- 15.09.2009, 11:41:15
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Heinisch-Hosek: Ziel ist, dass künftig jeder fünfte Vater in Karenz geht
Einigung über einkommensabhängiges Kindergeld bei Regierungsklausur in Salzburg
Wien (OTS) - Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek und
Staatssekretärin Christine Marek präsentierten heute gemeinsam zwei
neue Varianten des Kinderbetreuungsgeldes. Neu ist die
einkommensabhängige Variante, die 80 Prozent des letzten
Nettoeinkommens beträgt. Sie wird für zwölf Monate ausbezahlt, zwei
weitere Monate sind für den Partner reserviert. "Mit dem
einkommensabhängigen Kindergeld wenden wir uns auch ganz besonders an
die Väter", betonte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek. "Wir
wünschen uns, dass dadurch jeder fünfte Vater künftig in Karenz
geht." In Deutschland habe die Einführung des einkommensabhängigen
Kindergeldes zu einer Väterbeteiligung von rund 20 Prozent geführt.
Ebenfalls neu ist eine weitere Pauschalvariante, bei der 12 Monate
lang 1000 Euro monatlich bezogen werden können. Vorraussetzung dafür
ist, dass die Bezieher oder Bezieherinnen ein Einkommen unter 1000
Euro oder gar kein Einkommen hatten, wie etwa Studentinnen. Auch hier
kann der Partner zwei zusätzliche Monate in Anspruch nehmen. Neu ist
auch ein 50-prozentiger Aufschlag bei Mehrlingsgeburten.
Die bisherigen Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgeldes bleiben
aufrecht, dabei gilt: je länger die Bezugsdauer desto geringer die
Höhe des Kindergeldes. Weiterhin wird es die Varianten 30 + 6, zu 218
Euro, 20 + 4 zu 312, 15 + 3 zu 400 Euro geben.
"Wir bieten hiermit noch mehr Wahlmöglichkeiten an ", betonte
Familienstaatsekretärin Christine Marek "und machen damit Mut zum
Kind."
Bei allen Pauschalvarianten wird künftig auch ein Zuverdienst von 60
Prozent des letzten Einkommens möglich sein. Die Zuverdienstgrenze
beim einkommensabhängigen Kindergeld liegt bei der Geringfügigkeit.
Alleinerzieherinnen, die es besonders schwer haben, erhalten in allen
Varianten zusätzlich zwei Monate Kindergeld.
Auch beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld haben sich die
Koalitionspartner geeinigt. In Zukunft gibt es eine Beihilfe für
einkommensschwache Familien und Alleinerziehende in der Höhe von 180
Euro monatlich, die nicht mehr zurückzuzahlen ist. Die Beihilfe kann
für das erste Lebensjahr des Kindes beantragt werden.
"Mit diesem Paket kommen wir den Lebenswelten der Eltern noch mehr
entgegen", sagte Heinisch-Hosek abschließend. "Wir haben lange darum
gerungen, heute können wir sehr stolz auf das Ergebnis sein."
Rückfragehinweis:
Mag. Dagmar Strobel
Pressesprecherin der Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek
Tel: (01) - 53115 - 2149
E-Mail: [email protected]
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