- 01.12.2009, 10:36:03
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WKÖ: Vergabegesetz-Novelle 2009 ist Schritt in die richtige Richtung
Verfassungsausschuss beschließt heute Novelle - WKÖ und LKNÖ informieren in Veran-staltung über wichtigste Neuerungen bei öffentlicher Auftragsvergabe
Wien (OTS/PWK949) - "Die Abwicklung einer öffentlichen
Auftragsvergabe ist stets eine Herausforderung für Unternehmer und
öffentliche Auftraggeber. Das Wissen um die gesetzlichen Regelungen
im Bundesvergabegesetz ist einer der Meilensteine auf dem Weg zu
einem erfolgreichen Vertragsabschluss. Unser Ziel als
Wirtschaftskammer ist es, zu einer fairen und transparenten
öffentlichen Auftragsvergabe in Österreich beizutragen. Die Novelle
des Bundesvergabegesetzes 2009 mit ihrer Entlastung bei
Eignungsnachweisen und Befugnis ist ein Schritt in die richtige
Richtung", resümierte Rosemarie Schön, Leiterin der Abteilung für
Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), heute Dienstag,
anlässlich der Begrüßung der 300 Teilnehmer der gemeinsamen
Vergaberechtsveranstaltung von WKÖ und WKNÖ im Haus der Wirtschaft.
Unter dem Titel "Vergaberecht neu - BVergG 2009" steht diese
größte vergaberechtliche Veranstaltung Österreichs im Zeichen der
Neuerungen in der öffentlichen Auftragsvergabe und hat auch die
unterschiedlichen Rechtschutzsysteme zwischen Bund und Land
Niederösterreich sowie deren praktische Auswirkungen dargestellt.
"Unser Ziel ist es, Wissen aus erster Hand unseren Mitgliedern,
aber auch unseren Partnern der öffentlichen Hand weiterzugeben. Dies
ist uns tagesaktuell gelungen, da am heutigen Nachmittag der
Verfassungsausschuss die Vergabegesetznovelle beschließen wird",
erklärt Schön. "Auch wenn nicht alle unsere Wünsche und Forderungen,
insbesondere im Rechtschutz, bei dieser Novelle umgesetzt werden
konnten, werden wir uns weiterhin für Erleichterungen der Wirtschaft
im Vergaberechtschutz wie z.B. eine Reduktion der Rechtschutzgebühren
einsetzen."
In Fachvorträgen wurden das neue Eignungs- und Befugnissystem, die
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ins Vergaberecht sowie die
verschärften Sanktionsmöglichkeiten für die Direktvergabe näher
erläutert. "So werden unzulässige Direktvergaben massiv mittels
Bußgeldern sanktioniert", erklärt Michael Sachs, Leiter des
Bundesvergabeamtes. "Das ist eine neue Qualität im Rechtschutz für
öffentliche Auftragsvergaben". (SR)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich, Abteilung für Rechtspolitik
Dr. Rosemarie Schön
Tel.: T:+43 (0)5 90 900 4293, F:+43 (0)5 90 900 243
mailto:[email protected]
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