- 29.05.2009, 15:13:19
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Budgetbegleitgesetz: Kritik an Schlechterstellung für Menschen in Sachwalterschaft
Offener Brief der BAG-Organisationen (Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz, Volkshilfe) an Faymann, Pröll, Bandion-Ortner und die heimischen Nationalratsabgeordneten
Wien (OTS) - Die gesetzlichen Änderungen im Budgetbegleitgesetz
2009 im Bereich Sachwalterschaft werden klare Schlechterstellungen
für Menschen in Sachwalterschaft bringen, sind die fünf
Organisationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG)
überzeugt. In einem offenen Brief wenden sich Caritas, Diakonie,
Hilfswerk, Rotes Kreuz und Volkshilfe deshalb an Bundeskanzler Werner
Faymann, Vizekanzler Josef Pröll, Justizministerin Claudia
Bandion-Ortner und alle österreichischen Nationalratsabgeordneten.
Der Brief im Wortlaut:
Mit Erstaunen stellen wir fest, dass die gesetzlichen Änderungen
im Budgetbegleitgesetz 2009 im Bereich der Sachwalterschaft klare
Schlechterstellungen für Menschen in Sachwalterschaft bringen. Gerade
dort, wo die österreichischen Gerichte eine besondere Schutzfunktion
für benachteiligte Menschen wahrnehmen, werden jetzt neue Gebühren
eingeführt und damit Betroffene zusätzlich belastet.
Der/die Sachwalter/in ist von Gesetzes wegen verpflichtet, in
regelmäßigen Abständen Rechnung an das Pflegschaftsgericht zu legen.
Das Gericht kontrolliert diese Abrechung und damit den/die
zuständige/n Sachwalter/in. Genau für diese wichtige Aufgabe der
Gerichte sollen Betroffene nun mindestens 110 Euro bzw. ein Viertel
der Entschädigung, die dem/der Sachwalter/in zuerkannt wird,
bezahlen.
Ebenso wird nun auch für weitere pflegschaftsgerichtliche
Entscheidungen eine Gebühr von 110 Euro eingehoben. Besachwaltete
Personen müssen in Zukunft demnach nicht nur den/die Sachwalter/in
für seine/ihre Tätigkeit entschädigen, sondern zusätzlich auch
regelmäßig neue Gebühren an das Gericht zahlen. Dabei ist der Zugang
zu einer Verfahrenshilfe sehr restriktiv gestaltet. Dies ist umso
bedauerlicher, als diese Personengruppe mehrheitlich an der
Armutsgrenze lebt.
Zusätzlich wurde im Zuge dieser Änderungen auch die "25er
Regelung" bei Sachwalterschaften gekippt. Da künftig einzelne
Notar/innen oder Rechtsanwält/innen
wieder mehr als 25 Personen besachwalten dürfen, befürchten wir, dass
die Qualität der Betreuung von Sachwalterschaften beeinträchtigt
wird.
Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum jene Menschen belastet
und benachteiligt werden, deren Lebensführung wesentlich von der
Tätigkeit der Sachwalter/innen abhängt und die auf den Schutz und die
Qualitätskontrolle der Gerichte angewiesen sind. Befremdlich ist
weiters die Tatsache, dass so gravierende Änderungen in einem
Budgetbegleitgesetz ohne angemessene Begutachtung abgehandelt werden.
Wir empfinden es als demokratiepolitisch äußerst bedenklich, wenn
es während eines Gesetzwerdungsprozesses für Hilfsorganisationen,
anwaltschaftlich tätige Vereine und Betroffene selbst keine
Möglichkeit gibt, sich zu geplanten Gesetzesänderungen zu äußern. Die
Organisationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt hätten
sicherlich durch ihre langjährige Erfahrung zu einer sach- und
menschengerechten Lösung dieser Frage beitragen können.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Stefan Wallner, Generalsekretär Österreichische Caritas
Zentrale, Vorsitz der BAG Pfarrer Mag. Michael Chalupka, Direktor
Diakonie Österreich Mag. Walter Marschitz, Geschäftsführer Hilfswerk
Österreich Dr. Werner Kerschbaum, Stv. Generalsekretär
Österreichisches Rotes Kreuz DSA Erich Fenninger,
Bundesgeschäftsführer Volkshilfe Österreich
Rückfragehinweis:
Caritas Österreich
Mag. Silke Ruprechtsberger
Tel: 01/488 31/417 oder: 0664/82 66 909
www.caritas.at
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