• 15.01.2009, 15:58:38
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  • OTS0243 OTW0243

Senkung des Basiszinssatzes

Wien (OTS) - Gemäß Art. I § 1 des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes
(BGBl. I Nr. 125/1998) in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr.
27/1999 idgF ändert sich der Basiszinssatz in dem Ausmaß, in dem sich
der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen
Zentralbank (Bezugsgröße ist bei Mengentendern der Fixzinssatz, bei
variablen Zinstenderverfahren der marginale Zinssatz) verändert,
wobei Veränderungen von insgesamt weniger als 0,50 Prozentpunkten
seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes außer Betracht
bleiben.

Der Basiszinssatz beträgt derzeit 1,88 % und wird - aufgrund des vom
EZB-Rat am 15. Jänner 2009 gefassten Beschlusses, den Fixzinssatz für
die ab dem 15. Oktober 2008 nun im Wege eines Mengentenders
abzuwickelnden wöchentlichen Hauptrefinanzierungsgeschäfte per 21.
Jänner 2009 um 0,50 Prozentpunkte zu senken und auf 2,00 %
festzulegen - ab dem 21. Jänner 2009 1,38 % betragen.

Rückfragehinweis:
Oesterreichische Nationalbank
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
Tel.Nr.: (++43-1) 404 20 DW 6666
http://www.oenb.at

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