• 04.11.2009, 17:03:20
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Forschungsausschuss betont Bedeutung der Technikfolgen-Abschätzung Novelle zum Patentgesetz passiert Ausschuss

Wien (PK) - Der Wunsch nach einer engeren Zusammenarbeit zwischen dem
Parlament und dem Institut für Technikfolgen-Abschätzung (ITA) der
Akademie der Wissenschaften wurde heute seitens der Abgeordneten
aller Fraktionen im Rahmen einer Aktuellen Aussprache im Ausschuss
für Forschung, Innovation und Technologie deutlich. Dies auch
deshalb, weil die neuen Technologien stärker in Kernbereiche des
Lebens, der Persönlichkeit und der Privatsphäre eindringen.

Der Direktor von ITA, Dr. Michael Nentwich, sowie dessen
Stellvertreter, Dr. Walter Peissl, informierten die
Ausschussmitglieder zu Beginn der Sitzung in Form einer Präsentation
über die Struktur, die Aufgaben und die Arbeitsweise des Instituts
und gingen dann auch näher auf die Struktur der
Technikfolgenabschätzung in Österreich und auf internationale
Beispiele ein. Dabei führten sie aus, dass einige europäische
Parlamente sowie das Europäische Parlament eigene Einrichtungen zur
Technikfolgenabschätzung haben. So existiert beispielsweise beim
Deutschen Bundestag seit 1990 ein solches Institut, das als
selbständige wissenschaftliche Einrichtung im Auftrag des zuständigen
parlamentarischen Ausschusses Projekte abwickelt und diese dann auch
mit den ParlamentarierInnen diskutiert. Sowohl Nentwich als auch
Peissl bedauerten, dass die Zusammenarbeit mit dem österreichischen
Parlament bislang nur punktuell erfolgt ist, aber eine
institutionelle Kontinuität mangels ausreichender finanzieller
Ressourcen nicht erreicht werden konnte.

Die Vorsitzende des Ausschusses, Abgeordnete Ruperta Lichtenecker
(G), betonte, die heutige Aussprache könnte den Beginn eines Weges zu
einer engeren Zusammenarbeit darstellen. Michael Nentwich ergänzte
dazu, dass die einzelnen Parlamente aufgrund ihrer verschiedenen
parlamentarischen Kultur die Kooperation mit den entsprechenden
Instituten sehr unterschiedlich gestalten und man daher auch für das
österreichische Parlament erst eine optimale Form der Zusammenarbeit
entwickeln müsse. Jedenfalls seien alle Ergebnisse der
wissenschaftlichen Arbeiten bereits jetzt im Internet abrufbar,
merkte Nentwich an. Das Institut für Technikfolgen-Abschätzung
arbeite zielorientiert mit dem Schwerpunkt Technik und Nachhaltigkeit
und beschäftige sich auch mit kontroversiellen Themen, wie
Gentechnologie und Nanotechnologie. In einer Art Monitoring versuche
man darüber hinaus Themen zu erfassen, die aktuell werden könnten.

Bundesministerin Doris Bures unterstrich die zunehmende Bedeutung der
Chancen- und Riskenabschätzung für die politischen
EntscheidungsträgerInnen. Besonderer Wert müsse aber auch auf die
öffentliche Akzeptanz neuer Technologien innerhalb der Bevölkerung
gelegt werden, hielt Bures fest, weshalb in Zukunft mehr
Informationen über die Auswirkungen technischer Entwicklung auf die
Gesellschaft, auf deren sozialen Zusammenhalt sowie auf Umwelt und
Gesundheit angeboten werden müssten. Darin wurde sie von Walter
Peissl unterstützt, der in diesem Zusammenhang auch den
Bildungscharakter der Information für breite Bevölkerungskreise
besonders hervorhob.

Die umfangreichen und interessierten Fragen wurden von den
Abgeordneten Kurt Gartlehner, Heidrun Silhavy (beide S), Martin
Bartenstein, Karin Hakl (beide V), Andreas Karlsböck (F), Rainer
Widmann (B), Alexander Van der Bellen und Wolfgang Pirklhuber (beide
G) gestellt.

Abgeordneter Martin Graf (F) wollte die Aussprache auch dazu nützen,
um auf die aktuelle Lage an den Universitäten einzugehen. Die prekäre
Situation an den Universitäten erfordere einen nationalen Kraftakt,
argumentierte Graf und wies auf den Vorschlag des Rektors der
Universität Wien hin, die außeruniversitäre Forschung mit der
universitären zu verschmelzen. Auch interessierte ihn der Beitrag des
BMVIT zur Verbesserung der budgetären Situation über den Weg der
Forschungsleistungen.

Dazu stellte Abgeordneter Kurt Gartlehner (S) fest, die Lage an den
Universitäten betreffe die Kompetenzen des BMVIT kaum. Abgeordnete
Karin Hakl (V) wies darauf hin, dass Wissenschaftsminister Johannes
Hahn gemeinsam mit Bildungsministerin Claudia Schmied am 25. November
zu einem umfassenden Hochschuldialog eingeladen habe.

Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) meinte, es sei nicht mehr
sinnvoll, mit Bundesminister Hahn, der sich im Status abeundi
befinde, über die "Lebenslügen der Universitäten" zu diskutieren. Er
unterstützte zwar das Vorhaben der Regierung, die Finanzierung der
Universitäten auf 2 % des BIP zu heben, was eine Verdoppelung des
Uni-Budgets bedeuten würde, hielt aber den dafür vorgesehenen
Zeitrahmen bis 2020 für zu lang. Dem schloss sich auch Abgeordneter
Rainer Widmann (B) an.

Bundesministerin Doris Bures unterstrich zunächst die Bedeutung der
Ausbildungschancen für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort und
erinnerte an die Konjunkturpakete, in denen auch
Zukunftsinvestitionen sowohl in eine ökologisch umweltfreundliche
Mobilität als auch in Forschung und Entwicklung vorgesehen sind.
Beide Schienen seien unverzichtbar, so Bures, die weiters darüber
informierte, dass 50 Mio. € seitens ihres Ressorts für die
Grundlagenforschung bereitgestellt werden. Bures ging auch auf den
Plan der Regierung ein, eine Forschungsstrategie 2020 zu entwickeln,
mit dem Ziel, die F&E-Quote auf 3 % des BIP zu erhöhen. Derzeit liege
man beim Input bei 2,73 % und damit an dritter Stelle in Europa.

Novelle zum Patentgesetz soll innovationsfördernd wirken

Nach der Aktuellen Aussprache diskutierten die Abgeordneten ein
Gesetzespaket, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-
Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz
1970, das Patentanwaltsgesetz und das Patentamtsgebührengesetz
geändert werden. Dadurch wird für das Biopatent Monitoring Komitee
eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen, was auch zu
einer Erhöhung der Rechtssicherheit führen soll. Die bisher in der
Praxis geübte Tätigkeit des Komitees soll aber im Wesentlichen
beibehalten werden. Es wird jedoch ausdrücklich normiert, dass sich
das Monitoring auf alle mit Wirksamkeit für Österreich erteilten
Patente und auch Gebrauchsmuster erstreckt. Darüber hinaus werden als
innovationsfördernde Maßnahme bei Patenten die ersten fünf Jahre und
bei Gebrauchsmustern die ersten drei Jahre gebührenfrei gestellt.

Die Gesetzesvorlage passierte unter Berücksichtigung eines
Abänderungsantrags mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP den Ausschuss
mehrheitlich.

Auch die Opposition anerkannte durchaus, dass die Vorlage positive
Punkte enthält. So wurde vor allem die Neuregelung der Gebühren, die
gesetzliche Verankerung des Biopatent Monitoring Komitees sowie die
Aufwertung des Patentamts begrüßt. Diesbezüglich äußerten sich
Abgeordnete Rainer Widmann (B), Gerhard Deimek (F), Kurt Gartlehner,
Sonja Steßl-Mühlbacher (beide S) und Karin Hakl (V).

Bedenken wurden jedoch hinsichtlich der Teilrechtsfähigkeit geäußert.
Die Abgeordneten Rainer Widmann (B) und Wolfgang Pirklhuber (G)
befürchteten eine Verzerrung der Wettbewerbssituation durch die
Bestimmungen zur Teilrechtsfähigkeit und kritisierten die
kurzfristige Vorlage eines diesbezüglichen umfangreichen
Abänderungsantrags. Dem hielt Abgeordnete Karin Hakl (V) entgegen,
dass die Wirtschaft oft schnelle Recherchen brauche, und das könne
nur das Patentamt leisten. Durch die Bestimmungen im
Abänderungsantrag sei sicher gestellt, dass das Patentamt, sobald es
im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit agiert, dies unter einem anderen
Namen tun müsse und auch keine Patentbewertung durchführen dürfe.
Außerdem werde festgelegt, dass das Patentamt in diesem Fall
kostendeckend zu arbeiten habe. Damit werde ein enger Rahmen und eine
strenge Abgrenzung geschaffen, argumentierte Hakl, und biete der
Wirtschaft ein kostengünstiges Angebot.

Diese Einschätzung wurde von Bundesministerin Doris Bures geteilt.
Von der Gebührenfreiheit in den ersten Jahren erwartete sie sich
einen Innovationsschub. In diesem Zusammenhang wies sie auch darauf
hin, dass man die Forschungstätigkeit der kleinen und mittleren
Unternehmen besonders fördere, indem man die diesbezüglichen Kosten
bis zu 45 % unterstütze. Dass die österreichische Bundesregierung
insgesamt gute Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung
geschaffen hat, beweise die Tatsache, dass in Österreich im Gegensatz
zu anderen Ländern die Patentanmeldungen sogar leicht gestiegen sind,
stellte Bures fest.

Abgeordnete Hakl kündigte bis zur nächsten Plenarsitzung zwei weitere
Abänderungsanträge an, die sich auf den Instanzenzug beziehen sowie
verdeutlichen sollen, dass sich die Tätigkeit des Komitees auf
österreichische Patente beschränkt.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) bezeichnete das Monitoring
Komitee als zahnlos und bemängelte, dass sich dieses nur mit
österreichischen Entwicklungen auseinander setzen solle. Er hielt es
auch nicht für zweckmäßig, nur ehrenamtliche VertreterInnen in das
Komitee zu holen. Abgeordneter Rainer Widmann (B) brachte einen
Abänderungsantrag ein, der vorsieht, dem Biopatent Monitoring Komitee
auch die Möglichkeit einzuräumen, Gutachten zur
Technikfolgenabschätzung zu beauftragen. Dieser Antrag wurde von den
anderen Fraktionen abgelehnt und blieb somit in der Minderheit.

F-Antrag zur Angabe des SAR-Wertes bei Mobiltelefonen vertagt

Schließlich stand der Entschließungsantrag der Freiheitlichen
betreffend eine verpflichtende Angabe des SAR-Wertes auf der
Verpackung von Mobiltelefonen auf der Tagesordnung des Ausschusses.
Begründet wird der Antrag mit dem Hinweis, dass bei der Nutzung von
Mobiltelefonen im Kopf eine Absorption hochfrequenter
elektromagnetischer Felder auftrete, die durch die so genannte
spezifische Absorptionsrate (SAR) quantifiziert wird. Je geringer
dieser Wert ist, desto geringer seien auch die gesundheitlichen
Bedenken und ein allfälliges Krebsrisiko. Besonders bei Kindern sei
ein Gesundheitsrisiko nicht auszuschließen, da die hochfrequente
Strahlung aufgrund der dünneren Schädelknochen noch tiefer eindringen
könne. Abgeordneter Gerhard Deimek (F) argumentierte,
Erziehungsberechtigte sollten wissen, welche Technik sie ihren
Kindern in die Hand geben. Auch Abgeordneter Alexander Van der Bellen
(G) hielt die Initiative für sinnvoll.

Der Antrag wurde jedoch mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP mehrheitlich
vertagt. Abgeordneter Kurt Gartlehner (S) merkte an, die SAR-Werte
würden ohnehin in der Produktbeschreibung angeführt. Abgeordnete
Karin Hakl (V) meinte, in Österreich gelte ein niedriger Grenzwert.
Ein nationaler Alleingang im Sinne des Antrags würde ein
Handelshemmnis darstellen und wäre damit auch europarechtlich
bedenklich. (Schluss)

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