- 28.01.2009, 09:32:01
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Spendenabsetzbarkeit: Jurist ortet Verfassungswidrigkeit
Vernichtende Kritik am neuen Husch-Pfusch-Gesetz
Wien (OTS) - Das von Vizekanzler Josef Pröll heuer in Aussicht
gestellte Gesetz zur Spendenabsetzbarkeit hat bereits jetzt große
Mängel, die für die meisten begünstigten Organisationen untragbar
sind. Zu diesem Schluss kommt das Rechtsgutachten des Wiener
Rechtsanwalts Josef Unterweger. "Die Ausgestaltung des Gesetzes ist
misslungen, bürokratisch überladen und dazu menschenrechts-,
verfassungs- und gleichheitswidrig sowie in manchen Stellen absurd.
Der Ausschluss der Umwelt- und Tierschutzorganisationen ist
diskriminierend und die Abwälzung der Kosten auf die Organisationen
unzumutbar", so Unterweger. Die Bürden, die den NGOs aufgelegt
werden, sind strenger als bei Kapitalgesellschaften. "Angesichts
dieser vernichtenden Kritik dieses Rechtsgutachtens fordern wir die
Herstellung eines rechtskonformen Gesetzesentwurfs vor dem
Inkrafttreten anstatt einer jahrelangen Reparatur dieses Gesetzes",
so die drei Geschäftsführer von WWF, Greenpeace und GLOBAL 2000
anlässlich der heute zu Ende gehenden Begutachtungsfrist.
Konkret kritisiert das Gutachten, dass der Kreis der abzugsfähigen
Organisationen zu eng gefasst ist. Mildtätige Spenden sollen nur dann
abzugsfähig sein, wenn sie zu mindestens drei Viertel im reichen EU-
und EWR-Raum wirksam werden. Spenden für ärmere Länder Osteuropas
werden damit ausgeschlossen. Spenden für die Sicherung von Frieden,
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten im Zuge der
Entwicklungsarbeit sollen nach dem Entwurf ebenfalls nicht absetzbar
sein. In der Katastrophenhilfe werden Spenden für Erdbeben,
Kriegsfolgen und Großbrände ebenso ausgeschlossen wie der Kampf gegen
Malaria, Tuberkulose oder Aids/HIV. "Gerade hier bräuchte es dringend
die Spenden der Österreicher und Umwelt- und Naturschutz kann viele
dieser Katastrophen verhindern helfen", kritisiert
WWF-Geschäftsführerin Hildegard Aichberger den gleichheitswidrigen
Entwurf.
Besonders kritisch beurteilt das Gutachten die Verletzung des
Datenschutzes. Schon bisher spendenabzugsfähige Organisationen müssen
die Sozialversicherungsnummer ihrer Spender nicht an die Behörde
übermitteln, die neu begünstigten müssten dies laut Entwurf aber
machen. Die Behörde kann so die Spenderkreise der Organisationen
ausspähen und sie politisch selektieren, warnt das Rechtsgutachten.
"Hier wurde das Menschenrecht auf Privatheit, das Recht auf
Vereinsfreiheit und auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz verletzt",
kritisiert GLOBAL 2000 Geschäftsführer Klaus Kastenhofer den Entwurf.
Auch die zu erwartende Bürokratie des Entwurfs wird kritisiert. So
wird die jährliche Jahresabschlussprüfung im Rechtsgutachten als noch
strenger als für auf Gewinn ausgerichtete Körperschaften gerügt.
"Durch kostspielige Verwaltungsschikanen wird der mögliche Nutzen der
Spendenabsetzbarkeit von den Kosten für die Organisationen
aufgefressen. Dieser Entwurf ist ein Schildbürgerstreich", so
Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit.
Alle drei Organisationen fordern entsprechend dem Gutachten die
Aufnahme der Umwelt-, Natur- und Tierschutzorganisationen in den
begünstigten Kreis der Organisationen sowie die Beseitigung der
Mängel des vorliegenden Gesetzesentwurfs. Andernfalls behalten sich
WWF, Greenpeace und GLOBAL 2000 das Recht vor, eine Beschwerde beim
Verfassungsgerichtshof einzubringen.
Rückfragehinweis:
MMag. Franko Petri, WWF Pressesprecher Tel. 01-48817-231 oder 0676-83488-231 DI Dr. Hildegard Aichberger, WWF Geschäftsführerin Tel. 0676-83488-231 Mag. Alexander Egit, Greenpeace Geschäftsführer Tel. 0664-3262555 Dr. Klaus Kastenhofer, GLOBAL 2000 Geschäftsführer Tel. 0699-14200032
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