• 03.07.2009, 15:04:50
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Datenschutzrat: "Google Street View" muss Anonymität gewährleisten

Das Gremium fasste Beschlüsse auch über Briefwahl und die Novelle des Datenschutzgesetzes

Wien (OTS) - Bei der heutigen Sitzung des Datenschutzrates im
Bundeskanzleramt befasste sich das Gremium mit den
datenschutzrechtlichen Problemen bezüglich "Google Street View".
Dabei werden Straßenszenen gefilmt und für touristische oder sonstige
Zwecke genutzt. Auf diesen Bildern sind oft auch Menschen und
Fahrzeuge deutlich erkennbar. Der Datenschutzrat stellte dazu fest,
dass für diese Art von Aufnahmen, die vorher nicht angekündigt und
für die kein Einverständnis der Betroffenen eingeholt wurde, dringend
eine Rechtsgrundlage geschaffen werden müsse, "um ein Ausufern und
Missbrauch dieser neuen Anwendung zu verhindern", erklärte der
Vorsitzende des Datenschutzrates Dr. Harald Wögerbauer. Vor allem sei
sicherzustellen, dass die Anonymisierung flächendeckend und sofort zu
erfolgen habe. "Darüber hinaus muss auch darauf geachtet werden, dass
die auf diese Art gewonnenen Daten nicht ins Ausland transferiert
werden", so Wögerbauer, "besonders dann, wenn die Rechtsordnung
dieser Staaten nicht dem Datenschutzniveau Österreichs entspricht und
die ausländischen Behörden aufgrund ihrer innerstaatlichen
Rechtsgrundlagen Zugriff auf diese persönlichen Daten haben."

Zur Beseitigung der Bedenken von Wählern, dass bei der Briefwahl
durch das Aufscheinen von Unterschrift und Geburtsjahr auf dem
Umschlag der Datenschutz verletzt würde, schlug der Datenschutzrat
vor, ein Überkuvert mitzuversenden oder auf der Wahlkarte gut
sichtbar zu vermerken, dass jeder Wähler die Möglichkeit habe, seine
Wahlkarte in einem Überkuvert an die Wahlbehörde zu senden,
berichtete Wögerbauer. Eine weitere Möglichkeit wäre mit Hilfe einer
Allonge auf dem Kuvert die persönlichen Daten des Wählers zu
verdecken, damit nur die Zuständigkeit der Wahlbehörde öffentlich
ersichtlich bleibt.

Der Datenschutzrat hat sich heute einmal mehr mit der Novelle 2010
des Datenschutzgesetzes befasst und beschlossen, zwecks Erarbeitung
einer endgültigen Stellungnahme eine Arbeitsgruppe einzurichten:
"Diese Arbeitsgruppe soll noch im Sommer ihre Arbeit abschließen,"
schloss Harald Wögerbauer.

Rückfragehinweis:
Dr. Harald Wögerbauer
Vorsitzender des Datenschutzrates
Tel: 0043 664 5339491

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