• 17.11.2009, 09:36:34
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Bandion-Ortner: "Kinderbeistand-Gesetz passiert Ministerrat"

"Gesetz hilft Kindern, die unschuldigerweise die Hauptleidtragenden sind"

Wien (OTS) - "Der Schutz der Kinder und die Verbesserung der
Situation von Minderjährigen in familiären Konfliktsituationen ist
mir ein besonders wichtiges Anliegen", sagt Bundesministerin Mag.
Claudia Bandion-Ortner zum Kinderbeistand-Gesetz, das heute,
Dienstag, den Ministerrat passierte.

Die gerichtliche Auseinandersetzung in den bundesweit rund 20.000
Pflegschaftsverfahren jährlich kann für Kinder zu einer schweren
Belastung werden: "Sie leiden unter der Trennung ihrer Eltern, fühlen
sich alleine gelassen und fallweise sogar von den Eltern
instrumentalisiert", so die Justizministerin. Daher hat sich eine vom
Bundesministerium für Justiz eingesetzte Arbeitsgruppe mit der Frage
der Verbesserung dieser Situation beschäftigt und in ihrem
Abschlussbericht den Einsatz eines Kinderbeistands im
Gerichtsverfahren empfohlen.

Das Bundesministerium organisierte in Folge (Jänner 2006 bis Juli
2008) ein Modellprojekt, das vom Familienressort mitfinanziert und
von Experten des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie
wissenschaftlich begleitet wurde. Alle involvierten Personen -
Eltern, Kinder, Richter sowie Sozialarbeiter der Jugendwohlfahrt -
haben die Tätigkeit der Kinderbeistände im Modellprojekt als
Unterstützung erfahren. Vor allem hat sich gezeigt, dass der
Kinderbeistand den Kindern in der überwältigenden Mehrheit der über
70 dokumentierten Fälle Unterstützung und Entlastung geboten hat.
"Auch die Ergebnisse der sozialwissenschaftlichen Begleitforschung
belegen, dass der Kinderbeistand die Belastung und Zerrissenheit von
Kindern in Obsorge- oder Besuchsrechtsstreitigkeiten zu minimieren
hilft", erklärt Bandion-Ortner.

Die im Modellprojekt gewonnenen Erfahrungen sind in das nunmehrige
Gesetz, das Teil des Außerstreitgesetzes (§ 104a AußStrG) wird,
eingeflossen. Geregelt werden dort sowohl die Grundlagen für die
Bestellung als auch die Aufgaben und Rechte des Kinderbeistandes.
Der Kinderbeistand soll Minderjährigen (ca. vom fünften bis zum
vierzehnten Lebensjahr) nicht nur "eine Stimme vor Gericht geben", er
dient auch als persönlicher Ansprechpartner, und "Begleiter" im
Verfahren. Nicht zuletzt soll er helfen, Kindern das belastende
Gefühl der Verantwortlichkeit für die familiäre Situation zu nehmen.
Dabei kommt, wie Bandion-Ortner betont, der Qualität der Ausbildung
und der Eignung der Kinderbeistände ein besonderer Stellenwert zu:
"Als Kinderbeistand kommt nur in Frage, wer die fachlichen und
menschlichen Voraussetzungen erfüllt." Das betrifft etwa Fachkräfte
mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung in einem
psychosozialen Beruf sowie Spezialkenntnissen insbesondere in den
Bereichen Familien-, Jugendwohlfahrts- und Verfahrensrecht,
Kommunikation (mit Kindern) und Krisenmanagement.

Die Kosten des Kinderbeistands sollen grundsätzlich von den Eltern
getragen werden und belaufen sich auf jeweils 400 Euro für bis zu
sechs Monate dauernde Verfahren. Wenn die Eltern nicht in der Lage
sind, die Kosten des Kinderbeistands ohne Beeinträchtigung ihres
notwendigen Unterhalts zu bestreiten, ist vom Gericht Verfahrenshilfe
zu bewilligen. Ausgehend von den Erfahrungen aus dem Modellprojekt
rechnet das Ministerium mit bis zu 600 Fällen jährlich.

"Ich bin sehr zufrieden, dass wir dieses Gesetz auf den Weg gebracht
haben, denn es hilft vor allem den Kindern, die unschuldigerweise die
Hauptleidtragenden von Obsorgestreitigkeiten sind", so Bandion-Ortner
abschließend.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Paul Hefelle, Pressesprecher
Tel.: 01-52152-2873
mailto: [email protected]
http://www.bmj.gv.at

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