- 12.03.2009, 10:56:18
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Strache: Bleiberecht ist "Arigona-Vervielfältigungsapparat"
Statt Bleiberecht müssen Asylgesetze verschärft werden - Asylbetrug wird legalisiert
Wien (OTS) - Scharfe Kritik am sogenannten "humanitären
Bleiberecht" übte FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache in seiner
heutigen Rede im Nationalrat. Strache stellte klar, dass Asyl Schutz
vor Verfolgung bedeute, und zwar Schutz auf Zeit. Außerdem dürfe Asyl
nicht mit Zuwanderung vermischt werden.
Die Bleiberechts-Regelung sei aber in Wahrheit nichts anderes als ein
Zuwanderungsgesetz und eine skandalöse Beihilfe zum Asylmissbrauch.
Damit mache die Innenministerin Österreich endgültig zum Zentrum des
internationalen Asylbetrugs. Ganz nach dem Motto "Wer lange genug
betrügt, wird am Ende belohnt" biete die Regierung jetzt Asylwerbern,
die ihr Verfahren lange genug verschleppen, quasi als Belohnung eine
Bleibemöglichkeit an, erklärte Strache. Ein Asylwerber, der unehrlich
sei und sein Verfahren über Jahre hinaus verzögere, bekomme ein
Bleiberecht. "Da können Sie genauso gut in allen österreichischen
Botschaften, an den Flughäfen und an der Landesgrenze Plakate
aufhängen mit der Aufschrift: ‚Kommt nach Österreich - Schwindeln
zahlt sich aus!‘"
Strache nannte die Konsequenzen aus dieser Maßnahme: "In Zukunft
werden dadurch Tausende Zogajs den Österreichern auf der Nase
herumtanzen. Dieses Bleiberecht ist ein
Arigona-Vervielfältigungsapparat." Anstatt dass endlich konsequent
abgeschoben werde, ziehe Fekter die völlig falschen Schlüsse aus dem
Fall Zogaj. "Und aus dem Fall Zogaj kann man lernen. Man kann lernen,
dass Asylverfahren nicht endlos verschleppt werden dürfen. Und man
kann lernen, dass konsequent abgeschoben werden muss, wenn der
Asylbescheid negativ ist." Wenn das Innenministerium konsequent
gewesen wäre, hätte diese mediale Gutmenschen-Inszenierung, die den
Österreichern jetzt schon seit zwei Jahren auf die Nerven geht, schon
längst ein Ende gefunden. Und es hätte auch längst eine
Familienzusammenführung stattgefunden, nämlich im Kosovo, wo die
Familie Zogaj nämlich hingehöre. Kritik übte Strache in diesem
Zusammenhang auch an den Grünen: "Wenn es nach Glawischnig geht,
würde ja jeder dahergelaufene Asylbetrüger sofort die
Staatsbürgerschaft erhalten. Wenn es nach Ihnen ginge, würde aus ganz
Österreich ein einziges riesiges Traiskirchen werden."
Anstatt das ohnehin schon lasche Asylgesetz noch mehr aufzuweichen,
hätte es einiger Verschärfungen bedurft, führte Strache weiter aus.
Dass Verschärfungen überfällig seien, würden die täglichen
Medienberichte über kriminelle Asylwerber, die monatliche
Kriminalstatistik und der jährliche Sicherheitsbericht beweisen, der
für das Jahr 2005 besage, dass von rund 70.000 ermittelten fremden
Tatverdächtigen über 12.000 Asylwerber waren. Im Jahr 2006 wurde
gegen 13.295 Asylwerber als Tatverdächtige ermittelt.
Strache zitierte aus der "Wiener Zeitung" vom 5. Februar dieses
Jahres, die nicht zufällig mit "Immer mehr Kriminelle schützen sich
mit Asyl" titele. In diesem Artikel sage Willfried Kovarnik, Chef der
Wiener Verwaltungsrechtlichen Abteilung: "Einerseits steige die Zahl
jener, die illegal einreisen, hier Verbrechen begehen und erst nach
einer Verhaftung Asylantrag stellen. Andererseits würden immer mehr
verurteilte Kriminelle, die einen negativen Asylbescheid bekommen und
abgeschoben werden sollen, oft schon am Flughafen unter den
abenteuerlichsten Begründungen einen neuen Asylantrag stellen, der
neuerlich behandelt werden muss und uns die Hände bindet". Und weiter
heißt es: "Immer mehr dieser Leute nutzen die gesetzliche
Möglichkeit, quasi unbeschränkt immer neue Asylanträge zu stellen und
sich so jahrelang der Abschiebung zu entziehen."
"Und diese Leute wollen Sie jetzt mit einem Bleiberecht belohnen.
Dazu sagen wir klar und deutlich Nein", stellte Strache klar. Statt
einer Bleiberechts-Belohnung müsse das Asylrecht verschärft werden.
"Wir wollen eine Verfahrensverkürzung, das Verfahren darf nicht
länger als maximal drei Monate dauern. Es muss auch ein striktes
Neuerungsverbot geben. Weiters verlangen wir die Aufnahme von
"Fingerprints" in die Aufenthaltsberechtigungskarte, harte Maßnahmen
gegen straffällige Asylwerber, die Verfahrenseinstellung beim Versuch
des Erschleichens der Asyleigenschaft durch den Asylwerber, die
Verfahrenseinstellung bei Täuschungen der Behörden über die Identität
des Antragstellers durch den Asylwerber, die Verfahrenseinstellung
bei selbstverschuldeter Nichtvorlage von Reise- oder
Ausweisdokumenten durch den Asylwerber und die sofortige Ausweisung
bei allen Verfahrenseinstellungen." Aber dieses Bleiberecht
legalisiere den Asylbetrug.
Rückfragehinweis:
FPÖ
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