• 18.08.2009, 11:45:45
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"Das Motto lautet Retten statt ruinieren!"

Bandion-Ortner und Mitterlehner präsentieren Reform des Unternehmensinsolvenzrechts.

Wien (OTS) - Eine umfangreiche Reform des Insolvenzrechts soll
angesichts der Folgen der Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten
geratene Firmen unterstützen und so helfen, die damit verbundenen
Jobs so weit wie möglich zu erhalten. Dies formulierten die
Bundesminister für Justiz und Wirtschaft heute bei einer gemeinsamen
Pressekonferenz als Ziel des diese Woche in Begutachtung gehenden
Insolvenzrechtsänderungsgesetzes.
"An die Stelle des Ausgleichsverfahrens tritt ein neues
Sanierungsverfahren, das auf dem Grundsatz 'Retten statt Ruinieren'
beruht", erklärte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.
Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner verwies auf den Umstand,
dass die Unternehmensfortführung erleichtert und die
Verfahrensstruktur übersichtlicher werde: "Mit diesem Gesetz schaffen
wir in Zeiten der Wirtschaftskrise ein besseres Rüstzeug, um die
Substanz unserer Unternehmen zu erhalten."
Als Hauptziele nannten die beiden Minister die Erhöhung der
Sanierungschancen für Unternehmen; die Verhinderung von
Konkursverschleppungen; die Zurückdrängung der Konkursabweisungen
mangels Masse und die Vereinfachung und Modernisierung der
Verfahrensstrukturen.
Das neue Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG 2009) geht am 20.
August in Begutachtung und soll mit 1. Jänner 2010 in Kraft treten.
Kernpunkt der Reform ist der neu geschaffene Sanierungsplan. Zwar hat
schon das aktuelle Konkursverfahren Unternehmen gute Chancen für eine
Sanierung geboten, allerdings endeten im Jahr 2008 34 Prozent aller
Konkursverfahren mit einem Zwangsausgleich. Demgegenüber stand eine
sehr geringe Anzahl von Ausgleichsverfahren, die im Vorjahr nur 1,3
Prozent der eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren ausgemacht
haben. Daher wird das unattraktive Ausgleichsverfahren durch diese
Reform abgeschafft, während das Instrument Zwangsausgleich erhalten
bleibt. Allerdings wird dieser künftig als Sanierungsplan bezeichnet
und verfügt über die folgenden Kernelemente:
Zur Annahme des Sanierungsplans soll es künftig ausreichen, dass
(neben der weiter erforderlichen Kopfmehrheit) die zustimmenden
Konkursgläubiger mehr als die Hälfte der Gesamtsumme der Forderungen
auf sich vereinen. Die entsprechende Kapitalquote sinkt also von
derzeit 75 Prozent auf 50 Prozent ab. "Ein konkreter Vorteil dieser
Lösung ist, dass Großgläubiger mit einer Sperrminorität von 25
Prozent nicht mehr alleine eine Sanierung verhindern können",
erläuterte Mitterlehner.
Sobald der Sanierungsplan zur Gänze erfüllt ist, wird sofort die
Löschung aus der Insolvenzdatei veranlasst, damit der Unternehmer im
Geschäftsverkehr nicht mehr durch Bekanntmachung eines früheren
Insolvenzverfahrens behindert ist.
Derzeit zögern viele Unternehmer wegen der mit dem Konkursverfahren
verbundenen Stigmatisierung und Entmachtung, rechtzeitig einen
Konkursantrag einzubringen. Um solchen Fehlentwicklungen entgegen zu
wirken, sollen die Verfahrensregeln generell vereinheitlicht werden.
Anstelle der Unterteilung in Konkurs- und Ausgleichsverfahren wird
ein Insolvenzverfahren geschaffen, das bei rechtzeitiger Vorlage
eines Sanierungsplans als Sanierungsverfahren, ansonsten als
Konkursverfahren zu bezeichnen ist.
"Damit sollen die Schuldner zu einer früheren Antragstellung
motiviert und die positive Ausrichtung des Verfahrens klargestellt
werden", erläuterte Justizministerin Bandion-Ortner. Der Schuldner
kann bereits zugleich mit dem Insolvenzantrag oder danach bis zur
Insolvenzaufhebung den Antrag auf Abschluss eines Sanierungsplans
stellen. Sofern der Schuldner bei der Verfahrenseröffnung im
Sanierungsplan eine Quote von mindestens 30 Prozent (bisher 40
Prozent) anbietet, soll ihm die Eigenverwaltung unter Aufsicht eines
Verwalters belassen werden. "Dieser Punkt kommt vor allem für jene
Unternehmer in Betracht, die als Folge der Wirtschaftskrise ohne
eigenes Verschulden in die Insolvenz hineingeschlittert sind", so der
Wirtschaftsminister. Wenn das Unternehmen nur eine Mindestquote von
20 Prozent erfüllen kann, wird trotzdem das Sanierungsverfahren
eingeleitet, jedoch mit Fremdverwaltung.
Die Fortführung und damit die Sanierung des Unternehmens kann derzeit
auch am Verhalten der Vertragspartner des Unternehmers scheitern,
insbesondere wenn diese aus Anlass der Konkurseröffnung Verträge über
wiederkehrende Leistungen kündigen. Dazu zählen etwa die Telefon-
oder Internetabrechungen des Unternehmens. Um dieser Entwicklung
entgegenzusteuern, ist etwa geplant, das ordentliche Kündigungsrecht
und das Rücktrittsrecht des Vertragspartners wegen Verzugs des
Schuldners vor Verfahrenseröffnung für die Dauer von sechs Monaten
auszuschließen. Außerdem ist der Aufschub einer Räumungsexekution
über das Unternehmenslokal wegen Nichtzahlung des Bestandzinses
vorgesehen.
Auch die Zahl der Konkursabweisungen mangels Masse soll
zurückgedrängt werden. Bisher können sich Unternehmer - gerade in
jenen Fällen, in denen nicht einmal genügend Vermögen vorhanden ist
(oder scheint), um die Verfahrenskosten zu decken - einer Überprüfung
durch einen Masseverwalter entziehen. Darüber hinaus können dem
Gericht keine Anhaltspunkte für ein mögliches strafbares Verhalten
des Unternehmers bekannt werden. Dies ist dann besonders
unbefriedigend, wenn es sich beim Schuldner um keine persönlich
haftende natürliche Person, sondern eine juristische Person handelt
und für die Gläubiger keinerlei Chance auf spätere Befriedigung ihrer
Forderung besteht. Um dem entgegenzuwirken, sollen auch bestimmte
Gesellschafter zum Erlag eines Kostenvorschusses heranzuziehen sein.
Zur Untermauerung der Wichtigkeit der Reform verwiesen beide Minister
auf den Anstieg der Unternehmensinsolvenzen im 1. Halbjahr 2009. So
sind die Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum 1. Halbjahr 2008 um
9,3 Prozent gestiegen. "Das zeigt, dass diese Reform genau zum
richtigen Zeitpunkt erfolgt", so Mitterlehner. "Denn diese Reform",
so ergänzte Bandion-Ortner, "ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung
der Standortqualität Österreichs. Man darf nicht vergessen, dass von
den erwähnten Insolvenzen rund 16.000 Arbeitnehmer betroffen waren."

Rückfragehinweis:

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