeit der Einführung von
Landesverwaltungsgerichten. Auch die anderen Fraktionen anerkannten
die Notwendigkeit dieser Einrichtungen, sahen aber noch einige
ungelöste Probleme.
So hinterfragte etwa Abgeordneter Ewald Stadler (B), ob man
tatsächlich neun Landesgerichtshöfe braucht. Er zeigte sich auch
skeptisch hinsichtlich des Einsatzes von LaienrichterInnen, da dies
seiner Meinung nach weder zur Beschleunigung noch zur Verbesserung
der Entscheidungen führen würde. Er hielt es darüber hinaus für
falsch, die Beschwerdemöglichkeit in allen Verfahren zu eröffnen. Die
Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten sei nur dann sinnvoll,
wenn man den Zugang zum Bundesverwaltungsgerichtshof einschränkt,
sagte er.
Ebenso vertrat Abgeordneter Wilhelm Molterer (V) die Auffassung, dass
die heikle Frage der Relation zwischen Landesverwaltungsgericht und
Bundesverwaltungsgericht noch auszudiskutieren sei. Den Vorschlag der
Grünen, wonach das Landesverwaltungsgericht nur eine Art
Durchgangsposten darstellt, sei wenig zielführend, merkte er an.
Offen ist laut Molterer weiters die Frage des Finanzbereichs und der
Schaffung eines eigenen Bundesfinanzgerichts. Es sei daher heute noch
nicht der Zeitpunkt, dem Antrag zuzustimmen oder ihn abzulehnen,
argumentierte Molterer.
Auch Abgeordneter Harald Stefan (F) hielt den Antrag der Grünen für
grundsätzlich positiv, er gab aber seinen beiden Vorrednern insofern
Recht, als der Bundesverwaltungsgerichtshof nur mehr
Grundsatzentscheidungen treffen aber sich nicht mit Einzelfällen
befassen sollte.
Staatssekretär Josef Ostermayer stellte einen Ministerialenentwurf
zur Begutachtung für Anfang nächsten Jahres in Aussicht. Er
bestätigte, dass die Frage eines eigenen Bundesfinanzgerichts noch
offen ist, ebenso wie die Stellung des Asylgerichtshofs.
Wahrscheinlich werde man ihn so belassen wie er ist, bis der Rückstau
an Asylverfahren abgebaut ist, bemerkte Ostermayer, dann werde man
sich eine Eingliederung in das Bundesverwaltungsgericht überlegen.
Der Staatssekretär ging davon aus, dass es in Zukunft ein
Bundesverwaltungsgericht und neun Landesverwaltungsgerichte geben
wird und man zwei Gerichtsinstanzen vorsehen werde. Das
Bundesverwaltungsgericht sollte nur mehr über grundsätzliche
Rechtsfragen entscheiden. Andernfalls würde kein Entlastungseffekt
eintreten, stellte Ostermayer fest. (Fortsetzung)
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