• 01.12.2009, 09:08:05
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Kattnig: Patientenrechte und Gesundheitssysteme absichern!

Richtlinie für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung hat noch Schwachstellen

Wien (OTS) - (GdG-KMSfB /ÖGB). "Die Rechte der PatientInnen in der
EU müssen fest geschrieben und die nationalen Gesundheitssysteme
abgesichert werden. Einige Schwachstellen im Vorschlag zur Richtlinie
für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung sind daher noch
nachzubessern", erklärte heute, Dienstag, der Internationale Sekretär
der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - Kunst, Medien, Sport,
freie Berufe (GdG-KMSfB), Thomas Kattnig, anlässlich der Tagung der
EU-GesundheitsministerInnen, die heute eine gemeinsame Position des
EU-Rates beschließen wollen.++++

"Der Zugang zu optimalen Gesundheitsdienstleistungen muss allen
PatientInnen in der EU, ungeachtet ihrer finanziellen Möglichkeiten,
gleichberechtigt offen stehen. Wir sprechen uns klar und deutlich
gegen die Verwirtschaftlichung des Gesundheitswesens aus. Gesundheit
ist keine Handelsware, die nach marktwirtschaftlichen Regeln erbracht
werden kann", sagte Kattnig.

Um diese Grundsätze gewährleisten zu können, muss der
Richtlinienvorschlag in mehreren Punkten geändert werden.
Schwachstellen gibt es vor allem bei:
* der Rechtsgrundlage der Richtlinie
* der Verantwortung der Mitgliedstaaten bei Planung und Finanzierung
der nationalen Gesundheitssysteme im Interesse des eigenen Landes zu
agieren
* der Abklärung des Vorrangs für bestehende europäische Verordnungen
im Gesundheitswesen. In den vergangenen Jahren wurden bereits weite
Teile an das europäische Recht angepasst. Es ist nicht Ziel führend
diese Anpassungen wieder aufzuweichen oder abzuändern.

"Die Gesundheitsversorgung ist ein grundlegendes Menschenrecht",
appelliert Kattnig an die EU-GesundheitsministerInnen. Die
Mitgliedsländer der Union dürfen nicht aus ihrer Verantwortung
gegenüber den StaatsbürgerInnen entlassen werden. "Besonders wichtig
ist in unseren Augen auch eine deutliche Klarstellung, dass es zu
keinen Fehlentwicklungen in nationalen Gesundheitssystemen kommen
darf. Jeder Mitgliedstaat muss den Zugang zu
Gesundheitsdienstleistungen funktional gestalten können", erklärte
Kattnig.

Im Vorfeld der heutigen Sitzung hatten einige Mitgliedstaaten
Bedenken gegen den vorliegenden Richtlinien-Entwurf angemeldet. "Eine
voreilige Entscheidung um des Kompromisses willen darf keinesfalls
erfolgen. Die GesundheitsministerInnen haben heute die Möglichkeit
eine sorgfältige Entscheidung im Sinne der PatientInnen und der
Gesundheitssysteme zu finden. Ein fauler Kompromiss darf nicht in
Frage kommen", schloss der Internationale Sekretär der GdG-KMSfB.

ÖGB, 1. Dezember 2009 Nr. 725

Rückfragehinweis:
GdG-KMSfB - Referat für Kommunikation und Öffentlichkeit, (01) 313 16 - 83 615, Informationen im Internet: www.gdg.at, www.gemeinsamstaerker.at

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