• 17.11.2009, 12:49:19
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Sozialminister Hundstorfer: WErde noch heuer Vorschlag zur Langzeitversichertenregelung vorlegen

2. Vollversammlung der XIV. Funktionsperiode

Linz (OTS) - Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat heute auf der
Vollversammlung der Arbeiterkammer Oberösterreich angekündigt, in
vier Wochen einen neuen Vorschlag zur sogenannten "Hacklerreglung"
vorzulegen. Dieser Vorschlag wird mit dem Koalitionspartner und den
Sozialpartnern abgesprochen sein. Der Minister kündigte auch an, bei
der Pensionsregelung für Schwerarbeiter/-innen Verbesserungen
durchführen zu wollen.

Hundstorfer wies vor den Kammerrätinnen und Kammerräten darauf
hin, dass die Langzeitversichertenregelung in der derzeitigen Form
nicht den vielzitierten "Hacklern" zugute komme. Es sei vielmehr so,
dass nur ein Drittel jener, die mit 45 (Männer) beziehungsweise 40
Beitragsjahren (Frauen) in Pension gehen können, wirklich
Arbeiter/-innen seien. Die Regelung bevorzuge hingegen jene, die über
eine ununterbrochene Berufslaufbahn verfügten.

Es sei daher notwendig, so der Minister, dass die
Langzeitversichertenregelung treffsicherer werde. Hundstorfer will
darüber in den kommenden vier Wochen mit dem Koalitionspartner ÖVP
und den Sozialpartnern verhandeln. Ziel sei es, eine gemeinsame
Position zu erarbeiten. Hundstorfer erwähnte in diesem Zusammenhang
auch die Pensionsregelung für Schwerarbeiter/-innen. Auch diese sei
zu adaptieren, damit in Zukunft Menschen, die ihr Leben lang hart
gearbeitet haben, rechtzeitig in Pension gehen können.

Ohne die Ergebnisse der Gespräche zur Langzeitversichertenregelung
vorwegzunehmen, stellte Hundstorfer anschließend klar, dass es nicht
so sein könne, dass mit dem Auslaufen der "Hacklerregelung" im Jahr
2013 die Geburtsjahrgänge ab 1954 drastische Verschlechterungen
erlitten. Er werde sich dafür einsetzen, dass hier eine sanfte
Regelung eingeführt werde, auch darüber werde man reden.

In Hinblick auf die oft kritisierte "Flucht in die
Invaliditätspension" meinte Hundstorfer, dass davon keine Rede sein
könne. Die Statistiken zeigten, dass die Invaliditäts-Pensionen in
vielen Fällen sehr gering seien und die Bezieher um vier Jahre früher
sterben würden als die Bezieher/-innen von ASVG-Pensionen. Man könne
daher kaum von einer "Flucht" sprechen.

Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Mag. Norbert Ramp, MSc
Tel.: (0732) 6906-2187
mailto:[email protected]
http://www.arbeiterkammer.com

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