• 08.03.2009, 08:51:23
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  • OTS0009 OTW0009

Mödlhammer: Bundesregierung hat Verantwortung für postalische Grundversorgung

Politik muss Rahmenbedingungen für den Postmarkt über eigenes Postgesetz definieren

Wien (Gemeindebund) - Mit einer sehr deutlichen Forderung an die
Bundesregierung meldete sich heute, Sonntag, Gemeindebund-Präsident
Bgm. Helmut Mödlhammer zu Wort: "Es ist Aufgabe der Politik, die
Rahmenbedingungen für den Postmarkt zu definieren und zu setzen", so
Mödlhammer. "Seit Jahren sind die verantwortlichen Politiker auf
Bundesebene diesbezüglich säumig. Nur deshalb kann es zu
Schließungsdebatten wie der aktuellen überhaupt kommen." Mödlhammer
forderte die rasche Ausarbeitung eines Postgesetzes ein, das die
Bedingungen für die Grundversorgung mit Postdienstleistungen klar
definiert. "Hier kann und darf sich jetzt niemand mehr herausreden,
sonst stehen wir alle paar Jahre bei den Postämtern vor
Schließungswellen."

Mödlhammer zeigte sich verärgert, dass die Monate seit der
Nationalratswahl dafür nicht genutzt wurden. "Seit Herbst 2008 war
klar, welche Absichten die Post AG mit ihrem Filialnetz verfolgt.
Seit diesem Zeitpunkt hätte das Infrastrukturministerium Zeit gehabt,
ein Postgesetz zu erarbeiten, das die Bedingungen der Versorgung mit
Postdienstleistungen klar regelt. Dass dies nicht geschehen ist, ist
ein klares Versäumnis der Bundespolitik, die sich dieser
Verantwortung nicht mit Lippenbekenntnissen entziehen kann." Maßstab
für ein solches Gesetze müsste sein, welche konkreten Elemente der
Grundversorgung die Postdienstleister in einem liberalisierten Markt
zu erbringen haben. "Dabei geht es nicht nur um die Postämter,
sondern auch um die Qualität und Quantität der Zustellung. Dabei
dürfen nicht nur wirtschaftliche Kriterien eine Rolle spielen, vor
allem in den ländlichen Regionen sind hier auch soziale Kriterien von
Bedeutung. Es muss sichergestellt sein, dass die Bevölkerung im
gesamten Bundesgebiet den gleichen Zugang zu Postdienstleistungen
hat. Sollten private Mitbewerber in den Markt eintreten, dann ist
darauf zu achten, dass dies nicht nur in den Ballungsräumen
geschieht, in denen mit Postdienstleistungen schnelles Geld zu
verdienen ist.

Dem entsprechend hat der Bundesvorstand des Österreichischen
Gemeindebundes, der fast alle heimischen Gemeinden vertritt, am
Donnerstag dieser Woche in Linz die folgende Resolution beschlossen:

Resolution des Bundesvorstandes des Österreichischen Gemeindebundes
an die Bundesregierung und die Verantwortlichen der Post AG

Betrifft: Postalische Versorgung in Gemeinden

Vor wenigen Tagen hat die Post AG die geplante Schließung von
insgesamt 293 Postämtern angekündigt. Das höchste Gremium des
Österreichischen Gemeindebundes, der Bundesvorstand, hält fest, dass
die heimischen Gemeinden die Schließungsabsichten der Post AG
ablehnen. Die flächendeckende Versorgung des Bundesgebietes mit
Postdienstleistungen ist zentrale Aufgabe der Post AG und daher in
der Universaldienstordnung richtigerweise auch so festgeschrieben.
Der Bundesvorstand des Gemeindebundes hat erhebliche Zweifel daran,
dass diese flächendeckende Versorgung dauerhaft aufrechtzuerhalten
ist, wenn im Abstand von einigen Jahren jeweils mehrere hundert
Postämter geschlossen werden.

Der Bundesvorstand des Österreichischen Gemeindebundes erhebt daher
folgende Forderungen, die sich sowohl an die Verantwortlichen der
Bundesregierung, als auch an die verantwortlichen Manager der Post AG
richten.

Keine Schließung von Postämtern
Der Gemeindebund lehnt die geplanten Schließungen aus grundsätzlichen
Überlegungen heraus ab. Die Postämter sind in vielen Gemeinden
zentrale Anlaufpunkte mit hohem wirtschaftlichen und sozialem Wert.
Die Post AG hat dafür zu sorgen, dass diese Ämter wirtschaftlich
rentabel zu führen sind. Das heißt auch, dass sie das Angebot an
Dienstleistungen und Produkten in den Postämtern kundengerecht zu
gestalten hat. Bislang liegen keine Vorschläge der Post vor, wie man
die von der Schließung bedrohten Ämter rentabler führen kann.

Bewertung der Wirtschaftlichkeit
Bislang liegen seitens der Post AG keine detaillierten Berechnungen
vor, welche Postämter tatsächlich unwirtschaftlich sind. In den
vergangenen Jahren wurde mehrfach vereinbart, dass diese
Wirtschaftlichkeitsberechnungen die Basis für eine Diskussion sein
müssen, die gegebenenfalls zur Schließung eines Amtes führt. Bevor
nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass ein Postamt auf Dauer nicht
wirtschaftlich zu führen, darf es aus Sicht des Gemeindebundes nicht
geschlossen werden.

Post-Partner und Einvernehmen mit den Gemeinden
Sollte ein Postamt nicht wirtschaftlich zu führen sein, dann ist im
Einvernehmen mit der betroffenen Gemeinde einer Ersatzlösung in Form
einer Post-Partnerschaft sicherzustellen. Die Post AG hat selbst klar
gemacht, dass kein Postamt ohne eine solche Ersatzlösung geschlossen
werden darf. Der Gemeindebund fordert Ersatzlösungen ein, die
Postdienstleistungen im vollen Umfang, wie zuvor ein Postamt,
anbieten können. In die Suche nach geeigneten Post-Partnern sind die
Gemeinden einzubinden, die Verantwortung für den erfolgreichen
Abschluss einer Post-Partnerschaft liegt jedoch bei der Post AG.
Weiters sind die Rahmenbedingungen für die Post-Partner so zu
verbessern, dass es für lokale Nahversorger eine rentable
Partnerschaft ist. Das Fixum, die Provisionen und die
Investitionszuschüsse sind so zu gestalten, dass sie für potentielle
Post-Partner attraktiv sind. Dies gilt sowohl für neue, als auch für
bestehende Post-Partnerschaften. Gleichzeitig muss sich die Post AG
dazu verpflichten, bestehende Post-Partnerschaften erst dann
aufzulösen, wenn sie in der gleichen Gemeinde adäquat ersetzt werden
können. Es darf nicht sein, dass zuerst das Postamt geschlossen wird
und wenige Jahre später auch die Post-Partnerschaft still aufgelöst
wird.

Sicherung der Grundversorgung
Die Post AG hat sicherzustellen, dass die Grundversorgung mit
Postdienstleistungen im gesamten Bundesgebiet funktioniert. Dies
betrifft einerseits die Infrastruktur an Postämtern und
Post-Partnern, andererseits aber auch die Zustellung. Vor allem gilt
dies auch für entlegene Gebiete in den ländlichen Räumen. Der Maßstab
für diese Grundversorgung kann dabei nicht nur die Wirtschaftlichkeit
sein, auch soziale Kriterien müssen hier eine relevante Rolle
spielen.

Der Bundesvorstand des Österreichischen Gemeindebundes, der fast alle
heimischen Gemeinden vertritt, fordert die Bundesregierung auf, die
gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Grundversorgung
aller Gebiete in qualitativer und quantitativer Hinsicht in
Österreich gesichert ist. Dies muss durch ein eigenes Postgesetz und
die Universaldienstordnung geregelt werden. Dabei ist auch darauf
Rücksicht zu nehmen, dass die Folgen der Postliberalisierung und der
Eintritt privater Postdienstleister in den Markt nicht dazu führen,
dass sich ein Unternehmen "die Rosinen herauspicken" kann und
ländliche oder entlegene Gebiete diese Grundversorgung nicht mehr
haben.

Rückfragehinweis:

Österreichischer Gemeindebund
   Daniel Kosak (Pressesprecher)
   Tel.: (01) 512 14 80/18
   Mobil: 0676 / 53 09 362
   mailto:daniel.kosak@gemeindebund.gv.at
   http://www.gemeindebund.gv.at

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