- 28.07.2009, 11:24:32
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Weitere Verschlechterungen in der Mindestsicherung: Arme müssen zahlen
Armutskonferenz an Finanzministerium: "Was soll noch alles wegverhandelt werden?"
Wien (OTS) - Angesichts der sich abzeichnenden sozialen Folgen der
Finanzkrise löst die Kürzung von 14 auf 12 Bezugsmonate in der
Armutskonferenz Kopfschütteln aus. Arme müssen für die Krise zahlen.
Das bedeutet in mindestens fünf Bundesländern eine Verschlechterung
zum Status Quo. In der jetzigen Sozialhilfe ist die Summe der
sozialen Teilleistungen höher als die pauschale Leistung der
Mindestsicherung. Im Finanzministerium ist offensichtlich für alles
Geld da, nur nicht für die Absicherung gegen Armut. Was soll in den
angekündigten Arbeitsgruppen noch alles wegverhandelt werden?", fragt
sich die Armutskonferenz.
"Als Sozialhilfereform mit Mindestsicherungselementen", bezeichnet
das Anti-Armutsnetzwerk die vorliegenden Eckpunkte. "Die neue
Mindestsicherung ist im Wesentlichen die alte Sozialhilfe", so die
Armutskonferenz. "Sie ersetzt nicht die Sozialhilfe, sondern baut
sich in das bestehende System der neun Bundesländerregelungen ein. Es
wird weiter neun verschiedene Standards geben. In den meisten Punkten
bleibt die Ausgestaltung zentraler Elemente den Landesgesetzgebern
bzw. den Vollzugsrichtlinien der Behörden
überlassen. Das führt die strukturellen Fehler des alten
Sozialhilfesystems weiter. Ausgangspunkt der Sozialhilfereform war ja
die stärkerer Harmonisierung des unteren Netzes zur einer
grundrechtsorientierten, bürgerInnenfreundlichen Sozialleistung, die
nicht mehr in das Belieben neun unterschiedlicher Länderregelungen
gestellt ist. Davon sind wir jetzt wieder weit entfernt." so die
Armutskonferenz, der österreichweite Zusammenschluss von
Sozialinitiativen, Hilfsorganisationen, Selbsthilfegruppen,
Armutsbetroffener und der Armutsforschung.
Weiter offen sind die Fragen der Wohnkosten, der Hilfen in
besonderen Lebenslagen, die Reform des Vollzugs in den Ländern und
die Handhabung des Verschlechterungsverbots.
Verbesserungen ortet die Armutskonferenz in der
Krankenversicherung, dem Wegfall des Regresses, der Bescheidpflicht
und der Gleichstellung von Alleinerziehenden mit Alleinstehenden.
Rückfragehinweis:
DIE ARMUTSKONFERENZ.
www.armut.at
Mag. Martin Schenk (Sozialexperte Diakonie): 0664/ 544 55 54
Dr. Michaela Moser (ASB Schuldenberatung): 0676/ 544 26 46
Koordinationsbüro: 01/ 402 69 44
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