- 22.07.2009, 09:37:26
- /
- OTS0037 OTW0037
ARBÖ: Wann man doch noch das "A-Pickerl" braucht
Wien (OTS) - Zahlreiche Anrufer haben in den vergangenen Tagen
beim ARBÖ nachgefragt, ob man für die Auslandsreise nach wie vor das
"A-Pickerl" braucht, oder ob das "EU-Kennzeichen" ausreicht. Die
ARBÖ-Experten haben die wichtigsten Regeln zusammengefasst.
Alle Kraftfahrzeuge und Anhänger mit inländischem "EU-Kennzeichen"
müssen innerhalb der EU zusätzlich kein internationales
Unterscheidungskennzeichen ("A-Pickerl"), aufgeklebt haben. Das
"EU-Kennzeichen" gibt im linken, blauen Feld auch das internationale
Unterscheidungskennzeichen an. "Da es gelegentlich auch innerhalb der
EU zu Schwierigkeiten trotz 'EU-Kennzeichens' kommt, wenn zusätzlich
kein "A" aufgeklebt ist, empfehlen wir für Fahrten ins Ausland auf
dieses Pickerl doch nicht zu verzichten," rät ARBÖ-Verkehrsexperte
Thomas Haider.
Wer im Ausland ohne "A" oder EU-Kennzeichen unterwegs ist, macht
sich strafbar und riskiert in manchen Ländern saftige Strafen. Eine
Strafe droht aber auch in Österreich und zwar schon dann, wenn kein
Zweifel darüber besteht, dass der Lenker im Begriff ist, das
österreichische Bundesgebiet zu verlassen und ohne "A-Pickerl" oder
EU-Kennzeichen unterwegs ist, so die ARBÖ-Verkehrsjuristen. Bei der
Verwendung von inländischen roten Kennzeichentafeln wie sie etwa auf
Anhängerkupplungen montierten Fahrradheckträgern verwendet werden,
ist zu beachten, dass es sich hierbei um ein nationales Kennzeichen
ohne Unterscheidungskennzeichen für Österreich handelt. Das bedeutet,
dass bei Fahrten ins Ausland das "A-Pickerl" angebracht sein muss.
Außerhalb der EU werden die EU-Kennzeichen in Bosnien-Herzegowina,
Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie Serbien anerkannt. In
Kroatien werden die EU-Kennzeichen zwar offiziell nicht anerkannt,
aber im Regelfall geduldet. In allen anderen Staaten gilt nur das "A"
als Unterscheidungskennzeichen.
Aussehen des "A-Pickerls" unterliegt strengen gesetzlichen
Regeln
Das Aussehen des "A-Pickerls" unterliegt strengen gesetzlichen
Regelungen. Das Kraftfahrgesetz legt fest, dass das "A" mindestens 80
Millimeter hoch sein, gut lesbar, unverwischbar, schwarz und über
eine Strichstärke von mindestens 10 Millimeter verfügen muss. Das "A"
muss ferner aufgedruckt sein in einer elliptischen Fläche, die ein
Mindestmaß von 175 Millimeter Breite und 115 Millimeter Höhe
aufweist. Das "A" muss vollständig sichtbar an der Fahrzeugrückseite
angebracht sein.
Rückfragehinweis:
ARBÖ Informationsdienst
Thomas Haider
Tel.: (++43-1) 89 12 17
mailto:[email protected]
http://www.arboe.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NAR






