• 30.01.2009, 13:29:27
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  • OTS0206 OTW0206

Jahressechstel-Freibetrag für Unternehmer beseitigt Steuerdiskriminierung der Selbständigen

Wirtschaftskammer weist AK-Kritik an Teilen der geplanten Steuerreform zurück - Jahressechstel-Freibetrag ist Teil des Regierungsübereinkommens

Wien (PWK073) - Die Wirtschaftskammer Österreich weist die Kritik
der AK am geplanten Jahressechstel-Freibetrag im Rahmen der kommenden
Steuerreform klar zurück: "Damit wird eine eklatante steuerliche
Ungleichbehandlung der Selbständigen gegenüber den unselbständig
Beschäftigten endlich entschärft. Aus diesem Grund steht der
Freibetrag zu Recht im Koalitionsübereinkommen." Denn die
Arbeitnehmer unterliegen de facto einem Spitzensteuersatz von knapp
unter 43,7 %, während hingegen die Unternehmer mit 50% besteuert
wurden. Von einer Doppelbegünstigung der Selbständigen - wie von der
AK behauptet - kann daher keinesfalls die Rede sein. Angepeilt wird
vielmehr eine Gleichstellung. Gegenüber den Arbeitnehmern sind die
Selbständigen nach wie vor benachteiligt, da die Jahreseinkünfte über
30.000 Euro mit Investitionen hinterlegt werden müssen, während die
Dienstnehmer die volle Steuerbegünstigung für den 13./14. Bezug
erhalten.

Die Selbständigen mussten in der Vergangenheit eine Reihe von
steuerlichen Belastungen hinnehmen, wie etwa den Entfall einer Reihe
von steuerlichen Investitionsbegünstigungen. Neben dem Wegfall des
Investitionsfreibetrages kam es auch zu Verschlechterungen bei
Abschreibung. Mit dem Jahressechstel-Freibetrag werden vor allem
kleine Selbständige in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage
entlastet. (RH)

Rückfragehinweis:

Wirtschaftskammer Österreich, 
   Abteilung für Finanz- und Handelspolitik 
   Dr. Ralf Kronberger 
   Tel: +43 (0)5 90 900 4267,
   persönl. Fax: +43 (0)5 90 900 11 4267
   Fax: +43 (0)5 90 900 11 4267
   Email: [email protected]

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