- 16.05.2009, 09:27:11
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Mumelter: Acht Bedingungen für eine starke Post im fairen Wettbewerb
Handelsverband für Versachlichung der Diskussion um Post
Wien (OTS) - "Als Mitbegründer der Initiative Zukunft Postmarkt
bemüht sich der Handelsverband seit Wochen um die Reparatur des
dringend sanierungsbedürftigen Ministerialentwurfs für ein neues
Postmarktgesetz noch im Vorfeld der parlamentarischen Behandlung",
erklärt Stefan Mumelter, Geschäftsführer des Österreichischen
Handlungsverbandes. "Bei einem Meinungsaustausch zu diesem Thema am
Donnerstag dieser Woche im Verkehrsministerium konnte aber leider
nicht der Eindruck gewonnen werden, dass daran ernsthaftes Interesse
besteht", beklagt Mumelter.
Das Gesetz sei voller - zum Teil bewusst in Kauf genommener -
legistischer Fehler, Verfassungs- und EU-Rechtswidrigkeiten. Auch
werden die einzelnen konkreten Folgen der Neuregelung verschleiert.
So stellt eine im Auftrag der Initiative Zukunft Postmarkt erstellte
brandaktuelle Studie klar, dass von einer Aufrechterhaltung der
Anzahl der Postämter oder Postpartner (plakativ mit 1.650
festgeschrieben) keine Rede sein könne. Vielmehr habe schon die
Überprüfung der Kriterien für das Bundesland Oberösterreich ergeben,
dass vor allem in den ländlichen Bereichen die Post nur zur
Aufrechterhaltung etwa der Hälfte des gegenwärtigen Filialnetzes
verpflichtet ist. "Wir habe auch die Zahlen für die anderen
Bundesländer, wollen das aber vorerst mit den Betroffenen intern
besprechen", so Mumelter.
Aber auch die Versorgungssicherheit der Bevölkerung sei durch das
neue Gesetz keineswegs garantiert und die Vorteile, die sich aus
einem fairen Wettbewerb für die österreichische Wirtschaft und die
Bevölkerung durch bessere Preise und höherwertige Angebote ergeben
könnten, werden schlicht ignoriert.
Der Handelsverband hat daher in seiner Stellungnahme zum Entwurf
des Postmarktgesetzes acht konkrete Verbesserungsvorschläge
eingebracht:
1. Die Zeitungszustellung soll jedenfalls vom Anwendungsbereich
des Postmarktgesetzes ausgenommen werden, auch wenn das zustellende
Unternehmen nicht (wie im Gesetz vorgesehen) zu hundert Prozent im
Eigentum des Mediums steht. "Die Post selbst kann und will die
Leistung der Frühzustellung ja gar nicht übernehmen", so Mumelter.
2. "Es bedarf einer klaren Abgrenzung zwischen der Grundversorgung
der Bevölkerung mit Postdiensten und höherwertigen Express-, Kurier-
und Speditionsdiensten, damit ersteres sichergestellt wird und
zweites sich in einem fairen Wettbewerb im Interesse der Konsumenten
entfalten kann", ist Mumelter überzeugt.
3. Besonderen Sanierungsbedarf gebe es im Bereich des
Universaldienstes. Dieser solle die flächendeckende Grundversorgung
sicherstellen. Der Gesetzesentwurf definiert den Universaldienst
jedoch nicht richtlinienkonform. Es wäre nicht länger sichergestellt,
dass der ländliche Raum mit Kontoauszügen, Rechnungen etc. versorgt
wird. Mumelter weist darauf hin, dass mehr als 60% aller
Briefsendungen (ca. 90% der Postpakete und 85% der adressierten
Werbung), die derzeit dem Universaldienst unterliegen, dem Entwurf
zufolge ab 2011 vom Universaldienst ausgenommen wären. "Alle diese
Sendungen müsste der Universaldienstbetreiber nicht, wie bisher, zu
einheitlichen Tarifen sowie zu transparenten und nicht
diskriminierenden Bedingungen annehmen und zustellen. Der Versand
einer Rechnung mit gleichem Gewicht an unterschiedliche Adressen kann
unterschiedlich kosten", erklärt Mumelter. Dies folge daraus, dass
der Entwurf den Ort der Übergabe einer Sendung an den
Universaldienstbetreiber als Kriterium dafür festlegt, ob für diese
Sendung die Universaldienstpflichten gelten oder nicht. Darüber
hinaus sei auch die Regelung zur Finanzierung des Universaldienstes
durch die Mitbewerber der Post unangemessen. Der Handelsverband
verweist darauf, dass solange der Universaldienstanbieter über einen
Marktanteil von mehr als 80 % verfügt, die Vorteile überwiegen, die
ihm aus dieser Marktposition zukommen und es daher angemessen
erscheint, dass er allfällige Nettokosten selbst trägt.
4. Problematisch seien auch das gewählte Konzessionssystem und der
festgeschriebene Mindestlohn "Ein qualifiziertes Anmeldesystem würde
ausreichen und die gesetzliche Festlegung dessen, was in Österreich
üblicher Weise die Kollektivvertragspartner aushandeln, ist nicht nur
ein Systembruch, sondern wird jeden Wettbewerb und die Schaffung
neuer Arbeitsplätze verhindern", ist Mumelter überzeugt. Das zeigten
nicht zuletzt internationale Beispiele wie Deutschland.
5. Auch bei den Laufzeiten sei nachzujustieren. Der
Gesetzesentwurf sieht einen engen Rahmen für die Laufzeiten von
Briefsendungen und Postpaketen vor. Diese Regelung sei unangemessen,
weil es Postdienstanbieten ungeachtet der vorgeschriebenen
Laufzeitvorgaben möglich sein müsse, mit ihren Kunden individuelle
Laufzeiten für Briefsendungen und Postpakete zu vereinbaren, meint
Mumelter.
6. "Alles steht und fällt aber mit dem gleich berechtigen Zugang
zu Hausbrieffachanlagen und Landabgabekästen", ist Mumelter
überzeugt. "Ohne freien Zugang durch Umrüstung auf Schlitzanlagen
bzw. eine Schlüsselregelung als Übergang gibt es keinen Wettbewerb
und erübrigt sich das Gesetz und jede weitere Diskussion." Die
diesbezüglich vorgesehen Fristen für die Umrüstung seien zu lang und
die Finanzierung pro Kopf der Marktteilnehmer ein
Markteintrittshindernis. Das hieße nämlich, dass der erste
eintretende Konkurrent der Post von ihr 50% der Umrüstungskosten in
Rechnung gestellt bekäme. Ab dem nächsten Markteintritt würde die
Aufteilung dann gedrittelt und so weiter. Das berücksichtige
überhaupt nicht die Größe des Wettbewerbers und schalte kleinere
Spezialdienstleister von vorn herein aus.
7. Eine weiteres wesentliches Kriterium für den Erfolg des
Postmarktgesetzes seien die Kompetenzen der Regulierungsbehörde.
"Ohne rechtlich und materiell entsprechend ausgestattete
Regulierungsbehörde wird es keinen funktionierenden Markt und fairen
Wettbewerb geben", warnt Mumelter: "Das gleiche gilt für den Zugang
zur postalischen Infrastruktur, weil es - wie bei Autobahnen oder
Schienennetzen auch - keinen Sinn macht, Infrastrukturen zu
verdoppeln."
8. Letztlich müssten auch die wettbewerbsverzerrenden Vorteile
der Post im Bereich der (unechten) Umsatzbesteuerung für
Postdienstleistungen abgeschafft werden. Diesbezüglich wäre aus Sicht
des Handelsverbandes ein ermäßigter einheitlicher Steuersatz denkbar,
so Mumelter abschließend.
Der Handelsverband wurde 1923 gegründet und ist heute eine
freiwillige Interessenvertretung von mehr als 150 großen
Handelsbetrieben in Österreich. Er nimmt die Funktionen eines
Wirtschafts-, Berufs- und Arbeitgeberverbandes wahr. Darüber hinaus
versteht sich der Verband als handelsorientiertes
Dienstleistungszentrum und als branchenübergreifendes
Wirtschaftsforum und Plattform für den politischen, rechtlichen und
technologischen Dialog und Informationstransfer. Mit Richtlinien,
Kennzeichen und Gütesiegeln setzt der Handelsverband Standards und
fördert das Qualitätsbewusstsein und Vertrauen der Konsument/innen
zum Handel.
Mitglied bei DSE (Direct Selling Europe) und EMOTA (European
Distance Selling Trade Association)
Rückfragehinweis:
Michael Schiebel Tel.: +43 664 3011363
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