• 30.03.2009, 12:52:53
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  • OTS0176 OTW0176

Arbeiterkammer warnt vor "falscher" Kurzarbeit

Linz (OTS) - In letzter Zeit wenden sich immer öfter
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an die AK, weil es in ihrem
Betrieb angeblich Kurzarbeit geben soll. Bei genauer Prüfung durch
die Arbeitsrechtsexperten/-innen stellt sich dann heraus: Von
gesetzlicher Kurzarbeit kann keine Rede sein - manche Firmen senken
einfach die Arbeitszeit und aliquot dazu den Lohn! AK-Präsident Dr.
Johann Kalliauer: "Solche Praktiken gehen voll auf Kosten der
Arbeitnehmer und gehören sofort abgestellt."

Die von "falscher" Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten schildern
in der AK-Rechtsberatung meist folgende Situation: Das Unternehmen
kündigt für einen befristeten oder auch oft unbegrenzten Zeitraum die
Senkung der Arbeitszeit an, verbunden mit einer entsprechend
aliquoten Senkung des Verdienstes. Begründet wird dies fast immer mit
der schlechten wirtschaftlichen Lage. Die Belegschaft akzeptiert dies
häufig aus Angst um den Arbeitsplatz.

"Von echter Kurzarbeit kann hier keine Rede sein", warnt
AK-Prä-sident Dr. Johann Kalliauer, "das sind schlicht unseriöse
Methoden, um auf Kosten der Beschäftigten im Betrieb einzusparen."

Bei Kurzarbeit müsste die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber im
Normalfall sechs Wochen vor dem geplanten Beginn mit dem regional
zuständigen Arbeitsmarktservice (AMS) Kontakt aufnehmen und sich dann
gemeinsam mit der Arbeiterkammer und der zuständigen Gewerkschaft
beraten. Ohne die Zustimmung der Gewerkschaft, des jeweiligen
Fachverbandes, des AMS und des Betriebsrates kann es im Betrieb keine
Kurzarbeit geben!

Vor Einführung der Kurzarbeit müssen einige Punkte schriftlich
vereinbart und festgehalten werden: die Anzahl der betroffenen
Personen, die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit und die
Behaltepflicht - also der Kündigungsschutz - danach. Der Betrieb ist
außerdem verpflichtet, den betroffenen Beschäftigten eine
Kurzarbeitsunterstützung zu bezahlen - zusätzlich zum Lohn für die
tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden! Dadurch halten sich die
Lohneinbußen für die Betroffenen in Grenzen.

Ein wichtiger Punkt bei der "echten" Kurzarbeit ist außerdem der
Kündigungsschutz. Während der Kurzarbeit und eines anschließenden
Zeitraumes danach, der gesondert vereinbart wird, muss das
Unternehmen den Beschäftigtenstand aufrecht erhalten.

All diese Punkte dienen dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer und sind unbedingt zu erfüllen, wenn ein Betrieb
Kurzarbeit anmeldet. Alles andere ist gesetzeswidrig und muss harte
Konsequenzen für die betreffenden Arbeitgeber/-innen haben. "Die
Wirtschaftskrise für solch unseriöse Praktiken auf dem Rücken der
Arbeitnehmer zu nutzen, ist unter jeder Kritik und ein Affront auch
gegen jene Unternehmer, die sich an die 'Spielregeln' halten", so
Kalliauer.

Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich
Kommunikation
Tel.: (0732) 6906-2182
mailto:presse@akooe.at
http://www.arbeiterkammer.com

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