• 19.02.2009, 12:44:45
  • /
  • OTS0184 OTW0184

Rechtsschutzbilanz 2008: AK Kärnten holt 13 Millionen Euro zurück!

Kärnten (OTS) - Rund 13,3 Millionen Euro hat die Arbeiterkammer
Kärnten im Vorjahr für ihre Mitglieder durch die kostenlose
Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Konflikten erstritten.
176.243 Beschäftigte, so viele wie noch nie, haben 2008 die
Rechtsberatung der AK in Anspruch genommen.

176.243 Beschäftigte, 8.763 mehr als im Jahr zuvor, haben 2008 bei
der AK Kärnten arbeitsrechtliche Auskünfte eingeholt - telefonisch,
persönlich oder per E-Mail. In 6.684 Fällen war das aktive
Einschreiten der AK erforderlich, davon 1.141 Mal durch Klagen beim
Arbeits- und Sozialgericht, 4.089 Mal in Form von Interventionen beim
Arbeitgeber und 1.454 Mal durch Vertretung von Arbeitnehmern nach
Firmenkonkursen.

"Diese Zahlen sind ein Zeichen dafür, dass die Rechte der
Beschäftigten oft verletzt werden und der Druck groß ist", kritisiert
AK-Präsident Günther Goach und sagt: "Angesichts der Wirtschaftskrise
müssen wir jetzt alles tun, um Arbeitsplätze zu erhalten und
Arbeitnehmer zu schützen." Viele Firmen nehmen die Wirtschaftslage
nämlich als Vorwand, um Verschlechterungen bei den Dienstverträgen
ihrer Mitarbeiter zu rechtfertigen.

"Die massive Zunahme der Auflösung von Dienstverhältnissen im
Krankenstand aber auch nach Arbeitsunfällen, die Kündigung älterer
Arbeitnehmer, vorenthaltene Überstundenzahlungen, falsche Lohn- und
Gehaltsabrechungen oder die Nichtabgeltung offener Urlaubsansprüche
bzw. Sonderzahlungen waren im Vorjahr die häufigsten Gründe, warum
Arbeitnehmer bei der Rechtsabteilung der AK Kärnten Hilfe gesucht
haben", erklärt der Leiter der AK-Rechtsabteilung, Dr. Richard
Wohlgemuth.

Zum Schutz der Arbeitnehmer fordert die Arbeiterkammer Kärnten die
Wiedereinführung des Entgeltfortzahlungsfonds, der die
Lohnfortzahlung für Arbeiter bei Krankheit sicherstellt. In den Fonds
haben Arbeitgeber solidarisch 2,1 Prozent der Bruttosumme eingezahlt
und bei Krankenständen von Mitarbeitern die Lohnkosten für die Dauer
der Erkrankung erstattet bekommen. Seit dessen Abschaffung, müssen
Dienstgeber selbst für die Lohnzahlung im Krankheitsfall aufkommen.
Per Gesetz muss außerdem ein Kündigungsschutz im Krankenstand,
insbesondere nach einem Arbeitsunfall eingeführt werden sowie der
Unterstützungszeitraum von Arbeitnehmern nach einem Arbeitsunfall
weiter angehoben werden.

Außerdem verlangt die AK eine umfassende Sanierung der zweiten
Pensionssäule. "Der Wert der betrieblichen Zusatzpension muss
gesichert werden", betont Goach und fordert die Wiedereinführung der
gesetzlichen Mindestgarantie für die in Pensionskassen ausgelagerten
Betriebspensionen. "Bei kapitalgedeckten Betriebspensionen muss es zu
einer Risikoverminderung und zu mehr Transparenz kommen", so der
AK-Präsident.

Rückfragehinweis:

Arbeiterkammer Kärnten
   Kommunikation
   Mag. Alexandra Dohr
   Tel.: 050 477-2403 
   Fax:  050 477-2400 
   mailto:[email protected]
   http://kaernten.arbeiterkammer.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel