- 14.10.2009, 16:40:03
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Petitionsausschuss befasst sich mit zahlreichen Bürgeranliegen Abgeordnete planen Hearing zum Thema "Schuldemokratie"
Wien (PK) - Eine Reihe von Bürgeranliegen stand auch heute wieder auf
der Tagesordnung des Petitionsausschusses des Nationalrats. Die
Abgeordneten befassten sich unter anderem mit verschiedenen
Verkehrsprojekten, der Strafverfolgung von Tierschützern,
Anrainerrechten bei der Aufstellung von Handymasten, der Situation
der österreichischen Milchwirtschaft, der Einführung der kostenlosen
Berufsreifeprüfung sowie der Forderung nach mehr Polizei in
Stadtzentren und stellten zur Frage der Ausweitung der
Schülermitbestimmung ein Hearing unter Einbeziehung von
SchülervertreterInnen, LehrervertreterInnen und ElternvertreterInnen
in Aussicht. Genaue Details sollen noch geklärt werden. Seitens der
Grünen beklagte Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber die unklare Linie im
Umgang mit Bürgerinitiativen und Petitionen - für ihn ist es nicht
nachvollziehbar, nach welchen Kriterien, Bürgeranliegen an den
zuständigen Fachausschuss weitergeleitet bzw. durch Kenntnisnahme
erledigt werden.
Einig waren sich die Abgeordneten darin, auf Basis einer
Bürgerinitiative für mehr SchülerInnenmitbestimmung und
Schuldemokratie ein Hearing im Petitionsausschuss abzuhalten. Es sei
erfreulich, wenn sich SchülerInnen und Jugendliche für Demokratie
interessierten, betonte Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager
(V). Sie sprach sich dafür aus, zum Hearing auch die anderen
Schulpartner, LehrervertreterInnen und ElternvertreterInnen,
einzuladen. Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G) wies darauf
hin, dass die gegenständliche Bürgerinitiative die erste sei, die von
unter Achtzehnjährigen eingebracht wurde.
Eine sehr emotionale Diskussion führte der Ausschuss über eine
Bürgerinitiative, die auf eine Änderung der Paragraphen 278ff des
Strafgesetzbuchs abzielt. Sowohl Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) als
auch VertreterInnen der Opposition zeigten wenig Verständnis dafür,
dass diese neuen Strafgesetzbestimmungen zur Verfolgung von
Tierschützern herangezogen würden. Krainer erinnerte daran, dass die
entsprechenden Paragraphen zur Bekämpfung des organisierten
Verbrechens geschaffen worden seien und den Behörden
Sonderermittlungsmethoden erlaubten, um gegen "die Bösesten der
Bösen" vorgehen zu können. Er wertete es in diesem Sinn als "eine
mehr als merkwürdige Optik", dass die Bestimmungen nun gegen
Tierschützer angewandt würden, und kündigte eine genaue Beobachtung
der gerichtlichen Hauptverhandlung an. Beim Beschluss des
Nationalrats sei jedenfalls, so Krainer, nicht im entferntesten von
zivilgesellschaftlichen Organisationen die Rede gewesen.
Die SPÖ stimmte der Forderung der Grünen, die Bürgerinitiative dem
Justizausschuss zuzuweisen bzw. zumindest eine Stellungnahme der
Justizministerin einzuholen, dennoch nicht zu und beschloss gemeinsam
mit der ÖVP eine Erledigung der Bürgerinitiative durch Kenntnisnahme.
Abgeordnete Anna Franz (V) begründete die Vorgehensweise damit, dass
sich der Justizausschuss ohnehin mit dieser Frage befasse.
Der Beschluss der Koalitionsparteien stieß bei den Grünen auf massive
Kritik. Abgeordneter Pirklhuber sprach sich dezidiert dagegen aus,
Aktivitäten von Tierschutz- und Umweltschutzorganisationen sowie
anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen als Terrorismus zu
bekämpfen. Mit dem Argument der Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit könnte man genauso gut gegen die zuletzt demonstrierenden
Milchbauern vorgehen, meinte er. Auch seine Fraktionskolleginnen
Windbüchler-Souschill und Christiane Brunner wandten sich gegen eine
Anwendung der "Anti-Mafia-Paragraphen" gegen Tierschützer.
Zur Stellungnahme von Abgeordneter Dorothea Schittenhelm (V), wonach
die Demolierung von Autos und die Beschmierung von Hausfassaden in
"Nacht- und Nebelaktionen" nicht akzeptierbar seien, merkte
Abgeordneter Bernhard Vock (F) an, man könne gegen die betreffenden
Personen wegen konkreter Delikte ermitteln, ohne sich auf die
Paragraphen 278ff StGB zu beziehen. Ausschussvorsitzende Ursula
Haubner (B) unterstrich, mit einer Kenntnisnahme der Bürgerinitiative
würde das Problem nicht gelöst. Dass Tierschützer, die Gesetze nicht
befolgen, strafrechtlich verfolgt werden sollen, darin waren sich
alle Abgeordneten einig.
Durch Kenntnisnahme erledigt wurden auch eine Petition betreffend die
Aufstellung von Handymasten und eine Petition betreffend Einrichtung
eines Mobilfunk-Haftungsfonds für gesundheitliche Folgeschäden durch
Handystrahlung. Abgeordneter Pirklhuber beklagte, dass
bundeseinheitliche Grenzwerte für die Strahlungsintensität von
Handymasten nach wie vor fehlten und betroffene BürgerInnen "im Kreis
geschickt" würden. Die Einrichtung eines Haftungsfonds wäre ihm
zufolge "eine kluge Überlegung", da nicht auszuschließen sei, dass in
einigen Jahren Schäden durch Handystrahlung nachgewiesen werden
könnten. Er konnte sich mit einer Zuweisung der beiden Petitionen an
den Verkehrsausschuss aber nicht durchsetzen. Abgeordneter Wolfgang
Spadiut (B) und Abgeordnete Anna Höllerer (V) machten geltend, dass
das verpflichtende "Masten-Sharing" bereits eine deutliche
Verbesserung der Situation gebracht habe und überdies zahlreiche
Vorgaben für die Aufstellung von Handy-Masten gelten würden.
In der Minderheit blieb auch die Forderung der Opposition, zu einer
Petition des "European Milk Board" ein Hearing im Ausschuss
abzuhalten. Die Milchkrise berühre nicht nur die LandwirtInnen,
sondern auch die KonsumentInnen, begründete Abgeordneter Pirklhuber
die Initiative. Er übte in diesem Zusammenhang auch scharfe Kritik an
Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich, dem er
Gesprächsverweigerung vorwarf. Ein Hearing im Petitionsausschuss
könnte ihm zufolge den Landwirtschaftsminister mit Vertretern des
European Milk Board und der IG Milch an einen Tisch bringen.
Ausdrücklich unterstützt wurde das Hearing auch von Abgeordnetem
Spadiut (B), der der ÖVP vorhielt, alles "abzuwürgen", was gegen den
Bauernbund gehe.
Seitens der ÖVP machte Abgeordnete Höllerer geltend, dass ohnehin ein
Fünf-Parteien-Antrag zur Milchkrise in Verhandlung sei. Zudem verwies
sie auf den vor Kurzem in Wien abgehaltenen "Milchgipfel", an dem
zwanzig europäische Landwirtschaftsminister teilgenommen haben.
Abgeordneter Ewald Sacher (S) bekräftigte, die SPÖ setze sich
intensiv für die Milchbauern ein.
Auf breite Resonanz stieß eine Petition zur Einführung einer
kostenlosen Berufsreifeprüfung. Sowohl Abgeordnete Cortolezis-
Schlager (V) als auch Ausschussobfrau Haubner (B) hoben hervor, dass
sich das Modell Lehre und Matura als sehr erfolgreich erwiesen habe.
Eine kostenlose Berufsreifeprüfung sei im Sinne der Chancengleichheit
aller ArbeitnehmerInnen wichtig, sagte Haubner. Abgeordneter
Pirklhuber (G) trat dafür ein, die kostenlose Berufsreifeprüfung
bereits bei den nächsten Budgetverhandlungen zu berücksichtigen.
Positiv zur Petition äußerte sich auch Abgeordnete Rosa Lohfeyer (S),
die allerdings zu bedenken gab, dass mit einer Umsetzung der
Forderung aus Budgetgründen nicht vor dem Jahr 2012 zu rechnen sei.
Diskussionsthema im Ausschuss waren auch zahlreiche Verkehrsprojekte.
In diesem Zusammenhang kritisierte u.a. Abgeordneter Gerhard Kurzmann
(F) die Einstellung des Personenverkehrs auf der Gesäusebahn.
Abgeordnete Brunner (G) wertete es als völlig falsches Signal, den
Verkehr von der Schiene auf die Straße zu verlegen, und mahnte
überdies eine Adaptierung des Generalverkehrsplans 2002 für den
Straßenbau ein. Sie glaubt etwa, dass der geplante Ausbau der S 31
einer neuerlichen Prüfung nicht standhalten würde.
Abgeordneter Vock (F) kritisierte, dass die ASFINAG einer
eingelangten Stellungnahmen zufolge weder eine Einhausung noch eine
Untertunnelung der A21 im Bereich Brunn am Gebirge plane, obwohl die
enorme Steigung vor allem im Winter Lkw-Fahrern zu schaffen mache und
die Anrainer unter dem Verkehrslärm litten. Abgeordneter Sacher (S)
wandte sich in diesem Zusammenhang allerdings gegen das "Hinauswerfen
von Steuergeldern" und brachte vor, dass auch
Geschwindigkeitsbeschränkungen eine Reduktion des Lärms bewirkten.
Zur geforderten Verlängerung der U-Bahn nach Mödling hielt Sacher
fest, Förderungen des Bundes setzten zunächst eine Einigung zwischen
Wien und Niederösterreich in dieser Frage voraus.
Zu einer Petition betreffend Erhöhung der Planstellen der Exekutiv-
BeamtInnen in Wiener Neustadt merkte Abgeordneter Sacher an,
Vandalismus, Ausschreitungen und Gewalt würden in allen Städten
zunehmen und seien nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine Gefahr
für die BürgerInnen. In diesem Sinn plädierte er für eine erhöhte
Polizeipräsenz in den Stadtzentren. Auch die Abgeordneten
Windbüchler-Souschill (G), Spadiut (B), Höllerer (V) und Mayerhofer
(F) hoben die Notwendigkeit hervor, Maßnahmen zu setzen, um das
subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken.
Mittlerweile hinfällig ist eine Petition, die darauf abzielte,
internationale Städtezüge, so genannte Railjets, auf der
Westbahnstrecke auch in Wörgl anzuhalten. Abgeordnete Susanne Winter
(F) und Abgeordneter Hermann Gahr (V) stellten befriedigt fest, dass
der Forderung von den ÖBB Rechnung getragen worden sei.
Zum Teil erfolgreich war auch eine Bürgerinitiative, die Teile des
geltenden Pensionskassengesetzes bekämpft. Mehr als ein Drittel der
Nationalratsabgeordneten ist dem Appell der Bürgerinitiative gefolgt
und hat einen Antrag auf Prüfung des Gesetzes durch den
Verfassungsgerichtshof gestellt. Zu den weiteren Forderungen der
Initiative wird nun Finanzminister Pröll um eine Stellungnahme
ersucht.
An die zuständigen Ausschüsse zugewiesen wurden eine Petition
betreffend Ausweitung der Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahnstrecke
im Wipptal, eine Bürgerinitiative zu Aufwertung der Sozial- und
Gesundheitsdienste sowie eine Bürgerinitiative betreffend die
Gleichstellung alternativer Privatschulen mit konfessionellen
Privatschulen.
Die gesamten Beschlüsse des Petitionsausschusses sind auf der Website
des Parlaments (www.parlament.gv.at) im Menüpunkt Parlamentarisches
Geschehen, Pressedienst, abrufbar. (Schluss)
Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
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