- 30.10.2009, 09:15:11
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VKI: Werbung für Lehman-Garantie-Produkt irreführend
Sieg gegen Constantia Privatbank wegen irreführender Werbung für "Dragon FX Garant". Haftungsausschluss ist rechtswidrig.
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt
im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen
die Constantia Privatbank. Auslöser dafür war die Werbung für den
"Dragon FX Garant", einem anleiheähnlichen Instrument zur
Partizipation an einer potenziellen Aufwertung südostasiatischer
Währungen. Die Werbebroschüre verschwieg den Kunden, dass nicht die
Constantia Privatbank, sondern die Lehman Brothers Holding Inc. als
Garant für die "100% Kapitalgarantie" einstand. In der Broschüre
wurde dann weiters jede Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit
ausgeschlossen. Das Handelsgericht Wien hat die Werbung als
irreführend und die Klausel als gesetzwidrig angesehen. Das Urteil
ist nicht rechtskräftig.
Der "Dragon FX Garant" wurde im Spätherbst 2006 als äußerst
chancenreiche Veranlagungsmöglichkeit für "sicherheitsbewußte
Investoren" vertrieben. Im Prospekt wurde besonders hervorgehoben,
dass eine "100% Kapitalgarantie" bestehe. Es findet sich aber kein
Hinweis, dass diese Garantie von der "Großmutter-Gesellschaft" der
Emittentin (Lehman Brothers Treasury Co. B.V.), der Lehman Brothers
Holding in New York, stammt. Für den unbefangenen Leser des
Prospektes erscheint es daher naheliegend, dass die Garantie von der
Constantia Privatbank erklärt wird. Die explizite Nennung der
Garantin findet nur in den Emissionsbedingungen im Kleindruck statt.
Das Handelsgericht Wien geht davon aus, dass die Identität des
Garanten - gerade im Hinblick auf die Werbung mit dessen "100%
Kapitalgarantie" - kein vernachlässigbares Detail darstellt, sondern
für die Anlageentscheidung des Konsumenten wesentlich ist. Die
Constantia Privatbank hat den Anschein erweckt, selbst als Garant
einzustehen. Sie kann sich nicht darauf ausreden, dass in der Werbung
nicht alle Bedingungen des Angebotes genannt werden könnten und eine
zusätzliche Aufklärung durch ihre Vertriebspartner sowieso erfolgt
wäre. Auch der Hinweis auf die Emissionsbedingungen geht ins Leere,
weil die Werbung nicht im Widerspruch zu diesem stehen darf.
Der Ausschluss jeglicher Haftung für die Richtigkeit und
Vollständigkeit des Werbeprospektes wurde als gesetzwidrige Klausel
für unwirksam erklärt.
"Die Constantia Privatbank haftet also allen Anlegern, die im Irrtum
über die Person des Garanten Dragon FX gezeichnet und in der Folge
einen Vermögensschaden erlitten haben", fasst Dr. Peter Kolba, Leiter
des Bereiches Recht im VKI, die Konsequenz der Entscheidung zusammen.
Aber Achtung: Eine Anfechtung der Ankäufe wegen Irrtums verjährt
bereits drei Jahre nach Zeichnung des Produktes - also unter
Umständen (je nach Kaufdatum) in diesen Tagen. Nur eine rechtzeitige
Klage kann dies verhindern. Schadenersatzansprüche können dagegen
drei Jahre ab dem Zeitpunkt noch geltend gemacht werden, an welchem
dem Anleger - etwa durch Medienberichte um den Konkurs der Lehman
Brothers - der Schaden und der Schädiger bekannt wurde.
Das Urteil im Volltext gibt es auf www.verbraucherrecht.at.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320
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