- 17.03.2009, 10:59:55
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ÖGB-Csörgits: Einkommensschere muss endlich geschlossen werden!
Österreichweite Studie zu Einkommensunterschieden auf Basis der EU-Studie soll so schnell wie möglich erstellt werden
Wien (ÖGB) - "Frauen haben ein Recht auf gleiches Einkommen für
gleichwertige Arbeit. Wenn das nicht freiwillig funktioniert, muss
man die Unternehmen zu ihrem Glück zwingen", fordert
ÖGB-Frauenvorsitzende Renate Csörgits anlässlich der Aussagen von
WKÖ-Präsident Leitl im heutigen Standard. Dieses Recht ist in
Österreich noch lange nicht verwirklicht. Die kürzlich
veröffentlichten EU-Daten bescheinigen Österreich kein gutes Zeugnis.
Nur in Estland geht die Einkommensschere zwischen Mann und Frau
weiter auseinander als bei uns. "Die EU-Studie ist eine gute Basis,
auf der man aufbauen kann. In einigen Ländern Europas gibt es gute
Beispiele, die man auch in Österreich anwenden könnte", stellt
Csörgits fest und nimmt Betriebe und Politik in die Pflicht: "Der
Gesetzgeber muss rasch handeln, wenn es die Wirtschaft nicht
freiwillig tut."++++
Konkret fordert Csörgits:
o die verpflichtende Erhebung von Einkommens- und Arbeitszeitdaten
auf Unternehmensebene
o eine umfassende, detaillierte Studie zu den Einkommensunterschieden
in Österreich
o eine nationale Entgeltgleichheitskonferenz
o eine Gleichbehandlungsstelle analog dem schwedischen
Gleichstellungsombud.
Für die ÖGB-Frauenvorsitzende würden transparente Löhne und
Gehälter Löhne einen weiteren Schritt zum Schließen der
Einkommensschere beitragen: "In einem ersten Schritt müssen die
Einstiegsgehälter in den Betrieben offengelegt werden. Sinnvoller
wäre es natürlich, wenn dies für alle Gehälter gelten würde." Mehr
Transparenz könne auch ein Lohn- und Gehaltsrechner nach Schweizer
Vorbild bringen, der es Frauen wie Männern ermöglicht, sich über
branchenübliche Einkommen zu informieren. Weitere Maßnahmen für das
Schließen der Einkommensschere seien mehr Vollzeit-Arbeitsplätze für
Frauen sowie eine verpflichtende Frauenquote in den Führungsgremien
im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft. (arr)
ÖGB, 17. März 2009 Nr. 149
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