- 30.07.2009, 09:18:25
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Sozialhilfe: Verbesserungsgebot statt Verschlechterungsverbot!
Armutskonferenz appelliert an Finanzminister, nicht mit dem völligen Scheitern der Mindestsicherung zu spekulieren.
Wien (OTS) - "Ausgangspunkt der Sozialhilfereform war ein
Verbesserungsgebot, kein Verschlechterungsverbot", erinnert die
Armutskonferenz die Regierung und besonders den Finanzminister an die
Zielsetzung, den Föderalismus-Dschungel mit neun unterschiedlichsten
Regelungen zu überwinden und das untere soziale Netz
existenzsichernd, grundrechtsorientiert und bürgerfreundlich zu
gestalten.
Im Ministerratsvortrag steht der Satz, dass in einer
"Arbeitsgruppe" die "veränderten konjunkturellen und budgetären
Rahmenbedingungen zu bedenken seien". Die Opfer der Krise sollen
jetzt also noch einmal draufzahlen, während es für den Finanz- und
Bankensektor mit den Milliarden Steuergeldern nicht schnell genug
gehen konnte, vermögensbezogene Steuern tabuisiert und mit Steuergeld
höchst unvorsichtige Investments in Steueroasen getätigt werden. Die
Armutskonferenz appelliert an den Finanzminister, nicht mit dem
völligen Scheitern der Mindestsicherung zu spekulieren.
43 600 Kinder und Jugendliche müssen unter Sozialhilfe-Bedingungen
leben", betont die Armutskonferenz und weist auf eingeschränkte
Zukunftschancen hin. Das ist ein Anstieg um 20%. "Wir können etwas
tun", so Sozialexperte Martin Schenk. " Es gibt genügend Instrumente
und Möglichkeiten im Vollzug der Sozialhilfe, in der Schule, beim
Wohnen und mit sozialen Dienstleistungen gegenzusteuern. Armut ist
kein Naturereignis, das es mit jeder neuen Statistik zu bestaunen
gilt."
Nicht-Inanspruchnahme
Sozialhilfe ist keine Hängematte, sondern eher eine
"Abschreckungshilfe", so die Armutskonferenz. 60 Prozent der
Haushalte, denen Sozialhilfe zustünde, nehmen diese nicht in Anspruch
(Europ. Zentrum für Sozialforschung). Doch wer schnell hilft, hilft
doppelt. Die Ursachen für die geringe Inanspruchnahme sind
vielfältig: Da gibt es subjektive Faktoren wie Stigmatisierung, Scham
oder auch Stolz, besonders im ländlichen Raum, da gibt es
institutionelle Barrieren wie weite Wege oder auch negative
Erfahrungen mit Ämtern sowie gesetzliche Hürden.
Willkür am Sozialamt
Eine österreichweite Erhebung der Armutskonferenz zeigt, dass es
im Sozialhilfevollzug der Länder grobe und rechtswidrige Mängel gibt.
Ohne Verbesserung des Vollzug-Wesens bleibt jede Sozialhilfereform
ein Papiertiger. Die Liste der Beispiele ist lang: Ein Drittel der
Beratungseinrichtungen berichtet, dass die Hilfesuchenden am
Sozialamt Falschauskünfte erhalten. 17% der Hilfsorganisationen
machen die Erfahrung, dass Sozialämter Anträge ablehnen, 47% dass
Rechte nur nach Intervention zugestanden werden. Allein hätten
Betroffene- obwohl anspruchsberechtigt - keine Chance gehabt. Mehr
als ein Drittel weiß von Demütigungen Bedürftiger in den Ämtern. Die
Hitliste der Beschämungen wird von herablassendem Verhalten
angeführt, aber auch Lächerlich machen und Unterstellungen kommen
nach den Erfahrung der sozialen NGOs häufig vor. Beihilfen -etwa die
Familienbeihilfe- werden von der Sozialhilfe abgezogen, obwohl das
laut Gesetz verboten ist. Länder zahlen eine niedrigere Sozialhilfe
aus als in ihren eigenen Gesetzen als Existenzminimum definiert ist.
Die Hälfte der Befragten berichtet von Soforthilfe, die es nicht
gibt, weil Wochen und Monate vergehen bis Sozialhilfe ausgezahlt
wird. 45 Prozent sagen, dass es Vorschüsse auf Sozialleistungen -wie
im Gesetz vorgesehen- in der Praxis "grundsätzlich nicht" gibt. Je
nach Bundesland wird Unterstützung beim Wohnen gewährt. Laut Studie
sagen 70 Prozent der BeobachterInnen, dass dieser Teilbetrag für
Miete, Energie und Betriebskosten nicht ausreiche, weil die Kosten
tatsächlich viel höher sind.
Arbeitslosigkeit, working poor, Erschöpfungszustände
"Die Gründe für den Anstieg Hilfesuchender in der Sozialhilfe sind
die zunehmende Zahl an "working poor", nichtexistenzsichernde
Arbeitslosen- und Notstandshilfeleistungen, Arbeitslosigkeit, der
Anstieg an psychischen Erkrankungen und gestiegene
Lebenshaltungskosten beim Wohnen", analysiert Sozialexperte Schenk.
Es nehmen prekäre Jobs zu, mit daraus folgendem
nicht-existenzsicherndem Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Die
neuen "working poor" erhalten von der Sozialhilfe
"Richtsatzergänzungen" um zu Überleben. Weiters haben Personen mit
physischen oder psychischen Beeinträchtigungen am Arbeitsmarkt
schlechte Chancen. Besonders nehmen depressive Erschöpfungszustände
zu. Dann treffen die steigenden Lebenshaltungskosten beim Wohnen.
Menschen mit geringem Einkommen überproportional stark. Und in
Sozialhilfestellen großer Städte gibt es eine höhere Inanspruchnahme.
Viele Hilfesuchende nehmen aus Scham im ländlichen Raum die Leistung
nicht in Anspruch.", so die Armutskonferenz abschließend.
Rückfragehinweis:
DIE ARMUTSKONFERENZ.
www.armut.at
Mag. Martin Schenk (Sozialexperte Diakonie): 0664/ 544 55 54
Dr. Michaela Moser (ASB Schuldenberatung): 0676/ 544 26 46
Koordinationsbüro: 01/ 402 69 44
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