- 22.04.2009, 11:45:14
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Graf: SPÖ opfert das geheime Wahlrecht dem Koalitions-Gehorsam
Wien (OTS) - Antrag an Verfassungsgerichtshof soll Experiment
E-Voting doch noch stoppen
Der Nationalrat hat es gestern verabsäumt, das Experiment des
E-Votings bei der bevorstehenden Hochschülerschaftswahl zu stoppen.
Bei einer namentlichen Abstimmung zum entsprechenden FPÖ-Antrag im
Parlament haben die Abgeordneten von ÖVP und SPÖ geschlossen dagegen
gestimmt, den Wissenschaftsminister aufzufordern, kein E-Voting
durchzuführen. FPÖ, BZÖ und Grüne haben den Antrag unterstützt.
Von der ÖVP sei nichts anderes zu erwarten gewesen, von der SPÖ
zeigte sich Graf jedoch stark irritiert: "Seit Wochen nehmen die
Roten in den Medien gegen das E-Voting Stellung, darunter auch
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer. Bei der Abstimmung durfte
sie und ihre Kollegen offenbar nicht unzensuriert ihre Meinung
vertreten. Das ist sehr enttäuschend." Als Beleg hat Martin Graf auf
www.unzensuriert.at das stenografische Sitzungsprotokoll mit dem
namentlichen Abstimmungsergebnis veröffentlicht. Dieser neuerliche
SPÖ-Umfaller sei gerade in diesem Bereich besonders bedenklich, weil
es um den Schutz des geheimen Wahlrechts gehe, das eine wesentliche
Säule einer Demokratie sei. "Wenn die SPÖ sogar das auf dem
Koalitionsaltar opfert, wird mir ehrlich gesagt Angst und Bange", so
Graf. Es sei eine Kernaufgabe von demokratisch gewählten
Nationalratsabgeordneten, das geheime Wahlrecht gegen alle Angriffe
zu verteidigen, auch gegen Aushöhlungsversuche von Regierungsseite.
Dass das von Hahn vorgeschlagene System des E-Voting mit den
Grundsätzen des Wahlrechts nicht vereinbar sei, sei mittlerweile ja
allgemeiner Konsens. Das stärkste Argument liefere die Verordnung des
Ministers selbst, in der es in § 68 heißt: "Werden mittels E-Voting
abgegebene Stimmen für ungültig erklärt, so sind die betroffenen
Wähler schriftlich zu verständigen. Die Verständigung hat unter
Angabe von Ort und Öffnungszeiten der Wahllokale zu erfolgen.
Zusätzlich hat eine Verständigung per E-Mail, Telefon oder Fax zu
erfolgen, sofern entsprechende Kontaktdaten vorliegen. Weiters ist
von der jeweiligen Wahlkommission gemäß § 31 Abs. 3 zu verlautbaren,
für welche Organe eine erneute Stimmabgabe nach § 67 erfolgen kann"
Wenn es möglich sei, ungültige Stimmen konkreten Wählern zuzuordnen,
sei es sicher genauso möglich herauszufinden, wer Rot, Blau oder
Schwarz gewählt habe.
Trotz des unerfreulichen Abstimmungsergebnisses hegt Graf noch
Hoffnung, das E-Voting bei der ÖH-Wahl im Mai zu Fall zu bringen:
"Der Ring Freiheitlicher Studenten hat vorsorglich einen Antrag an
den Verfassungsgerichtshof vorbereitet und wird diesen umgehend
einbringen." Internationale Vergleiche würden zeigen, dass die
Verfassungsgerichte ihre Aufgabe als Verteidiger des Wahlrechts sehr
ernst nehmen würden. In mehreren Ländern wie etwa Deutschland oder
Finnland seien E-Voting-Experimente bereits wegen ähnlicher Bedenken
gestoppt worden.
Graf stellt klar, dass er nicht grundsätzlich gegen E-Voting sei,
zumal er es selbst auch war, der im Jahr 2001 im Nationalrat
beantragt hat, die Grundlagen für die Nutzung des E-Votings zu
schaffen: "Das was Minister Hahn allerdings vorlegt, ist ein
schlechtes und unsicheres System. Das ist ein Schnellschuss nach
vielen Pannen in der Planung und darf daher nicht stattfinden."
Rückfragehinweis:
FPÖ
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