- 15.07.2009, 12:40:00
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Bandion-Ortner:"Ein Sprachrohr für Kinder vor Gericht"
Situation von Minderjährigen in familiären Konfliktsituationen vor Gericht verbessern
Wien (OTS) - "Schutz durch Recht: Der Schutz der Kinder und die
Verbesserung der Situation von Minderjährigen in familiären
Konfliktsituationen ist mir ein wichtiges Anliegen. Mein Ziel ist
daher die Einführung eines Kinderbeistandes, der dem Kind künftig als
persönlicher Ansprechpartner im Verfahren dient. Viele Kinder leiden
unter der Trennung ihrer Eltern. Bei Obsorgeverfahren und
Besuchsrechtsstreitigkeiten fühlen sich Kinder oft alleine gelassen,
fallweise sogar von den Eltern instrumentalisiert" so
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner zu ihrem Gesetzesentwurf, der
heute in Begutachtung geht und mit 1. Jänner 2010 in Kraft treten
soll.
Der Kinderbeistand soll Minderjährigen in eskalierten Obsorge-
und Besuchsrechtsstreitigkeiten "eine Stimme geben", sie in die Lage
versetzen ihren Willen und ihre Wünsche in- und außerhalb des
Gerichtsverfahrens sprachlich auszudrücken. Er dient dem Kind als
persönlicher Ansprechpartner, als "Begleiter" im
gesamten Verfahren und soll das Kind entlasten und ihm das belastende
Gefühl der Schuld für die familiäre Situation nehmen.
Als sehr wertvoll haben sich die Erfahrungen aus einem Modellprojekt
von Jänner 2006 bis Juli 2008 erwiesen. Gedacht ist an die Bestellung
eines Kinderbeistandes für Minderjährige etwa ab dem fünften bis zum
vierzehnten Lebensjahr. Der Qualität der Ausbildung und der Eignung
der Kinderbeistände kommt ein besonderer Stellenwert zu. "Als
Kinderbeistand kommt nur in Frage, wer die fachlichen und die
menschlichen Voraussetzungen erfüllt." Als Kinderbeistände werden
daher nur Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung und
Berufserfahrung in einem psychosozialen Beruf sowie
Spezialkenntnissen insbesondere in den Bereichen Familien-,
Jugendwohlfahrts- und Verfahrensrecht, Kommunikation mit Kindern und
Krisenmanagement eingesetzt. "Strenge Voraussetzungen erhöhen die
Qualität der Betreuung, um Kindern vor Gericht die bestmögliche
Unterstützung zu geben" so die Ministerin.
Das Justizministerium geht von ungefähr 600 Fällen pro Jahr, in denen
ein Kinderbeistand vom Gericht bestellt werden wird, aus.
Grundsätzlich sollen die Eltern die Kosten eines Kinderbeistands
tragen, da sie durch ihre Situation die Notwendigkeit eines Beistands
für ihre Kinder verursacht haben. Wenn die Eltern nicht in der Lage
sind, die Kosten des Kinderbeistands ohne Beeinträchtigung ihres
notwendigen Unterhalts zu bestreiten, steht ausreichend
Verfahrenshilfe zur Verfügung.
Um sicherzustellen, dass ab dem Zeitpunkt, ab dem Gerichte
Kinderbeistände bestellen können, genug qualifizierte Personen zur
Verfügung stehen, bedarf es einer gewissen Vorlaufzeit, sodass ab 1.
Juli 2010 erstmals Kinderbeistände bestellt werden können.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz Museumstraße 7, 1070 Wien Mag. Katharina Swoboda Pressesprecherin Tel. +43-1-52152-2173 Mail: [email protected]
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