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Stauber zu Kraftfahrzeugsnovelle: Chipkarte statt Papier-Zulassung ist zu begrüßen

Wien (SK) - "Die Novelle zum KFG ermöglicht nun die optionale Beantragung einer Chipkartenzulassungsbescheinigung anstelle der Zulassungsbescheinigung aus Papier. Das ist für die Autofahrerinnen eine praktische Neuerung", sagte Peter Stauber am Freitag im Nationalrat zur Beschlussfassung der entsprechenden Novelle und verwies darauf, dass Papierdokument und Chipkartenzulassungsbescheinigung selbstverständlich datenident und jene Datenfelder und Dateninhalte, die auf der Chipkartenzulassungsbescheinigung nicht mit freiem Auge lesbar bedruckt werden können, werden auf einem Chip gespeichert.
Die auf der Chipkartenzulassungsbescheinigung dagegen mit freiem Auge lesbaren personenbezogenen und fahrzeugspezifischen Daten entsprechen den diesbezüglichen EG-Richtlinien.****

Außerdem erfolgt aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Indexanpassung des Kostenersatzes für die Zulassungsstellen eine geringfügige Wertanpassung. Wichtig ist mir hierbei, dass es sich bei der Chipkartenzulassungsbescheinigung um ein wirklich optionales System handelt und der einzelne Zulassungsbesitzer demzufolge völlige Wahlfreiheit besitzt", so Stauber. Es jederzeit möglich, von einer Chipkartenzulassungsbescheinigung wieder auf eine unbefristete Papierzulassungsbescheinigung umzusteigen.

Weiters werden einige wichtige Klarstellungen im Zusammenhang mit der Führung von Blaulicht getroffen. Nunmehr gibt es eine gesetzliche Erlaubnis für die Führung des Blaulichts für alle im Sanitätergesetz genannten Rettungsdienste, wodurch die individuellen Bewilligungen durch den Landeshauptmann wegfallen und sich der Verwaltungsaufwand reduziert wird.

Und für Wunschkennzeichen soll der Verkehrssicherheitsbeitrag 200 Euro angehoben werden. "Das ist vertretbar", so Stauber. Die daraus erwarteten jährlichen Mehreinnahmen von 1,1 Millionen Euro kommen zu 60 Prozent den Bundesländern zugute und zu 40 Prozent dem Bund.

Allerdings kritisierte Stauber, dass bei der Sammlung von Rohmilch für Milchsammeltankwägen ein Gesamtgewicht von bis zu 44 Tonnen zulässig sein wird. "Die Sanierung dieser wegen der viel zu schweren LKW entstehenden Straßenschäden muss im Endeffekt von den Steuerzahlern bezahlt werden und übertrifft die Kostenersparnis für einige Milchunternehmer um das Vielfache." In Zukunft, so Stauber, sollten in solchen Angelegenheiten die GemeindevertreterInnen frühzeitig in den Verhandlungsprozess eingebunden werden und nicht erst nach der Begutachtung vor vollendete Tatsachen gestellt werden. (Schluss) up

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