• 29.10.2009, 10:21:50
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Halloween-Streiche sind keine Kavaliersdelikte!

Das Bundeskriminalamt warnt vor Sachbeschädigungen und Ruhestörungen anlässlich der kommenden Halloween-Feierlichkeiten.

Wien (OTS) - Der US-amerikanische Brauch, der seinen Ursprung bei
den Kelten in Irland hat, erfreut sich auch in unseren Breiten immer
größerer Beliebtheit. Kinder, aber auch Erwachsene ziehen verkleidet
durch die Strassen und klingeln an Haustüren, um Süßigkeiten zu
erbitten. Hierbei wird der typische Spruch: "Süßes oder Saures", wie
die deutschsprachige Variante von "Trick or Treat" heißt, gerufen.
Entsprechend dem Spruch werden unterschiedlichste Süßigkeiten
zugesteckt. Die Halloween-Tradition besagt, dass man das Recht hat,
jemandem einen Streich zu spielen, der einem Süßigkeiten verweigert.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese "Streiche" immer mehr in
Sachbeschädigungen und Ruhestörungen ausarten. Diese strafbaren
Handlungen werden sicher nicht nur von Kindern - denen wahrscheinlich
gar nicht bewusst ist, dass sie eine strafbare Handlung begehen -
verübt, sondern viel mehr auch von Jugendlichen oder alkoholisierten
Erwachsenen begangen.

Sachbeschädigung ist kein "Brauchtum"!

Das Bundeskriminalamt empfiehlt daher folgende Maßnahmen:

- Gegenstände, wie Gartenmöbel oder Spielsachen nicht im Freien 
   (Gärten, Terrassen, usw.) lassen. 
 - Entfernen Sie brennbare Materialien aus Ihren Postkästen.
 - Sorgen Sie für Beleuchtung von Einfahrten oder Gärten (eventuell 
   in Verbindung mit Bewegungsmeldern).       
 - Autos, Motorräder, Fahrräder usw. in Garagen oder auf 
   geschützten Abstellplätzen abstellen.
 - Machen Sie Ihre Kinder aufmerksam, dass manche "Streiche" 
   gerichtlich strafbare Handlungen darstellen. 
 - Erklären Sie Ihnen den besten Weg für Ihre "Halloweentour".

Das Bundeskriminalamt richtet einen Appell an alle
"Brauchtumspfleger" sich nicht aus Jux und Tollerei strafbar zu
machen.

Rückfragehinweis:
Helmut Greiner, Oberst
Pressesprecher im Bundeskriminalamt
Tel.: 0664/813 21 28

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NIN

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