- 17.11.2009, 13:54:13
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FMA-Vorstand begrüßt ersten Schritt der EU zur Beaufsichtigung von Ratingagenturen.
Wien (OTS) - Der FMA-Vorstand, Mag. Helmut Ettl und Dr. Kurt
Pribil, begrüßt es, dass mit der Veröffentlichung der EU-Verordnung
über Ratingagenturen (EG, Nr. 1060/2009) der erste Schritt zur
europaweiten Aufsicht über Ratingagenturen Rechtskraft erlangt: "Mit
Registrierungspflicht, laufender Aufsicht sowie Zertifizierungs- und
Anerkennungsregime ist eine wesentliche Grundlage für eine effiziente
und effektive Beaufsichtigung in diesem für die Finanzmärkte so
wichtigen Bereich gelegt." Bis 7. Juni 2010 hat Österreich nun eine
zuständige Behörde zu nennen und die rechtlichen sowie faktischen
Voraussetzungen für die Anwendung dieser Verordnung zu schaffen.
Die Verordnung sieht vor, dass alle Ratingagenturen, die ihren
Sitz oder ein Zweigstelle in der EU haben, einer Konzession bedürfen.
Nur dann können Kreditinstitute, Versicherungen und Wertpapierfirmen,
deren Ratings auch für regulatorische Zwecke anwenden. Die
Konzessionierung und fortlaufende Aufsicht erfolgt durch die
zuständige Aufsichtsbehörde am Sitzland, wird aber im Rahmen von
Colleges mit allen Behörden jener Länder, in jenen die Ratings der
betreffenden Agentur Verwendung finden, ergänzt. Im Rahmen des
Konzessionsverfahrens hat jedes College-Mitglied, sollte es zu keiner
Einigung kommen, ein Einspruchsrecht gegen die Konzessionserteilung
durch die Heimatlandbehörde.
Die laufende Aufsicht greift nicht in den Inhalt der Ratings ein,
sondern bezieht sich auf die Einhaltung von Transparenz- und
Organisationsvorschriften. Aufsichtsmaßnahmen können nicht nur von
der Heimatlandbehörde, sondern auch von jeder anderen von den Ratings
der Agentur betroffenen Behörde ergriffen werden.
Ratings aus Drittstaaten (Nicht-EWR) sind mittels so genanntem
"Endorsement" in europäische Ratings überzuleiten. Dazu legt die
Richtlinie strenge Voraussetzungen fest und normiert das das
ausländische Rating unter Verantwortung einer EU-konzessionierten
Ratingagentur in ein europäisches Rating übergeführt werden kann. In
einem zweiten Verfahren kann auch eine Drittlands-Ratingagentur
zertifiziert werden, aber nur dann, wenn diese keine systemische
Bedeutung für die Finanzmarktstabilität oder Integrität eines
Finanzmarktes eines EU-Mitgliedslandes hat. Die ersten
Konzessionierungsverfahren starten mit Juni 2010 und werden über das
Committee of European Securities Regulators im Collegesystem
koordiniert. Ab 2011 soll dann eine eigene europäische
Aufsichtsinstitution dafür eingerichtet sein.
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106 / +43/(0676)/882 49 516
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