• 21.09.2009, 12:53:59
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ÖGB: Einkommensgerechtigkeit ist kein Nebenschauplatz!

Frauen arbeiten im Vergleich zu den Männern ab 27. September gratis

Wien (ÖGB) - Am 27. September endet heuer statistisch gesehen die
gleiche Bezahlung von Frauen und Männern. Das, was Frauen von diesem
Tag an bis Jahresende noch verdienen werden, haben ihre männlichen
Kollegen bereits am Konto. "Die Ungerechtigkeit betrifft alle Frauen
in Österreich. Das Thema darf daher trotz Wirtschaftskrise nicht
weiter auf später verschoben werden. Die strukturellen Unterschiede
müssen ein für alle Mal beseitigt werden. Das reicht von der
Berufswahl junger Frauen, über Arbeitszeiten,
Beschäftigungsverhältnissen bis zu Öffnungszeiten von
Kinderbetreuungseinrichtungen. Nur wenn wir an all diesen Schrauben
zugleich drehen, wird der ‚Equal Pay Day‘ eines Tages am 31. Dezember
sein", sagt ÖGB-Bundesfrauenvorsitzende Brigitte Ruprecht anlässlich
des "Equal Pay Day" am 27. September.++++

"Es ist beschämend, dass erwerbstätige Frauen in Österreich noch
immer um 26,2 Prozent weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen.
Verdient eine Frau in Österreich zum Beispiel durchschnittlich 1.300
Euro pro Monat, so verdient ein Mann 1.761 Euro - für dieselbe
Arbeit. In einem Jahr verliert die Frau somit 6.454 Euro gegenüber
dem Mann", erklärt Ruprecht. "Höchste Zeit, damit Schluss zu machen.
Die ÖGB-Frauen planen daher einen ‚Heißen Herbst‘", kündigt Ruprecht
an. "Wir werden dafür sorgen, dass das Thema auf den Tagesordnungen
der Ministerien und Interessenvertretungen bleibt und auch in der
Gesellschaft eine breite Diskussion über diese inakzeptable Situation
weitergeführt wird", so Ruprecht abschließend.

Für die Schließung der Einkommensschere fordern die ÖGB-Frauen:

• equal pay = 26, 2 Prozent mehr Einkommen für Frauen.

• Die Einführung eines Mindestlohnes/-gehaltes von Euro 1.300
brutto monatlich, um der hohen Armutsgefährdung von Frauen
entgegenzuwirken.

• Neue Formen der Arbeitsbewertung: In der Kollektivvertragspolitik
muss ein Schwerpunkt auf diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung
gelegt werden. Tätigkeiten, die als typisch weiblich angesehen
werden, wie z. B. in der Pflege oder Kinderbetreuung, müssen, gemäß
ihrer außerordentlich wichtigen gesellschaftspolitischen Stellung,
besser bewertet und besser bezahlt werden.

• Einen Lohn- und Gehaltsrechner: Dieser soll Auskunft über die
branchenübliche Entlohnung der verschiedenen Berufe und Tätigkeiten
geben. Dies wäre eine wichtige Orientierungshilfe für Frauen bei
Lohn-/Gehaltsverhandlungen.

• Einkommenstransparenz im Betrieb: Alle Unternehmen müssen in
regelmäßigen Abständen eine Erhebung über die Verteilung der
Einkommen und Arbeitszeit zwischen Frauen und Männern in ihrem
Betrieb erstellen.

ÖGB, 21. September 2009 Nr. 541

Rückfragehinweis:
ÖGB Öffentlichkeitsarbeit
Katja Dämmrich
Tel. (++43-1) 534 44/239
Fax.: (++43-1) 533 52 93
http://www.oegb.or.at

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