• 02.03.2009, 10:04:29
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  • OTS0059 OTW0059

Vorratsdatenspeicherung: "Gläserner Patient" über die Hintertür EU?

Ärztekammer fordert Ausnahme für Gesundheitswesen - Dorner: "Patienten sind hilfsbedürftig und keine Kriminelle"

Wien (OTS) - Die österreichischen Ärzte warnen vor Negativfolgen
der nach dem Plan der EU auch für Österreich vorgesehenen
Vorratsdatenspeicherung für ihre Patienten. Da das Gesundheitswesen
von der EU-weit geplanten Vorratsspeicherung personenbezogener
Telefon- und Internet-Verbindungsdaten auch betroffen sei, befürchtet
ÖÄK-Präsident Walter Dorner eine "tendenzielle Aushöhlung des
ärztlichen Berufsgeheimnisses und des Vertrauensverhältnisses
Arzt-Patient". Patienten seien in erster Linie Hilfsbedürftige und
keine Kriminelle. Dorner fordert daher eine Ausnahme der
Vorratsdatenspeicherung für Telefon- und Internetverbindungen von
Patienten zu ihren Ärzten und umgekehrt, sowie für die
Befundübermittlung auf elektronischer Basis.

Ein Schutz personenbezogener Daten ist laut Dorner besonders bei den
sensiblen Gesundheitsdaten unabdingbar. Bei einer Vorratsspeicherung
ihrer Verbindungsdaten würden viele Menschen aus Sorge vor Entdeckung
ihrer Erkrankung und vor Negativfolgen für Beruf und Privatleben von
niedrigschwelligen Arztkontakten absehen, warnt der ÖÄK-Präsident
Montag in einer Aussendung. "Unproblematische Erstkontakte für
Beratung und Information werden erschwert, wenn nicht verhindert.
Besonders für komplexe Patientengruppen wie Sucht- oder
Infektionspatienten oder psychisch oder chronisch Erkrankte entsteht
damit eine unzumutbare Hürde im System." Abgesehen davon sei der
Nutzen einer gigantischen Sammlung von Verbindungsdaten im Verhältnis
zu den zu erwartenden Kosten "höchst fraglich".

Elektronische Verbindungsdaten in ihrer Zusammenschau lassen
Rückschlusse auf persönliche Lebensumstände zu. Es entsteht eine
Datenspur, die sich bei Abruf von Daten aus unterschiedlichen
Lebensbereichen zu einem kompletten Bild zusammensetzt. Dorner
fordert daher auch eine generelle Regelung, wonach jeder Abruf der
Vorratsdaten den betroffenen Personen bekannt gegeben werden muss und
Betroffene Einsicht in Art und Umfang der abgerufenen Daten
erhalten. Der ÖÄK-Präsident bekräftigt in diesem Zusammenhang seine
Forderung, die in Österreich vorgesehene lebensbegleitende
elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) "Schritt für Schritt und mit
Blick auf höchsten Datenschutz und Freiwilligkeit der Betroffenen"
anzugehen.

Rückfragehinweis:
Pressestelle der
Österreichischen Ärztekammer
Tel.: (++43-1) 513 18 33

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