- 25.03.2009, 11:34:47
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Offener Brief des ÖAAB an die Sozialpartner zum Thema "Gleichbehandlung im Gehaltsschema"
Wien (OTS) - Dem ÖAAB ist die entgeltmäßige Gleichbehandlung von
Frauen und Männern ein dringliches Anliegen. Aus diesem Grund
ersuchen ÖAAB-Bundesobmann und Zweiter NR-Präsident Fritz Neugebauer
sowie ÖAAB-Generalsekretär Abg.z.NR Werner Amon die Sozialpartner in
einem offenen Brief, Lösungsvorschläge zu diesem Thema zu erarbeiten:
An die Sozialpartner:
Präsident Erich Foglar/ÖGB
Präsident Dr. Christoph Leitl/WKÖ
Präsident Mag. Herbert Tumpel/AK
Präsent ÖkR Gerhard Wlodkowski/LWK
Offener Brief betreffend Gleichbehandlung von Frauen und Männern
Sehr geehrter Herr Präsident Foglar!
Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Leitl!
Sehr geehrter Herr Präsident Mag. Tumpel!
Sehr geehrter Herr Präsident ÖkR Wlodkowski!
Aufgrund der auch medialen Debatte der letzten Tage, und den
unterschiedlichen Studien zum Thema Gleichbehandlung von Frauen und
Männern bei Gehältern, ersuchen wir Sie dringend, den Punkt
"Gleichbehandlung im Gehaltsschema" bei Ihrem nächsten
sozialpartnerschaftlichen Zusammentreffen auf die Agenda zu nehmen.
Ziel dabei sollte sein, eine adäquate und gangbare Möglichkeit zu
finden, wie in Zukunft, die in den einschlägigen Studien behauptete
Ungleichbehandlung in Bezug auf die Bezahlung von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern zu verhindern wäre.
Laut den aktuellen Daten der EU-Kommission ist die Einkommensschere
innerhalb der EU nur in Estland noch größer als in Österreich. Mit
dem Argument, dass viele Frauen hierzulande in Teilzeitjobs arbeiten,
ist das schlechte Abschneiden sicher nicht ausreichend erklärbar. Es
sollten daher die Gehaltsstrukturen sämtlicher heimischer
Unternehmen, also nicht nur jene von staatlichen oder staatsnahen
Betrieben, einer entsprechenden Prüfung unterzogen werden.
Ein Vorschlag unsererseits wäre beispielsweise eine bestehende
unabhängige Institution, wie den Rechnungshof oder die
Gleichbehandlungskommission, mit dieser Aufgabe zu befassen oder eine
neue Einrichtung, die sozialpartnerschaftlich besetzt sein könnte,
zur Überprüfung etwaiger Gehaltsdiskriminierungen einzurichten. Diese
sollte - zumindest stichprobenartig - prüfen, ob es in Unternehmen zu
Ungleichbehandlungen kommt und gegebenenfalls, bei wiederholten
Verstößen, Sanktionen ergreifen können, um eine weitere
Diskriminierung zu vermeiden.
Jedenfalls glauben wir, dass diese Frage klassisch in das
Aufgabengebiet der Sozialpartner gehört und daher ersuchen wir Sie um
Lösungsvorschläge.
Mit freundlichen Grüßen
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