• 26.05.2009, 10:00:00
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KfV: Wer beim Autofahren zu sehr drängelt, zahlt drauf

Geldstrafe, Vormerkung, Führerscheinentzug: Um die Urlaubskasse nicht unnötig zu belasten, sollte der Sicherheitsabstand beim Autofahren unbedingt eingehalten werden

Wien (OTS) - Wenn sich zu Pfingsten wieder alles über die Autobahn
staut, wird ein Problem des Alltagsverkehrs wieder gehäuft auftreten:
Das Drängeln in all seinen Varianten und Kombinationen - von der
Lichthupe über das haarknappe Auffahren an die Stoßstange bis zum
eiligen Rechtsüberholen. Drängler sind nicht nur ein Ärgernis für den
Vordermann, sondern schlicht und einfach auch ein Sicherheitsrisiko.
2008 gab es auf Österreichs Autobahnen 681 Auffahrunfälle, was einem
Anteil von 40 Prozent an allen Unfällen mit Personenschaden auf
Autobahnen entspricht. Bei einer im Jahr 2008 vom KfV durchgeführten
Befragung zeigte sich auch, dass Drängeln der Aufreger Nummer eins im
österreichischen Straßenverkehr ist. 91 Prozent der Befragten fühlten
sich von der Dränglerei am meisten genervt, zwei Drittel der
Befragten stuften das Drängeln zusätzlich als sehr gefährlich ein.
Wenn schon nicht die Fahrzeuglenker gegenseitig aufeinander Rücksicht
nehmen, so versucht wenigstens die österreichische Gesetzgebung, dem
Drängeln im Straßenverkehr eine Abfuhr zu erteilen. Vorgesehen sind
mehrere Sanktionsmöglichkeiten: Von der Geldstrafe über die
Vormerkung im Führerscheinregister bis hin zum Entzug der
Lenkberechtigung.

Vormerkdelikt: Unzureichender Sicherheitsabstand von 0,2-0,39
Sekunden

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Pflicht zum Einhalten
eines Sicherheitsabstands verankert: Der Lenker muss stets so viel
Abstand zu seinem Vordermann halten, dass er jederzeit anhalten kann,
auch wenn das Kfz plötzlich abbremst. Hält der Lenker diesen
Sicherheitsabstand nicht ein, so droht eine Geldstrafe.
Wurde mit technischen Messgeräten ein unzureichender
Sicherheitsabstand von 0,2 bis 0,39 Sekunden festgestellt (bei einer
Geschwindigkeit von 130 km/h entspricht das einem Abstand zwischen
sieben und 14 Metern), gibt es zusätzlich zu einer Geldstrafe, die
sich zwischen 72 und 2.180 Euro bewegt, eine Vormerkung im
Führerscheinregister.

Entzugsdelikt: Sicherheitsabstand von weniger als 0,2 Sekunden

Wird mit technischen Messgeräten ein Sicherheitsabstand von weniger
als 0,2 Sekunden festgestellt, handelt es sich um ein
"Entzugsdelikt", der Führerschein wird für mindestens drei Monate
entzogen. Natürlich wird auch in diesem Fall eine Geldstrafe
verhängt.
Wer auf Nummer sicher gehen und vor allem entspannt an sein Ziel
kommen will, sollte einen Mindestabstand von zwei Sekunden einhalten
- bei 130 km/h sind das 70 Meter. Der Dränglerei entziehen kann man
sich auch, indem man sich nach dem Überholen wieder vorschriftsmäßig
auf der rechten Fahrspur einordnet. Auch rechtzeitiges Blinken hilft
dabei, das Stress- und Aggressionsniveau ein wenig zu senken. Von
Provokationen jeglicher Art, wie demonstrativem Langsamerfahren oder
einem absichtlichen Tritt auf die Bremse sollte man im wahrsten Sinne
des Wortes Abstand nehmen. Wer vom Nachkommenden bedrängelt wird,
sollte ihn überholen lassen - und sich nicht auf Machtspiele
einlassen, die womöglich in einem Unfall enden.

Abstandsmessung mit Videoaufzeichnung gesetzlich geregelt

Gemessen wird der Abstand mittels Videoaufzeichnung: Eine Kamera
dient dabei der Abstandsmessung, zwei weitere Kameras ermöglichen die
Identifizierung. Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof, die von
Lenkern unter anderem wegen des Grundrechts auf Datenschutz
eingereicht wurden, wurden in der Novelle der Straßenverkehrsordnung
berücksichtigt. Darin finden sich nun Regelungen, unter welchen
Umständen und wozu die ermittelten Daten verwendet und gespeichert
werden dürfen. Außerdem wurde bestimmt, dass Bei- und Mitfahrer
unkenntlich gemacht werden müssen. Das bedeutet im Ergebnis auch,
dass die Frontfotografie erlaubt ist - ein Aspekt, der vor allem für
die Verfolgung ausländischer Lenker wichtig ist.

Rückfragehinweis:
Kuratorium für Verkehrssicherheit
Mag. Dolores Omann
Marketing & Kommunikation
Tel.: 0577077-1904
E-Mail: [email protected]

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