- 28.07.2009, 11:58:42
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Leitl zu Postmarktgesetz: "Chance auf echte Belebung des Postmarktes nicht genützt"
WKÖ begrüßt flächendeckende Versorgung - Postpartner können dabei eine wichtige Rolle spielen
Wien (PWK581) - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt die
im neuen Postmarktgesetz verankerte flächendeckende Versorgung mit
Postdienstleistungen in Österreich, hält die Möglichkeiten für eine
echte Liberalisierung aber für nicht ausreichend genützt: "Bei allem
Verständnis für die Notwendigkeit von Kompromissen, die Chance auf
eine echte Belebung des österreichischen Postmarktes wurde leider
nicht ergriffen. Erhebliche Marktzutrittshürden für neue Anbieter
verhindern einen effizienten Wettbewerb. Von einer wirklichen
Postmarktliberalisierung kann somit keine Rede sein", sagt
WKÖ-Präsident Christoph Leitl.
Positiv sei die im Gesetzesentwurf vorgesehene Option, den
Universaldienst auch im Wege von Postpartnerschaften zu
gewährleisten: "Die Postpartner haben sich schon bisher bestens
bewährt. Sie werden ein wichtiger Partner bei der flächendeckenden
Versorgung sein", so Leitl.
Ein bedauerliches Marktzutrittshindernis für neue Anbieter sei
jedoch beispielsweise die lange Frist für die Umrüstung der
Hausbrieffachanlagen, die erst bis Ende 2012 erfolgen muss. Die
einschlägigen Vorgaben der EU-Postrichtlinie sehen vor, dass bereits
bis spätestens Ende 2010 alle Hausbrieffachanlagen allen
Postdienstleistern zugänglich sein müssen, da sonst ein
chancengleicher Wettbewerb faktisch ausgeschlossen ist. Auch das
vorgesehene Konzessionsmodell erschwert Anbietern, die im bislang
reservierten Bereich der Zustellung von Briefen bis zu 50 Gramm tätig
werden wollen, den Marktzutritt. "Das bewährte Anzeigesystem reicht
für die Sicherung der Dienstleistungsqualität völlig aus und schafft
die nötige Transparenz. Es sollte auch im bis dato reservierten
Bereich gelten", so Leitl.
Die EU-Postrichtlinie sieht vor, dass eine Konzession nur erteilt
wird, wenn der Antragsteller bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
angemessene Arbeitsbedingungen einschließlich Entlohnung einhält.
Dies soll unlauteren Wettbewerb verhindern, was die WKÖ unterstützt,
um einen chancengleichen Anbieterwettbewerb zu gewährleisten. Über
die Inhalte der EU-Postrichtlinie hinausgehende Regelungen lehnt die
WKÖ jedoch ab.
"Angesichts der ohnehin flächendeckenden Tarifbindung liegt die
konkrete Umsetzung in der Kollektivvertragsautonomie der
Sozialpartner, nicht beim Gesetzgeber", erklärt Leitl.
"Zwar wurden auf massives Drängen der WKÖ einige Punkte im
Gesetzesentwurf nachgebessert - so zum Beispiel, dass die Berechnung
der Kosten für die Umrüstung von Hausbrieffachanlagen zum größten
Teil nach Marktanteilen erfolgt. Das ist aber bloß ein kleiner
Schritt in die richtige Richtung. Österreich ist noch immer
Lichtjahre von einer Postmarktliberalisierung entfernt", betont
Leitl. "Das Unternehmen Post muss zukunftsfit gemacht werden. Eine
umfassende Liberalisierung und die Sicherstellung des freien
Wettbewerbs am Postmarkt sind dringend geboten." (JR)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich Abteilung für Rechtspolitik Dr. Rosemarie Schön Tel.: 05 90 900 4293 Dr. Annemarie Mille Tel.: (0)5 90 900 4291 E-Mail: [email protected]
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