• 26.05.2009, 10:22:15
  • /
  • OTS0097 OTW0097

Lebenshilfe: Einspruch gegen neue Gebühren bei Sachwalterschaft

Behindertensprecher schweigen. Organisationen schlagen Alarm.

Wien (OTS) - Der Nationalrat hat vorige Woche das
Budgetbegleitgesetz 2009 beschlossen und damit neue Gebühren für
behinderte Menschen mit Sachwalterschaft eingeführt. "Dass nicht
einer von den Behindertensprechern der Parteien aufgestanden ist und
dagegen protestiert hat, ist ein Skandal. Eine starke Stimme für
Menschen mit Behinderungen im Parlament stellen wir uns anders vor",
zeigt sich Germain Weber, Präsident der Lebenshilfe Österreich,
enttäuscht über die Budgetverhandlungen.

Still und leise wurde das neue Budgetbegleitgesetz im Nationalrat
durchgepeitscht. Die Stellungnahmen großer Interessenvertretungen wie
der Lebenshilfe Österreich wurden nicht eingeholt. Die Folgen:
Menschen mit intellektueller Behinderung steht ab 1. Juli eine Reihe
von neuen Belastungen ins Haus. In Zukunft fallen 110 Euro bei
Entscheidungen des Pflegschaftsgerichtes an, zum Beispiel bei
schweren medizinischen Behandlungen, bei einem Wechsel des Wohnortes
oder bei Geldangelegenheiten.

Die Lebenshilfe Österreich stellt mit Besorgnis fest: Wenn auf die
Entscheidung eine Berufung erfolgt, dann wird die doppelte
Gerichtsgebühr eingefordert, bei nochmaliger Berufung das Dreifache.
Für Weber eine deutliche Verschärfung der Situation: "Bereits eine
einmalige Zahlung der Gerichtsgebühren übersteigt in vielen Fällen
jenen Betrag, der Menschen mit Behinderungen im Monat zur Verfügung
steht. Wir haben den Eindruck, dass hier leere Kassen aufgefüllt
werden zu Lasten von behinderten Menschen."

Anlässlich des Abschlusses der Budgetdebatte appelliert die
Lebenshilfe Österreich dringend an das Justizministerium, von der
Gesetzesänderung Abstand zu nehmen. Sie fordert die Bundesregierung,
die Behindertensprecher aller Parteien sowie die Bundesräte vor ihrer
Sitzung am 5. Juni auf, gegen diesen voreiligen Gesetzesbeschluss
Einspruch zu erheben. "Die Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte
der Menschen mit Behinderungen erfordert einen barrierefreien Zugang
zum Recht. Hier werden Barrieren nicht abgeschafft, sondern im
Gegenteil: Neue werden errichtet", so Weber abschließend.

Rückfragehinweis:
Mag. (FH) Eva Schrammel, Lebenshilfe Österreich,
[email protected],
Tel. 01 / 812 26 42-79, Mobil 0664/88 43 1996

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | LBH

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel