• 25.09.2009, 11:11:40
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  • OTS0114 OTW0114

Haider-Akten: Ministerium war zur Übermittlung verpflichtet

Grundlage war Beweisbeschluss des Untersuchungsausschusses

Wien (OTS) - Zur Kritik an der Übermittlung von Akten an den
Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und
Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments hält das
Bundesministerium für Justiz fest, dass diese aufgrund eines
Beweisbeschlusses des Untersuchungsausschusses am 17. Juli 2009
erfolgt ist.
Das Bundesministerium war aufgrund dieses Beschlusses zur
Übermittlung bestimmter Akten verpflichtet.
Auf das Strafverfahren gegen unbekannte Täter wegen des Vergehens der
fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen im
Zusammenhang mit dem Ableben Dr. Jörg Haiders trifft der vom
Untersuchungsausschuss gefasste Beweisbeschluss zu. Demgemäß bestand
die Verpflichtung, die dieses Verfahren betreffenden Akten
vorzulegen. Daher haben die Oberstaatsanwaltschaft Graz und das
Bundesministerium für Justiz die in ihrem Wirkungsbereich vorhandenen
Akten am 12. August ordnungsgemäß dem Parlament übermittelt.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Justiz
   Mag. Paul Hefelle
   Pressesprecher
   Museumstrasse 7, 1070 Wien
   Tel: +43/1/52152/2873
   Mail: [email protected]
   http://www.bmj.gv.at

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