• 28.04.2009, 09:57:50
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UGöD zu Uni-KV: Übergangsbestimmungen sind nur schwer hinzunehmender Kompromiss

Nach langjährigen Verhandlungen hat die Betriebsrätekonferenz nun dem Uni-Kollektivvertrag zugestimmt. Dieser wird mit 1.10.2009 in Kraft treten.

Wien (OTS) - Die von der Universitätenkonferenz geforderten
Übergangsbestimmungen wurden durch Nachverhandlungen letzte Woche nur
zum Teil entschärft. Die Beschäftigungsverhältnisse mit den
wissenschaftlichen MitarbeiterInnen in Ausbildung, die nach dem
31.12.2003 und vor dem Inkrafttreten des Kollektivvertrages zu Stande
kamen, fallen jetzt zwar arbeitsrechtlich unter den Kollektivvertrag,
besoldungsrechtlich kommen die ausverhandelten Bezüge jedoch nicht
zur Anwendung, sondern es wird zumindest wie im jeweiligen
Arbeitsvertrag festgelegt, entlohnt. Die Gehaltsvorrückungen der
LektorInnen werden erst nach 2 Jahren nach Inkrafttreten des
Kollektivvertrages wirksam. Die dritte von der Universitätenkonferenz
geforderte Übergangsregelung betrifft die Beiträge in die
Pensionskasse und wurde nun derart festgelegt, dass während der
ersten beiden Jahre für 7,27 % (dann 10 %) für
UniversitätsprofessorInnen und 2,18 % ( dann 3 %) für alle anderen
ArbeitnehmerInnen in die Pensionskasse eingezahlt werden
(ursprünglich hatte die Universitätenkonferenz eine Reduzierung
während der ersten beiden Jahre auf 8% bzw. 2% gefordert).

Die UGöD begrüßt zwar das Zustandekommen des Kollektivvertrages,
diese Übergangsbestimmungen sind jedoch ein nur schwer bis gar nicht
hinzunehmender Kompromiss. Die VertreterInnen der UGöD kritisieren
weiterhin, dass Kinderkarenzzeiten für die zeitabhängigen Rechte im
Kollektivvertrag nicht berücksichtigt werden und fordern, bei den
nächsten Nachverhandlungen zum Kollektivvertrag Verbesserungen in
diese Richtung vorzunehmen.

Durch das beim Dachverband gültige Einstimmigkeitsprinzip können
Forderungen der ArbeitnehmerInnenseite teils nur schwer durchgesetzt
werden, da auch das Veto nur einer Universität auf Arbeitgeberseite
ausreicht, um eine Durchsetzung zu verhindern. Deshalb fordert die
UGöD die Rektoren dringend auf, dieses Prinzip der Einstimmigkeit für
die Zukunft zu überdenken, um Verhandlungen zwischen Arbeitgeber- und
ArbeitnehmerInnenseite zu erleichtern und fairer gestalten zu können.

Rückfragehinweis:
UGöD, Unabhängige GewerkschafterInnen im Öffentlichen Dienst und Ausgegliederte
Mail: [email protected]
Ulrike Stein, Mobil: 0680/1262146

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