• 25.11.2009, 12:59:48
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Lebenshilfe zum 3. Dezember: Gleiche Rechte und Chancen für behinderte Menschen

Lebenshilfe wirbt für Inklusion: Selbstbestimmtes Leben für Menschen, die verschieden sind.

Wien (OTS) - Die Forderung der Behindertenorganisationen
anlässlich des internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen
am 3. Dezember ist bekannt: Gleiche Rechte und gleiche Chancen für
Menschen mit Behinderungen. Trotzdem stehen die Dinge diesmal
deutlich anders. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention liegt
erstmals eine verbindliche Rechtsgrundlage am Regierungstisch, die
nicht mehr wegzuwischen ist. Durch die Ratifikation der Konvention im
vorigen Jahr sind die Vorgaben innerstaatliches Recht und müssen sich
in den Bundes- und Landesgesetzen wiederfinden. Dass nach wie vor
klare Bekenntnisse seitens der Politik fehlen, ist unakzeptabel. Die
Lebenshilfe Österreich zielt darauf ab, das Tempo zu beschleunigen
und fordert einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention.

Frischen Wind in die Diskussion um Selbstbestimmung und
Gleichstellung hat das Modell der Inklusion gebracht, das sich aus
der UN-Konvention ableitet. Inklusion ist ein Fachbegriff und
bedeutet gleiche Rechte und selbstbestimmtes Leben für alle Menschen,
egal wie unterschiedlich sie sind. Es ist ein Modell zum
Zusammenleben in der Gesellschaft, in der alle in ihrer
Verschiedenheit ernst genommen und von Anfang an dabei sind. Für
Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber ist die Inklusion
ein Wendepunkt und Aufruf zur Veränderung: "Konkret heißt Inklusion
für uns, dass wir in unserer Arbeit umdenken müssen. Menschen mit
Beeinträchtigungen sagen uns immer eindringlicher, was ihnen gut tut
und was nicht. Genau zuzuhören und die richtigen Angebote daraus
abzuleiten ist mehr denn je Herausforderung für die Zukunft."

Wesentliche Impulse brachten die Veranstaltungen der Lebenshilfe
in Bregenz vom 16. bis 19. November, bei der sich mehr als 400
TeilnehmerInnen für ein neues Selbstverständnis von Menschen mit
Behinderungen aussprachen. Präsident Germain Weber: "Menschen mit
Behinderungen haben die Opferrolle satt. Sie wollen wie erwachsene
Menschen behandelt und ernst genommen werden. Unsere Aufgabe ist, sie
dabei zu unterstützen und weiter zu bestärken."

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Meilenstein auf dem Weg
zur Inklusion. Sie schafft eine rechtlich verbindliche Grundlage für
gleiche Rechte von Menschen mit und ohne Behinderungen.
Rechtsexpertin der Lebenshilfe Österreich, Silvia Weißenberg: "Der
UN-Konvention geht es um ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit
Behinderungen. Selbstbestimmt Leben heißt: Menschen mit Behinderungen
müssen ihr Leben nach ihren Wünschen führen können. Sie müssen
Kontrolle über ihr eigenes Leben haben."

Viele Gesetze stehen noch zur Anpassung an. Obwohl es sich dabei
um Menschenrechte handelt, geht die Umsetzung nur schleppend vor
sich. Die jahrzehntelangen Versäumnisse und sozialen
Benachteiligungen bekommen behinderte Menschen im Alter besonders
heftig zu spüren: Ihnen fehlt der gesetzliche Anspruch auf
Alterspension aus eigener Tätigkeit, weil sie jahrelang ohne
sozialversicherungsrechtlichen Schutz in Werkstätten oder in der so
genannten Beschäftigungstherapie gearbeitet haben. Nur wenige konnten
sich im Laufe der Jahre ein stabiles soziales Netzwerk aufbauen, das
ihnen in schwierigen Lebensphasen den Rücken stärkt. Alternativen zum
Wohnheim gibt es fast keine, die Begleitung in der gewohnten Umgebung
in der elterlichen oder eigenen Wohnung steckt noch in den
Kinderschuhen. Selbstvertreterin Heide Tomacek kämpft um ihre Rechte:
"Menschen mit Behinderungen sollen in der Gesellschaft keine
Außenseiter sein. Wir sind wertvolle Mitglieder der Gesellschaft. Wir
haben das Recht über unser eigenes Leben zu entscheiden. Zum Beispiel
sollen behinderte Menschen auch im Alter in ihrer vertrauten Umgebung
betreut werden bis zum Lebensende."

Bundesgeschäftsführer Mag. Albert Brandstätter: "Der Weg zur
Inklusion ist steinig, rissig und noch voller offener Baustellen. Die
UN-Konvention ist nun schon über ein Jahr innerstaatliches Recht, und
noch immer sind viele der Regelungen auf Bundes- und Länderebene
nicht umgesetzt. Als zentrale Maßnahme soll ein Nationaler
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Rückenwind geben. Er sollte bis Ende 2010 von einer Arbeitsgruppe
erstellt werden, in der behinderte Menschen als Expertinnen und
Experten in eigener Sache, NGOs sowie die Länder mitarbeiten. Die
Lebenshilfe ruft das Sozialministerium sowie die
BehindertensprecherInnen der Parlamentsparteien auf, die Erstellung
dieses Planes möglichst rasch in die Wege zu leiten."

Rückfragehinweis:
Lebenshilfe Österreich, Eva Schrammel, Tel.: 01 / 812 26 42-79, Mobil: 0664 / 88 43 1996, Email: [email protected]

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