• 15.06.2009, 13:54:10
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Brunner gegen Sonderbestimmung für E-Wirtschaft im UVP-Gesetz

Grüne fordern Einspruch von Umweltminister Berlakovich

Wien (OTS) - Die Umweltsprecherin der Grünen, Christiane Brunner,
spricht sich gegen Sonderbestimmungen für die E-Wirtschaft im
Umweltverträglichkeits-Gesetz (UVP-G) aus: "Eine besondere
Hervorhebung der Versorgungssicherheit im UVP-G ist völlig
unnotwendig. Schon jetzt gilt, dass der Antragsteller ein Recht auf
Genehmigung hat, wenn das Projekt gesundheits- und umweltverträglich
ist. Im Zuge dieser Prüfung kommt es jetzt schon zu einer Abwägung
zwischen dem öffentlichen Interesse an der Verwirklichung des
eingereichten Projekts, also der Energieerzeugung, und dem
öffentlichen Interesse an der Naturerhaltung, der Walderhaltung bzw.
dem Gewässerschutz." Dies ist etwa nachzulesen im (unerfreulichen)
Bescheid des Umweltsenats zu den von der STEWEAG eingereichten
Wasserkraftwerksprojekten Gössendorf und Kalsdorf an der Mur vom 23.
Dezember 2008.

"Statt solcher symbolischen oder EU-widrigen Bestimmungen brauchen
wir das Gebot zur Energieeffizienz von Betriebsanlagen. Es ist doch
bezeichnend, dass Minister Mitterlehner dieses Gebot im UVP-G, also
Energiesparen, ablehnt, aber alle rechtlichen Schleusen für kräftigen
Kraftwerksbau öffnen will. Ich dachte mir, wir wären im energie- und
umweltpolitischen Diskurs schon weiter", zeigt sich Brunner
enttäuscht, hofft aber, dass Minister Berlakovich hart bleibt.

Rückfragehinweis:
Die Grünen, Tel.: +43-1 40110-6697, [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FMB

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