- 27.08.2009, 22:23:28
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Die Wahrheit über das österreichische Pensionskassenwesen
Reformvorhaben negiert bisher die wirklichen Ansatzpunkte
Wien (OTS) - Pensionskassenpensionen bzw. -anwartschaften sind
grundsätzlich keine "freiwilligen Sozialleistungen" , wie vom
Fachverband der Pensionskassen fälschlicherweise immer wieder
behauptet wird, sondern thesaurierte Gehaltsbestandteile. Beim
Großteil handelt es sich um vertraglich zugesagte Betriebspensionen,
die in Pensionskassen ausgelagert wurden und so von der
ursprünglichen "Leistungsorientierung", also einer garantierten
Pensionshöhe mit kollektivvertraglicher jährlicher Erhöhung, hinter
dem Rücken der Betroffenen in eine "Beitragsorientierung"
umgewandelt, d.h. in ihrer künftigen Höhe dem Roulette der
Kapitalmärkte ausgeliefert wurden. Nutznießer waren nur die
(ehemaligen) Dienstgeber, die sich Milliarden ihrer vertraglichen
Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern erspart haben.
Verantwortlich für die inzwischen desaströsen Folgen dieser
"Umwandlung" ist aber der Staat, der die Rahmenbedingungen für die
Transfers in Pensionskassen gesetzlich abgesegnet hat. Aber auch die
Pensionskassen selbst, die jetzt gerne "ihre Hände in Unschuld
waschen", dürfen nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Sie
haben seinerzeit vielleicht sogar wider besseres Wissen, zumindest
aber höchst leichtfertig unrealistisch überhöhte Rechnungszinsen
geboten, um das Geschäft mit den großen Firmentransfers an sich zu
ziehen.
Die Pensionskassen heute als Opfer der Finanzkrise hinzustellen, wie
es der Fachverband der Pensionskassen immer wieder versucht, ist
allerdings purer Zynismus! Seit 2000 haben die Pensionskassen statt
der ursprünglich versprochenen bis zu 7,5% Nettoperformance nicht
einmal 1,5% im Jahresschnitt erwirtschaftet. Der vom Fachverband
immer wieder angeführte "Durchschnittszins von 5,7% seit 1990 (dem
Start der Pensionskassen) " ist insofern falsch, als dabei die
Kapitalentwicklung unberücksichtigt bliebt: in den Neunzigerjahren
wurden mit einen verschwindenden Teil des seit der Jahrhundertwende
verwalteten Gesamtkapitals teilweise sogar zweistellige Erträge
erwirtschaftet. Mit den großvolumigen Zielübertragungen ab 1999 ging
es aber mit den Erträgen steil bergab. Eine
Durchschnittszinsberechnung ohne entsprechende Kapitalgewichtung, ist
daher grob fahrlässig und bewusste Irreführung der Öffentlichkeit!
Natürlich begrüßen die Pensionskassen den Vorhabensbericht der
Bundesregierung zur Reform des Pensionskassengesetzes, ist es ihnen
doch gelungen, sich in der Reformkommission im Finanzministerium über
Gebühr durchzusetzen, d.h. Verluste der Betroffenen in der Höhe bis
zu 45% werden mit einem Achselzucken übergangen und festgeschrieben,
für die Zukunft - aber das hilft natürlich der guten halben Million
derzeitiger Pensionskassenkunden gar nichts - werden nur
Reformschritte angedacht, die die Absicherung der Pensionskassen
weiter verbessern - inwieweit sie allerdings den
Pensionskasssenberechtigten nützen sollen, ist nicht ersichtlich. Die
als wichtigstes Reformergebnis hochgejubelte sogenannte
"Garantiepension" garantiert angeblich lebenslang eine
gleichbleibende Pension. Geflissentlich verschwiegen wird dabei aber,
dass allein der zugehörige Rechnungszins (RZ) von 2,5% für alle
PK-Berechtigten mit aktuellen RZ zwischen 5% und 6,5% (ca. 250.000
Betroffene) - eine Kürzung ihrer Start- bzw. jetzt ausbezahlten
Pension um 25% bis 40% bedeutet. Auch die Konsequenzen der für die
Garantiepension vorgesehenen Schwankungsrückstellung von ca. 15%
werden verheimlicht: das bedeutet nämlich eine weitere Kürzung der
Pension um 15%. Es wird natürlich auch nicht erwähnt, dass die
aktuellen Sterbetafeln sofort in voller Höhe zuschlagen - nochmals
durchschnittlich etwa 4%. Insgesamt kostet somit der Umstieg auf die
Garantiepension sofort 40% bis 50% der ohnedies schon drastisch
reduzierten Pension des Jahres 2009. Und von einer
Inflationsabsicherung ist natürlich keine Rede - hier muss einmal
unmissverständlich festgestellt werden: eine Altersversorgung, die
keine Kaufkraftgarantie bringt, verdient diesen Namen nicht!
Pekabe protestiert dagegen, dass die Rechte von Hunderttausenden
Betroffenen mit Füßen getreten werden und bei der geplanten Reform
unberücksichtigt bleiben sollen und fordert daher weiterhin:
- steuerliche Maßnahmen zur Abfederung bereits entstandener Verluste
- Einführung einer "Mindestertragsgarantie Neu"
- Oder: Möglichkeit der steuerbegünstigten Auszahlung des noch
vorhandenen Kapitals.
Rückfragehinweis:
Günter Braun, Pressesprecher des PEKABE,
Mailto: [email protected]
Tel. 0699 - 111 58 699
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